Betreff
Haushalt 2010 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen
Vorlage
SV-8-0060
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

 

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Begründung:

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010  wird in den Kreistag eingebracht.

 

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hatten Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens für das Jahr 2009 ihre Haushalte nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement – NKF – aufzustellen, die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen sowie Vermögen und Schulden in einer Eröffnungsbilanz darzustellen.

 

Der Entwurf des Haushaltes 2010 ist der dritte Haushalt für den Kreis Coesfeld, der nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt wurde.

 

Der Haushalt 2010 enthält entsprechend der Bestimmungen des § 79 Abs. 1 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich

 

  1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
  3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Mit der Bekanntgabe der Eckdaten zum Kreishaushalt 2010 am 13.11.2009 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2010 gem. § 55 KrO NRW eingeleitet.

 

Am 18.11.2009 fand eine Bürgermeisterkonferenz statt, in der die Eckdaten für den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ausführlich und eingehend vorgestellt wurden. Im Ergebnis wurde am Ende dieser Besprechung eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern der Städte und Gemeinden und aus Vertretern des Kreises zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe hat am 02.12.2009 getagt und in konstruktiver Weise sämtliche von den Vertretern der Bürgermeisterkonferenz vorgetragenen Fragen und Sachverhalte zum Entwurf des Kreishaushalts 2010 ausführlich behandelt und beantwortet. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Höhe der dem Eckdatenpapier zugrundeliegenden Ansätze für Bauunterhaltung und Wertberichtungen des Umlaufvermögens seitens des Kreises einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine auf ein oder zwei Jahre befristete Senkung des Instandhaltungsstandards bei Gebäuden vertretbar ist, obwohl die von der KGST empfohlene Instandhaltungsquote von 1,2 % des Substanzwertes bereits seit Jahren unterschritten wird. Unter Zurückstellung von Bedenken wurde der Haushaltsansatz Bauunterhaltung 2010 nochmals deutlich reduziert, so dass die v. g. Instandhaltungsquote nunmehr nur noch 0,67 % des Substanzwertes beträgt. Auch der Ansatz Wertberichtigung des Umlaufvermögens wurde von 198.500 € auf 100.000 € reduziert. Es handelt sich um eine reine Schätzung, die als Risikogröße angesehen werden muss.

 

Seitens der Vertreter der Städte und Gemeinden wurde die Absicht erklärt, Fragen zur Verlustabdeckung der RVM (Taktung einzelner Linien), der Umlagengestaltung des LWL sowie der Höhe des Mitgliedsbeitrages zur Euregio in einer weiteren Bürgermeisterkonferenz zu erörtern.

 

Es wurde zudem klargestellt, dass derzeit noch nicht alle Parameter für den Haushalt 2010 feststehen. Änderungen, die sich im Laufe des Beratungsverfahrens ergeben, werden bis zur Beschlussfassung berücksichtigt.

 

Kreisumlage allgemein

 

Soweit die sonstigen Erträge eines Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW). Die Kreisumlage ist für jedes Jahr neu festzusetzen. Dem Entwurf des Kreishaushalts liegen die bekannt gegebenen Daten der 3. Modellrechnung zugrunde. Nach der 3. Modellrechnung zum Finanzausgleich 2010 liegen die Umlagegrundlagen zur Berechnung der Kreisumlage allgemein für 2010 bei 215.681.594 €. Gegenüber 2009 sinken diese um rd. 4,5 Mio. € oder 2,04 %. Bei einem unveränderten Hebesatz würden die Erträge der allgemeinen Kreisumlage um 1.513.852 € sinken.

 

Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land NRW im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den allgemeinen Zuweisungen zählen die Schlüsselzuweisungen. Der Kreis erhält als Schlüsselzuweisung die Differenz zwischen der Ausgangsmesszahl und der Umlagekraftmesszahl. Ist die Umlagekraftmesszahl höher als die Ausgangsmesszahl, so erhält der Kreis keine Schlüsselzuweisungen.

 

Für das gesamte Land NRW ergibt das Schlüsselzuweisungsvolumen gegenüber dem Steuerverbund 2009 eine Minderung um etwa 318,2 Mio. € (-4,70 %). Bezogen auf die Kreisschlüsselmasse beträgt die Minderung -37,2 Mio. € (-4,70 %). Nach der 3. Modellrechnung durch IT.NRW liegt die konsumtive Schlüsselzuweisung für den Kreis Coesfeld für 2010 bei 24.994.898 €. Gegenüber der Abrechnung 2009 ergeben sich für 2010 geringere Erträge von rd. 2,41 Mio. € (-8,81 %). Neben dieser Minderung sind im Haushaltsjahr 2010 auch Verschlechterungen bei einer Vielzahl von anderen Haushaltspositionen zu verzeichnen.

 

Um einen originären Haushaltsausgleich zu erreichen, muss der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage für 2010 daher von 33,46 % um 2,98 %-Punkte auf 36,44 % erhöht werden.

 

Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt

 

Zur Deckung der Kosten des kreiseigenen Jugendamtes erhebt der Kreis Coesfeld eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW. Diese Mehrbelastung ist  von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (also nicht von den Städten Coesfeld und Dülmen) aufzubringen. Der Zuschussbedarf des kreiseigenen Jugendamtes liegt für das Haushaltsjahr 2010 bei rd. 28,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen ergibt sich ein Hebesatz von 21,41 %-Punkten. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 bedeutet dies einen Anstieg des Hebesatzes um 1,62 %-Punkte. Diese insbesondere durch den weiteren Ausbau der U-3 Betreuung verursachte Steigerung entspricht den mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorbesprochenen und abgestimmten Kindergartenbedarfsplänen.

 

Landschaftsumlage

 

Für das Haushaltsjahr 2010 liegen die Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage bei 240.994.898 €. Gegenüber dem Ansatz 2009 ist hier eine Verschlechterung  von rd. 6,9 Mio. € zu verzeichnen. Aufgrund der geringeren Umlagegrundlagen würde ein unveränderter Hebesatz für die Landschaftsumlage zu Mindererträgen beim Landschaftsverband führen. Die im Eckdatenpapier des LWL aufgezeigte Entwicklung der Finanzlage des LWL lässt eine Erhöhung der Landschaftsumlage erwarten. Betragsmäßig wurde im Kreishaushalt 2010 des Kreises Coesfeld jedoch zunächst in gleicher Höhe wie im Haushalt 2009 geplant. Dies entspricht wegen der rückläufigen Umlagegrundlagen einer Erhöhung von rd. 0,44 % Punkten Landschaftsumlage. Der vom Landschaftsverband mitgeteilte Fehlbetrag geht deutlich darüber hinaus. Die im Entwurf des Kreishaushalts 2010 veranschlagte Landschaftsumlage in Höhe von 37,6 Mio. € entspricht 48 % des Aufkommens der allgemeinen Kreisumlage.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachkosten sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.