hier: Sachstandbericht SGB II - Ermittlungsdienst
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Nach
§ 6 Abs. 1 SGB II sollen die Träger der Grundsicherung einen Außendienst zur
Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs einrichten.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der Kreis Coesfeld in Abstimmung
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum 15.02.2007 mit der Schaffung
eines SGB II – Ermittlungsdienstes nachgekommen.
Die Aufgaben dieses Ermittlungsdienstes
werden hierbei wie folgt beschrieben:
-
Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit
-
Nachgehen von anonymen Hinweisen auf
Leistungsmissbrauch
-
Abgleich von Antragsangaben mit den tatsächlichen
Verhältnissen vor Ort
Um eine kreisweit vergleichbare Qualität in
den einzelnen Städten und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Auslastung des
Ermittlungsdienstes zu gewährleisten, wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld
das Personal für den Ermittlungsdienst beschäftigt. Zurzeit versehen sieben
Mitarbeiter in Teilzeit kreisweit ihren Einsatz im Rahmen des SGB II –
Ermittlungsdienstes mit einem Umfang von insgesamt 1,5 Stellen.
Auftraggeber des
SGB II - Ermittlungsdienstes sind die lokalen Zentren für Arbeit in den elf
kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Seitens des Zentrums für Arbeit der
Kreisverwaltung erfolgen die Steuerung, die Auswertung der Berichte sowie die
Abrechnung von Sach- und Personalkosten.
Auswertung für den Zeitraum vom 15.02.2007
bis zum 31.12.2009
|
Stand 31.12.2009 |
Stand 31.12.2008 |
|
Gesamt |
Gesamt |
Gesamtzahl der Aufträge: |
380 |
220 |
|
|
|
noch in Bearbeitung: |
25 |
25 |
zurückgezogen: |
7 |
13 |
bereits erledigt: |
348 |
182 |
|
|
|
Ermittlungsergebnisse: |
|
|
Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt : |
289 |
143 |
bestätigte Verdachtsmomente : |
59 |
39 |
Anhörung der Betroffenen: |
59 |
39 |
Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid: |
19 |
15 |
Einschaltung Staatsanwaltschaft: |
4 |
3 |
Einschaltung des Hauptzollamtes: |
8 |
5 |
Der Auswertung ist zu entnehmen, dass sich in 59 der bisher überprüften
348 Fälle, d.h. in 16,95 % der Fälle die ursprünglichen Verdachtsmomente
bestätigt haben. Gegenüber der Auswertung zum Stichtag 31.12.2008 (21,4 %)
stellt dieses einen Rückgang dar.
III. Alternativen
- keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der SGB II –
Ermittlungsdienst ist mit einem Stellenanteil von 1,5 Stellen im Stellenplan
2010 enthalten. Die Erstattung der Personalkosten erfolgt zu 87,4 % aus
Bundesmitteln und zu 12,6 % aus kommunalen Mitteln.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom
11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit
des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.