Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung - Stand 30.04.2010
Vorlage
SV-8-0198
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I. Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsführung zum Stand 30.04.2010 zu berichten.

 

 

II. Lösung

 

Die Berichterstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

 

Derzeit ist von einer Verschlechterung

 

in der Ergebnisrechnung 2010 von ca. - 421.935 €

 

und

 

in der Finanzrechnung 2010 von ca. - 477.013 €

 

im Vergleich zur Ansatzplanung 2010 auszugehen.

 

 

Die effektive Verschlechterung in der Ergebnisrechnung 2010 wäre durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage (Unterposition des Eigenkapitals in der Bilanz) auszugleichen.

 

Durch die Verschlechterung in der Finanzrechnung 2010 würde sich der Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz reduzieren.

 

 

Insgesamt ist derzeit für die Budgets 01 bis 05 von folgenden Abweichungen zum 31.12.2010 im Vergleich zur Ansatzplanung 2010 auszugehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Budget

Abweichung für Ergebnisrechnung 31.12.2010

 

Abweichung für Finanzrechnung 31.12.2010

 

01 Sicherheit, Bauen und Umwelt

 

- davon -126.000 € bei PrGr 36.01:

Rückgang bei den Schwertransportgebühren

 

-133.906 €

-188.115 €

02 Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit

 

-davon -178.000 € bei PrGr 50.01 (höhere Kosten pro Fall in der Grundsicherung außerhalb Einrichtungen und bei dauerhaft Erwerbsgeminderten ) sowie + 35.000 € bei PrGr 50.02 Hilfe in besonderen Lebenslagen

-143.500 €

-144.453 €

03 Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

4.471 €

4.555 €

04 Verwaltungsleitung, Besondere Dienste

1.000 €

1.000 €

05 Zentrale Finanzwirtschaft

 

(Korrektur der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen/Forderungen)

-150.000 €

-150.000

Gesamt

-421.935 €

-477.013 €

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Die Gesamtsituation des Kreises Coesfeld verschärft sich durch die hier prognostizierten Fehlbeträge für 2010 aufs Neue.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage und des zu erwartenden Fehlbetrages in der Jahresergebnisrechnung 2009 hat der Kämmerer daher mit der Hausverfügung vom 17.05.2010 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2010 zur Bewirtschaftung freigegeben. 

 

Zur Situation der Ausgleichsrücklage wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-0192 verwiesen.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt  sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW.