Beschlussvorschlag:
Der
Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 – Anlage zum
Entwurf des Produkthaushaltes 2010 – wird unter Berücksichtigung der aufgrund
der Beratungsergebnisse notwendigen Änderung (Aufhebung eines Sperrvermerkes)
beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2010 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2010 am 16.12.2009 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-8-0060). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2010, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplanes ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
Der Entwurf des Stellenplanes enthält einen Sperrvermerk für die Besetzung einer Stelle im Produktbereich 40 (Regionales Bildungsnetzwerk). Sofern der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschließt, ab dem Schuljahr 2010/11 ein Regionales Bildungsnetzwerk einzurichten (vgl. SV-8-0112), wird dieser Sperrvermerk aufgehoben.
III. Alternativen
Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist
verpflichtend
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.