Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Sachstandbericht SGB II - Ermittlungsdienst
Vorlage
SV-8-0160
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Nach § 6 Abs. 1 SGB II sollen die Träger der Grundsicherung einen Außendienst zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs einrichten.

 

Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum 15.02.2007 mit der Schaffung eines SGB II – Ermittlungsdienstes nachgekommen.

 

Die Aufgaben dieses Ermittlungsdienstes werden hierbei wie folgt beschrieben:

-          Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit

-          Nachgehen von anonymen Hinweisen auf Leistungsmissbrauch

-          Abgleich von Antragsangaben mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort

 

Um eine kreisweit vergleichbare Qualität in den einzelnen Städten und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Auslastung des Ermittlungsdienstes zu gewährleisten, wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld das Personal für den Ermittlungsdienst beschäftigt. Zurzeit versehen sieben Mitarbeiter in Teilzeit kreisweit ihren Einsatz im Rahmen des SGB II – Ermittlungsdienstes mit einem Umfang von insgesamt 1,5 Stellen.

 

Auftraggeber des SGB II - Ermittlungsdienstes sind die lokalen Zentren für Arbeit in den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Seitens des Zentrums für Arbeit der Kreisverwaltung erfolgen die Steuerung, die Auswertung der Berichte sowie die Abrechnung von Sach- und Personalkosten.

 

Auswertung für den Zeitraum vom 15.02.2007 bis zum 31.12.2009

 

 

Stand 31.12.2009

Stand 31.12.2008

 

Gesamt

Gesamt

Gesamtzahl der Aufträge:

380

220

 

 

 

noch in Bearbeitung:

25

25

zurückgezogen:

7

13

bereits erledigt:

348

182

 

 

 

Ermittlungsergebnisse:

 

 

Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt :

289

143

bestätigte Verdachtsmomente :

59

39

Anhörung der Betroffenen:

59

39

Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid:

19

15

Einschaltung Staatsanwaltschaft:

4

3

Einschaltung des Hauptzollamtes:

8

5

 

 

Der Auswertung ist zu entnehmen, dass sich in 59 der bisher überprüften 348 Fälle, d.h. in 16,95 % der Fälle die ursprünglichen Verdachtsmomente bestätigt haben. Gegenüber der Auswertung zum Stichtag 31.12.2008 (21,4 %) stellt dieses einen Rückgang dar.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der SGB II – Ermittlungsdienst ist mit einem Stellenanteil von 1,5 Stellen im Stellenplan 2010 enthalten. Die Erstattung der Personalkosten erfolgt zu 87,4 % aus Bundesmitteln und zu 12,6 % aus kommunalen Mitteln.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.