Beschlussvorschlag:
1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 03/2010) der Zuschussbedarfe aller im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2010 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 437 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
3. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.
Anmerkung: Die
sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste zusammengestellt
und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hat die
Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement –
NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Der Entwurf des Haushaltes 2010 ist daher
bereits der dritte Haushalt der nach den Vorgaben des NKF Einführungsgesetzes
NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW erstellt
wurde.
Der Haushalt 2010 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 393 - 422). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung
2010 wurde vom Kämmerer am 15.12.2009 aufgestellt und vom Landrat am gleichen
Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2009
fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 01.02.2010 –
18.02.2010 statt. Die Beschlussfassung
durch den Kreistag ist für den 24.02.2010 vorgesehen.
Das Ergebnis der Beratungen ist in der Änderungsliste 3/2010 für den Ergebnis- und Finanzplan zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW und der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).
Anlagen:
Änderungsliste 3/2010