Betreff
Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2008
Vorlage
SV-8-0186
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag nimmt den „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des Lageberichtes des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008“ zur Kenntnis.

 

2.      Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008 in der Fassung vom 28.05.2010 mit einer Bilanzsumme von 308.922.971,48 Euro und einem Jahresüberschuss von 4.897.601,88 Euro fest.

 

3.      Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Jahresabschluss 2008 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.

 

4.      Der Kreistag beschließt, dass der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 4.897.601,88 Euro dem Eigenkapital, hier der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.

 

Begründung:

 

I.     Problem

In der Sitzung des Kreistages am 24.02.2010 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 eingebracht. Der Kreistag hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

 

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.

 

II.    Lösung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des Lageberichtes des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 20-21 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.06.2010 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage SV‑8‑0176 verwiesen.

 

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des Lageberichtes des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-0176 übersandt worden.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Jahresabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts werden nunmehr zur Feststellung vorgelegt.

 

III.   Alternativen

Keine

 

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

 

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.