Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. vom 28. Oktober 2009 wird nicht entsprochen.
Begründung:
I. Problem
Ktabg. Klose stellte in der Jugendhilfeausschusssitzung am 17.02.2010 den Antrag, den Antrag des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. vom 28. Oktober 2009 im Kreisausschuss zu behandeln. Der Antragsteller solle dazu eingeladen werden und Gelegenheit gegeben werden, sein Projekt „Kinder- und Jugendnotruf im Kreis Coesfeld“ genauer vorzustellen.
Über den Antrag von Ktabg. Klose wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung abgestimmt mit dem einstimmigen Ergebnis, dass nunmehr in der nächsten Kreisausschusssitzung über den Antrag des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. vom 28. Oktober 2009 unter Einbezug des Antragsstellers entschieden werden soll.
Demzufolge wurde über den vorliegenden Antrag des Vereins Kinder-, Jugend, und Familienhilfe selbst nicht mehr abgestimmt.
Im übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-0040 verwiesen.
II. Lösung
Aufgrund des bereits bestehenden Angebots des bundesweit agierenden Vereins Nummer gegen Kummer e.V. und des Kinderschutzbundes Münster mit dem Kinder- und Jugendtelefon (KJT) sowie der angespannten Finanzlage, sieht sich die Verwaltung - wie bereits in SV-8-0040 näher ausgeführt - nicht in der Lage einen entsprechenden Vorschlag für eine freiwillige Förderung des Projektes zu unterbreiten.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises
Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist grundsätzlich
der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2010, soll über den Antrag jedoch in der
nächsten Kreisausschusssitzung entschieden werden.