Betreff
Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010
Vorlage
SV-8-0091
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Anpassungen sowie der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld hat die Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Der Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ist daher der dritte Kreishaushalt der nach den Vorgaben des NKF Einführungsgesetzes NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW erstellt wurde.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde vom Kämmerer am 14.12.2009 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2009 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 24.02.2010 vorgesehen.

 

Der Produkthaushalt 2010 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 451 - 480). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für die Beratung folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen geben die Position im Entwurf des Produkthaushaltes an):

 

Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 255 – 265)

Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 335 – 360)

Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung (S. 361 – 381)

Produktbereich 81 – Regionale Verkehrsgemeinschaft Münsterland (S. 383 – 390)

 

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen verwiesen. Darüber hinaus sind bei Produktgruppe 10.02 – Gebäude – einige zusätzliche Erläuterungen sowie Änderungen / Korrekturen aufgeführt.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

10.02 - Gebäude

-2.915.415 €

-3.404.206 €

-3.742.055 €

10 – Zentrale Dienste

-4.099.285 €

-4.670.315 €

-4.975.772 €

 

Wesentliche Erläuterungen zu den Produkten der Produktgruppe 10.02 sind im Etat-Entwurf enthalten. Es bedarf allerdings weitergehender Erläuterungen der Aufwendungen für die Bauunterhaltung von kreiseigenen Gebäuden.

 

Um eigene Gebäude im Bestand dauerhaft zu sichern, ist regelmäßiger Unterhaltungsaufwand zu betreiben. Nach dem Bericht Nr. 09/1994 der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind im langfristigen Durchschnitt Unterhaltungsmittel in Höhe von 1,2 Prozent p.a. der Gebäudebeschaffungswerte erforderlich. Der Gebäudebeschaffungswert richtet sich nach den Versicherungswerten. Personalkosten und Unterhaltungskosten für die Außenanlagen sind in dem genannten Richtwert nicht enthalten.

 

Ob und in welchem Umfang dieser Richtwert beim Kreis Coesfeld realisiert wird, ist aus dem Etatentwurf nur bedingt zu erkennen.

 

Die für die Substanzerhaltung erforderlichen Mittel sind beim Produkt 20.01.01 als Kennzahl auf Seite 261 dargestellt (für 2010: 1.468.020 €).

 

Die tatsächlich eingestellten Mittel finden sich als Grundzahl zu dem o.a. Produkt auf Seite 262 (gebundene Mittel für Bauunterhaltung). Diese Zahlen sind eingebunden im Teilergebnisplan der Produktgruppe 10.02 auf Seite 255, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Bedingt durch das Konjunkturpaket II ist die Zeile 13 in Zusammenhang zu sehen mit der Zeile 2 (Zuwendungen).

 

Der tatsächlich in 2010 vorgesehene Aufwand für Bauunterhaltung wird wie folgt ermittelt:

 

Aufwand Sach- und Dienstleistung Zeile 13                                                   6.510.100 €

davon: KJP II (netto)                                                                                        3.912.000 €

verbleiben                                                                                                        2.598.100 €

 

davon: Bewirtschaftungskosten Verwaltungsgebäude                                     770.000 €

            Bewirtschaftungskosten Schulen                                                          853.000 €

            Potenzialanalyse Klimaschutz                                                                66.500 €

Hinweis: Den Aufwendungen für die Potenzialanalyse

Klimaschutz stehen Zuwendungen von 53.200 € gegenüber,
enthalten in Zeile 02

 

verbleiben für Bauunterhaltung                                                                    908.600 €

 

 

Der nach dem KGSt-Richtwert für die Werterhaltung der kreiseigenen Gebäude erforderliche Betrag von 1.468.020 € wird vorübergehend in 2010 / 2011 unterschritten.

 

Wegen der schwierigen Finanzlage der Städte und Gemeinden wurden – nicht zuletzt aufgrund einer Vereinbarung in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bürgermeistervertretern – die Mittel für die Bauunterhaltung noch einmal deutlich gekürzt und sind jetzt an der unteren Grenze der verantwortbaren Veranschlagung angelangt.

 

Eine dauernde Reduzierung der Bauunterhaltungsmittel ist aber nicht vertretbar, da damit ein Substanzverlust an den Gebäuden verbunden ist.

 

Die verbliebenen Bauunterhaltungsmittel sind wie folgt eingeplant:

 

Bauunterhaltung Verwaltungsgebäude                                                                       200.000 €

Bauunterhaltung Berufskollegs/Förderschulen                                                          681.100 €

davon Sondermaßnahmen:

- Kosten FH-Standorte Coesfeld und Dülmen                       117.000 €

- Restbetrag Dachsanierung Berufskolleg Lüdingh.              150.000 €

- Kleinaufträge Hausmeister Berufskollegs                              40.100 €

Bauunterhaltung Kulturzentren                                                                                      27.500 €

 

 

Auf Grund von zwischenzeitlichen Fortschreibungen haben sich bei den Kennzahlen/Grundzahlen bzw. Erläuterungen folgende Änderungen ergeben:

 

Seite 256:

Bei den Erläuterungen unter „Bewirtschaftungskosten“ sind im 2. Spiegelstrich die Bewirtschaftungskosten für die Berufskolleg von bisher „877.000 €“ auf „853.000 €“ zu ändern.

 

Seite 262:

Die Grundzahl „Gebundene Mittel für Sanierungen“ ist im Planwert 2010 von „414.000 €“ auf „150.000 €“ zu ändern.

 

Die Grundzahl „Gebundene Mittel für energetisch relevante Projekte“ ist im Planwert 2010 von „414.000 €“ auf „150.000 €“ zu ändern.

 

Seite 263:

Die Erläuterung *4 ist zu streichen und wie folgt zu fassen:

„ohne Bauhof, da dieser von Abt. 66 betreut wird, ohne Rettungswachen (im Budget der Abt. 32 enthalten).“

 


 

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

62.01 – Vermessungen

-577.105 €

-704.814 €

-661.476 €

62.02 – Liegenschaftskataster

-1.202.248 €

-1.308.266 €

-1.154.880 €

62.03 – Grundstücksbewertung

-210.319 €

-251.700 €

-260.860 €

62.04 – Geoinformation

-148.060 €

-180.121 €

-198.854 €

62 –   Vermessungen und

     Liegenschaftskataster

-2.137.733 €

-2.444.900 €

-2.276.071 €

 

 

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

66.01 – Verkehrsflächen

-1.814.145 €

-2.210.424 €

-2.074.997 €

66.02 – Straßenunterhaltung

-2.138.182 €

-2.258.300 €

-2.592.034 €

66 –   Straßenbau und -unterhaltung

-3.952.327 €

-4.468.724 €

-4.667.031 €

 

 

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

81.01 – ÖPNV

-691.651 €

-1.692.995 €

-2.514.139 €

81 –   Regionale Nahverkehrsgemein-          schaft Münsterland

-691.651 €

-1.692.995 €

-2.514.139 €

 

Es ist davon auszugehen, dass die Verlustabdeckung ÖPNV nicht in dem bisher veranschlagten Umfang fällig wird. Nach einer ersten Mitteilung der RVM reduziert sich die Verlustabdeckung voraussichtlich um ca. 749.000 €. Dieser Betrag entspricht einem Wert von 0,35 Prozent-Punkten der Kreisumlage allgemein. Eine konkrete Veranschlagung erfolgt über die Änderungsliste zum Kreisausschuss bzw. zum Kreistag.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.