Betreff
Bericht 2010 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-8-0090
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht 2010 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 18.02.2009 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2008/09 berichtet.

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2009/10 vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs bislang angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“ (Stand 2009).

Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.

 

Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde der Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben.

 

Mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde in einem Gespräch am 15.12.2009 unter Beteiligung der schulfachlichen Dezernentin vereinbart, die bisherigen Berechnungsmethoden für die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung zunächst – d. h. zumindest für den Bericht 2010 – beizubehalten.

 

Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen, dass in Folgejahren in Abhängigkeit von den tatsächlichen Klassenstärken ggf. eine Anpassung des Klassenfrequenzwertes vorgenommen werden muss.

 

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden.

Schwer einschätzbar sind beispielsweise auch Auswirkungen durch die geänderte Ausbildungsordnung der Gymnasien (G 8). Diesbezüglich bleibt abzuwarten, ob ggf. Änderungen im Schülerwahlverhalten beim Übergang in die Sekundarstufe I zu verzeichnen sind und in welchem Maße Schüler/innen der Gymnasien (ab dem kommenden Schuljahr ist ein Wechsel bereits nach Klasse 9 möglich) in Bildungsgänge der Berufskollegs wechseln.

 

Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose zu aktualisieren.

Neben der Überprüfung der angesetzten Klassenfrequenzwerte wird dann bei grundsätzlicher Beibehaltung der derzeitigen Berechnungsmethoden zu hinterfragen sein, ob und ggf.  welche Parameter für künftige Prognosen geändert werden müssen. 

 

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen und (soweit absehbar) künftigen Schulraumbedarf gedeckt. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt. 

 

Für das kommende Schuljahr wird verwaltungsseitig – vorbehaltlich der Anmeldeergebnisse – kein Handlungsbedarf gesehen.

Im Einvernehmen mit der Schulleitung des Pictorius-Berufskollegs sollen auch die Schulräume im Gebäude Holtwicker Straße weiterhin angemietet bleiben.

Das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg erweitert zum kommenden Schuljahr sein Bildungsangebot in der Fachschule für Heilerziehungspflege um die integrierte Form (berufsbegleitende Ausbildung). Zudem wird ggf. der Bildungsgang „Erzieher/in und AHR“ bei entsprechendem Bedarf zweizügig eingerichtet. Mit der Schulleitung wurde vereinbart, nach Abschluss der Anmeldephase noch einmal die Daten der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz zu prüfen und bei bestehendem Raumbedarf über die Deckung dieses Bedarfes zu entscheiden.

 

 

Hinsichtlich des ausgewiesenen Rückgangs des Fehlbedarfs - ab dem Schuljahr 2016/17 in sprunghaften Größen -  muss darauf hingewiesen werden, dass sich der Bedarf nach Anpassung der Klassenfrequenzwerte und weiterer Parameter ggf. noch erheblich verändern wird.

 

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1999 – 2025 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 1999 – 2010 / Prognose des Schüleraufkommens 2011 –2025 (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 4 a)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II  - (Anlage 4 b)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)

 

 

Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung mündlich berichtet. Insbesondere für

die neuen Ausschussmitglieder werden auch die Berechnungsmethoden erläutert.  

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.