Betreff
Förderung des Grundsatzes "Ambulant vor stationär"
Vergabekriterien für Fördermittel
Vorlage
SV-8-0167
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderrichtlinien über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ werden ab sofort bei der Bewertung von Förderanträgen aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ zu Grunde gelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Zur gezielten Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ hat der Kreis Coesfeld in den Jahren 2008, 2009 und 2010 einen Fördertopf zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet unmittelbar der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit anhand der am 21.02.2008 beschlossenen Förderkriterien, vgl. Anlage 1.

 

 

In den Beratungen bei der Festlegung der Förderkriterien und in den folgenden Beratungen von konkreten Förderanträgen ist immer wieder deutlich geworden, dass eine mittel- oder langfristige Unterstützung von Projekten nicht leistbar und auch nicht gewollt ist.

 

In seiner Sitzung vom 01.02.2010 hat der Ausschuss gewünscht, dass über den Förderkriterienkatalog im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ hinsichtlich der Innovation der förderfähigen Maßnahmen beraten werden sollte. Nach übereinstimmender Auffassung der Fraktionen muss eine Förderung das Ziel haben, dass sich ein Projekt auf Dauer selbst trägt.

 

 

II.  Lösung

Die Förderrichtlinien werden wie folgt gefasst:

 

Förderrichtlinien

 

Der Kreis Coesfeld unterstützt im Rahmen der Hilfe zur Pflege den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und fördert Projekte Dritter, soweit hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung dient ausschließlich als Anschubfinanzierung für Projekte, die einem oder mehreren Förderschwerpunkten dienen und die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

 

Förderschwerpunkte

 

  1. Prävention zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit
  2. Entwicklung neuer Hilfeformen als Ergänzung des ambulanten und teilstationären Angebotes
    - allgemeine
    - speziell für Demenzkranke
  3. Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen
  4. Entlastung pflegender Angehöriger
  5. Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung der Pflege
  6. sonstige Maßnahmen, die ebenfalls zur Dämpfung der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen mindestens einem der genannten Förderschwerpunkte entsprechen. Die Aufzählung stellt dabei keine Rangfolge dar.

 

 

Fördervoraussetzungen

 

  1. Das Angebot trägt zur Verwirklichung einer der vorgenannten Förderschwerpunkte im Kreis Coesfeld bei.
  2. Das Angebot wirkt langfristig und nachhaltig.
  3. Die Kosten sind angemessen im Verhältnis zum Nutzen.
  4. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung erbracht. Grundsätzlich soll der Träger sich mit einem Eigenanteil von mindestens 30 % in Form von Eigenmitteln, Sachmitteln oder Mitteln Dritter an der Finanzierung beteiligen.
  5. Die Umsetzung ist realistisch.
  6. Das Angebot soll kreisweite Wirkung haben.

 

Es sollen möglichst alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein.

 

Die Entscheidung über die Förderung trifft der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in eigenem Ermessen.

 

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Zusätzliche Kosten entstehen nicht, da die Mittel bereits im Haushaltsplan 2010 veranschlagt sind. In den Folgejahren sind im Rahmen der Haushaltsplanung die Mittel bereit zu stellen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.

Anlagen:

 

Förderkriterien (bisherige Fassung)