Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht 2010 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 18.02.2009 wurde über
die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2008/09
berichtet.
Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2009/10
vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs
bislang angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum
Jahre 2025 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.
Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde
ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet
(Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen
Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
Die Berechnung der Strukturquoten für die
einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen „Vorausberechnung
der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“ (Stand 2009).
Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln
berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als
konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.
Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 %
zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden
im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde
der Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben.
Mit den Schulleitungen der Berufskollegs
wurde in einem Gespräch am 15.12.2009 unter Beteiligung der schulfachlichen
Dezernentin vereinbart, die bisherigen Berechnungsmethoden für die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung zunächst – d. h. zumindest
für den Bericht 2010 – beizubehalten.
Zwischen den Beteiligten besteht
Einvernehmen, dass in Folgejahren in Abhängigkeit von den tatsächlichen
Klassenstärken ggf. eine Anpassung des Klassenfrequenzwertes vorgenommen werden
muss.
Schülerzahlprognosen, insbesondere im
Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die
Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z.
B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle
wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen
Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge
auswirken werden.
Schwer einschätzbar sind beispielsweise auch
Auswirkungen durch die geänderte Ausbildungsordnung der Gymnasien (G 8).
Diesbezüglich bleibt abzuwarten, ob ggf. Änderungen im Schülerwahlverhalten
beim Übergang in die Sekundarstufe I zu verzeichnen sind und in welchem Maße
Schüler/innen der Gymnasien (ab dem kommenden Schuljahr ist ein Wechsel bereits
nach Klasse 9 möglich) in Bildungsgänge der Berufskollegs wechseln.
Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose
als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den
Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage
aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose zu
aktualisieren.
Neben der Überprüfung der angesetzten
Klassenfrequenzwerte wird dann bei grundsätzlicher Beibehaltung der derzeitigen
Berechnungsmethoden zu hinterfragen sein, ob und ggf. welche Parameter für künftige Prognosen geändert
werden müssen.
Die Raumbilanz weist aus, dass der in den
kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den
derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der
Kreis hat daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen und (soweit
absehbar) künftigen Schulraumbedarf gedeckt. Die Übersicht über die Anmietung
von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Für das kommende Schuljahr wird verwaltungsseitig – vorbehaltlich der
Anmeldeergebnisse – kein Handlungsbedarf gesehen.
Im Einvernehmen mit der Schulleitung des Pictorius-Berufskollegs sollen
auch die Schulräume im Gebäude Holtwicker Straße weiterhin angemietet bleiben.
Das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
erweitert zum kommenden Schuljahr sein Bildungsangebot in der Fachschule für
Heilerziehungspflege um die integrierte Form (berufsbegleitende Ausbildung).
Zudem wird ggf. der Bildungsgang „Erzieher/in und AHR“ bei entsprechendem
Bedarf zweizügig eingerichtet. Mit der Schulleitung wurde vereinbart, nach Abschluss
der Anmeldephase noch einmal die Daten der Schülerzahlprognose und der
Raumbilanz zu prüfen und bei bestehendem Raumbedarf über die Deckung dieses
Bedarfes zu entscheiden.
Hinsichtlich des ausgewiesenen Rückgangs des
Fehlbedarfs - ab dem Schuljahr 2016/17 in sprunghaften Größen - muss darauf hingewiesen werden, dass sich der
Bedarf nach Anpassung der Klassenfrequenzwerte und weiterer Parameter ggf. noch
erheblich verändern wird.
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt:
-
Graphische Darstellung über die Entwicklung und
Prognose der Schülerzahl
(Anlage
1)
-
Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1999 – 2025
(Anlage 2)
-
Schülerzahlentwicklung 1999 – 2010 / Prognose des
Schüleraufkommens 2011 –2025 (Anlage 3)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis
2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 4 a)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis
2024/25 - Planungsbereich II - (Anlage 4
b)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis
2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)
-
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw.
Schulorten (Anlage 6)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 -
Planungsbereich I - (Anlage 7)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 -
Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)
-
Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage
9)
Über weitere Einzelheiten wird in der
Sitzung mündlich berichtet. Insbesondere für
die neuen Ausschussmitglieder werden auch
die Berechnungsmethoden erläutert.
Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß §
85 Schulgesetz gegeben.