Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport werden Kreisoberinspektorin Johanna Außendorf und Kreisoberinspektor Martin Böinghoff bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
II. Lösung
Unter Berücksichtigung der Beratungsschwerpunkte im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird vorgeschlagen, Kreisoberinspektorin Johanna Außendorf (Abt. 40 –Schule und Bildung) und Kreisoberinspektor Martin Böinghoff (Abt. 41 –Kultur) zu Schriftführern dieses Ausschusses zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 27 Abs. 1 i. V. m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.