Beschlussvorschlag:
- Die Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes für den Kreis Coesfeld ab dem Schuljahr 2010/11 wird befürwortet
- Der Landrat wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit dem Land zur „Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Coesfeld“ abzustimmen und abzuschließen. Grundlage bildet der Mustervertrag des Landes unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Modifikationen und Eckpunkte.
Begründung:
I. Problem
Die Notwendigkeit einer Vernetzung der Akteure im Bereich der Bildung ist nicht neu, konnte jedoch bislang allenfalls ansatzweise umgesetzt werden.
Wichtige Themen sind die Übergänge zwischen frühkindlicher Betreuung und Schuleintritt und von der Schule in den Beruf.
Auch die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellt in ihrer Umsetzung eine zunehmende Herausforderung dar.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bildungslandschaft verlangen nach gemeinsam abgestimmten Konzepten statt der Hoffnung auf Insellösungen.
Funktionierende Netzwerke können diese Zusammenarbeit erheblich erleichtern und forcieren. Sie leben allerdings vom Zuspruch aller Akteure und deren Bereitschaft mit zu wirken. Dabei steht nicht allein der Mehrwert für den einzelnen Teilnehmer im Raum. Auch die Bereitschaft eigenes Potenzial und Wissen in ein Netzwerk zu geben, um andere davon profitieren zu lassen, muss gegeben sein.
Die Verantwortung für das Schul- und Bildungswesen liegt gemeinsam beim Land und den Kommunen. Mit der Einrichtung eines Bildungsnetzwerkes hat die Region die Gelegenheit, ihre Position innerhalb dieses Zusammenspiels zu festigen oder sogar auszubauen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat das Ziel, in allen Kreisen und kreisfreien Städten „Regionale Bildungsnetzwerke“ einzurichten. Grundlage für die Umsetzung soll ein Kooperationsvertrag mit dem Land sein. Hierfür wurde seitens des Landes ein Mustervertrag entwickelt (Anlage 1). Folgende zentralen Gesichtspunkte sollen demnach vertraglich geregelt werden:
1.
Die Einrichtung eines Lenkungskreises als
zentrales operatives Steuerungsgremium im
Regionalen Bildungsnetzwerk
2.
Die Einrichtung einer regionalen
Geschäftsstelle (Regionales Bildungsbüro)
3.
Die Festlegung konkreter thematischer
Handlungsfelder für die Netzwerkarbeit
4.
Die Einrichtung einer regionalen
Bildungskonferenz
II. Lösung
In der Sitzung am 24.06.2009 hat der Kreistag beschlossen, zunächst im Schuljahr 2009/10 mit den Städten und Gemeinden eine Bildungskonferenz mit schulträgerbezogenen Themen einzurichten und erst im zweiten Schritt Möglichkeiten der Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes für den Kreis Coesfeld im Schuljahr 2010/11 zu prüfen (SV-7-1354).
Die Bildungskonferenz mit schulträgerbezogenen Themen hat am 19.11.2009 getagt. Allein schon aufgrund der ersten - in dieser Runde zu Debatte stehenden - Themen und den sich daraus abzeichnenden Abstimmungsnotwendigkeiten entwickelte sich eine positive Grundtendenz für das Entstehen eines Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld. Von der Bürgermeisterkonferenz am 03.12.2009 wurde dieser Faden aufgenommen und Einvernehmen mit Blick auf die Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld erzielt. Als Bedingung hierfür wurde eine Besetzung der Gremien, insbesondere des zentralen Steuerungsorgans vereinbart, in dem die Interessen aller Städte und Gemeinden gebührend berücksichtigt werden.
Inzwischen fanden Abstimmungsgespräche mit Vertretern der oberen (Bezirksregierung Münster) und der unteren Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Coesfeld) statt. Vereinbartes Ziel ist, einen Kooperationsvertrag mit dem Land spätestens im Mai 2010 zu unterzeichnen. Der Kooperationsvertrag ist auf eine Laufzeit von sechs Jahren angelegt, kann jedoch im gegenseitigen Einvernehmen, bei Wegfall der Finanzierungsgrundlage oder grundsätzlich zum jeweiligen Schuljahresende mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Der Vertrag für das Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld wird in dessen Grundzügen dem beigefügten Landesmuster entsprechen. Besonderheiten und Modifikationen ergeben sich aus der Abstimmung zwischen Kreis und Land und aufgrund der Berücksichtigung der Interessen der Städte und Gemeinden.
Folgende wesentlichen Gesichtspunkte wurden dabei bereits grundsätzlich vereinbart:
1. Einrichtung
des Zentralen Steuerungsgremiums
(Ziffer 5.4 im Mustervertrag)
Hier soll die Übertragung des Modells im Kooperationsvertrag des Kreises Recklinghausen mit dem Land erfolgen, d.h.:
· Es wird ein sogenannter Lenkungskreis als „Nahtstelle zum operativen Geschäft“ gebildet. Diesen besetzen untere und obere Schulaufsicht, der Kreis mit zwei Personen, vier (rollierende) Vertreter der Städte und Gemeinden und drei Vertreter der Schulen im Kreis.
· Zusätzlich und damit ergänzend zum Mustervertrag soll als „zentrales Steuerungsgremium“ ein Regionaler Lenkungsausschuss gebildet werden. Hier sollen alle Städte und Gemeinden vertreten sein. Zudem soll dieses Gremium aus einem Kreisvertreter, der unteren und oberen Schulaufsicht und sieben Schulleitungen aus den unterschiedlichen Schulformen bestehen.
(Das Modell im einzelnen und zum Vergleich die Besetzungsmodelle der Nachbarkreise sind in der Anlage 2 dargestellt).
2. Einrichtung der regionalen
Geschäftsstelle
Ziffer 6 des Mustervertrages folgend wird der Kreis die personelle (1 Stelle) und sächliche Ausstattung der regionalen Geschäftsstelle sicherstellen.
Das Land stellt für die Arbeit in der regionalen Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung.
Ausschreibung und Besetzung der Stellen erfolgen im Einvernehmen zwischen Land und Kreis.
Im Mustervertrag werden unter Ziffer 5.5 die möglichen Aufgaben der regionalen Geschäftsstelle dargestellt. Insbesondere werden sie in
· der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen,
· der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen,
· Unterstützung und Beratung von Schulen,
· Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren,
· Mitarbeit bei der Erarbeitung der regionalen Bildungsberichtserstattung,
· Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen Institutionen und Partner
· und der Sicherstellung der mit der Regionalen Geschäftsstelle verbundenen verwaltungsmäßigen Arbeiten
bestehen.
Bereits jetzt werden in der Kreisverwaltung
netzwerkorientierte Bildungsprojekte unterstützt und begleitet, die in den
Aufgabenbereich der künftigen Geschäftsstelle fallen könnten:
§ Die Berufwahlorientierung durch den Berufsnavigator,
§ das BOS-Projekt des Havixbecker Modell ,
§
der planerische Einstieg zur Weiterentwicklung
der sonderpädagogischen Förderung (Kompetenzzentren).
Neben der Fortführung dieser Projekte stehen für die nahe Zukunft besonders folgende weitere Vorhaben an:
§ Der Berufswahlpass.
§ Das Projekt „Schüler-Online“ (Anmeldeverfahren beim Übergang von der SEK I zur SEK II).
§ Bis 2012 soll es flächendeckend zur Einrichtung eigenverantwortlicher Schulen kommen. Die Abstimmung der Schulen in dieser Thematik ist ein weiteres zentrales Vorhaben. Hier gilt es insbesondere auch, Fragen einer Back-Office-Funktion der Schulaufsichtsbehörden zu klären.
Auf Bitte des Kreises wurde die für die Umsetzung des Netzwerkes in Aussicht stehende Landesstelle durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) bis zum 01.08.2010 reserviert. Damit verbunden ist die Einplanung der Personalstelle des Kreises auch für den Stellenplan 2010.
Die Ausschreibungsverfahren der Landesstellen (2 Stellen a 0,5) zum 01.08.2010 ist unter dem Vorbehalt der Einrichtung des Netzwerkes bereits eingeleitet worden.
Für die Besetzung der Kreisstelle werden derzeit innerhalb der Kreisverwaltung Vorkehrungen getroffen, so dass auch hier von einer Besetzung spätestens zum 01.08.2010 auszugehen ist.
3. Handlungsfelder im
Regionalen Bildungsnetzwerk
Vier Handlungsfelder stehen in der Prioritätenliste des Landes ganz oben und sollten daher möglichst Berücksichtigung finden:
a) Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement)
- auch vom Kreis Coesfeld als Handlungsfeld vorgeschlagen -
b) Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen
c) Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit)
d) Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus erscheinen besonders folgende drei Handlungsfelder für den Kreis Coesfeld empfehlenswert:
e) Ausbau der sonderpädagogischen Förderung sowie gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder
f) Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region insbesondere auch mit außerschulischen Partnern
Die konkrete Auswahl und Ausarbeitung der Themen bleibt grundsätzlich offen für weitere Vorschläge aber auch für Einschränkungen.
4. Die Einrichtung einer
regionalen Bildungskonferenz
Grundlage für die Einrichtung der Regionalen Bildungskonferenz ist Ziffer 5.2 des Mustervertrages. Dort ist die mögliche Besetzung des Gremiums optional gelistet. Für das Regionale Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld soll die Einrichtung und Besetzung der Bildungskonferenz erst nach dem offiziellen Beginn erfolgen. Als Anknüpfungspunkt bietet sich eine breit angelegte Auftaktveranstaltung an, zu der die möglichen Akteure eingeladen werden. Die im Mustervertrag dargelegten Aufgaben der Bildungskonferenz sind im Laufe der weiteren Vertragsausarbeitung noch zu bestätigen ggf., zu reduzieren oder zu ergänzen. Grundsätzlich sollte sich die Bildungskonferenz als Austauschplattform für die Netzwerkakteure mit einer eher empfehlenden Funktion verstehen.
III. Alternativen
Es wird auch perspektivisch auf den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land und damit auf die Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld verzichtet.
Konsequenzen:
§ Die Vernetzung der an Bildung beteiligten Akteure im Kreis Coesfeld mit dem Ziel, die Lern- und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, unterbleibt.
§ Der Mitnahmeeffekt mit Blick auf das in Aussicht stehende Landespersonal bleibt ungenutzt.
§ Auch die Chance, die Bildungslandschaft an die regionalen Gegebenheiten anzupassen würde vertan.
§ Derzeit nicht abschätzbar sind Außen- und Folgewirkungen, wenn der Kreis Coesfeld als einzige Region im Regierungsbezirk Münster und als eine der wenigen Regionen überhaupt im Land kein Bildungsnetzwerk zu Stande bekommt (z. B. Attraktivität für Lehrpersonen und Schulleitungen).
§ Mögliche Auswirkungen auf die Akquirierung von öffentlichen und privaten Fördermitteln sind nicht ausgeschlossen aber auch nicht bezifferbar.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Mit der Einrichtung der Regionalen Geschäftstelle wird der Kreis die personelle und sächliche Ausstattung der regionalen Geschäftsstelle sicherstellen müssen.
Die kreisseitige Personalstelle ist Bestandteil im Stellenplan 2010. Vorgeschlagen wird, den im Entwurf des Stellenplans noch vorgesehenen Sperrvermerk bei der Beschlussfassung über den Stellenplan zu streichen.
Die sächliche Ausstattung der Arbeitsplätze sowohl für das Kreis- und Landespersonal wird aus Kreismitteln finanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung zur Einrichtung des Regionalen Bildungsnetzwerkes besteht die Zuständigkeit des Kreistages.