Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsführung zum Stand 30.04.2010 zu berichten.
II. Lösung
Die Berichterstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.
Derzeit ist von einer Verschlechterung
in der Ergebnisrechnung 2010 von
ca. - 421.935 €
und
in der Finanzrechnung 2010 von
ca. - 477.013 €
im Vergleich zur Ansatzplanung 2010
auszugehen.
Die effektive Verschlechterung in
der Ergebnisrechnung 2010 wäre durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
(Unterposition des Eigenkapitals in der Bilanz) auszugleichen.
Durch die Verschlechterung in der
Finanzrechnung 2010 würde sich der Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz
reduzieren.
Insgesamt ist derzeit für die
Budgets 01 bis 05 von folgenden Abweichungen zum 31.12.2010 im Vergleich zur
Ansatzplanung 2010 auszugehen:
Budget |
Abweichung für Ergebnisrechnung
31.12.2010 |
Abweichung für Finanzrechnung
31.12.2010 |
01 Sicherheit, Bauen und Umwelt - davon -126.000 € bei PrGr 36.01: Rückgang bei den Schwertransportgebühren |
-133.906 € |
-188.115 € |
02 Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und
Gesundheit -davon -178.000 € bei PrGr 50.01 (höhere Kosten pro
Fall in der Grundsicherung außerhalb Einrichtungen und bei dauerhaft
Erwerbsgeminderten ) sowie + 35.000 € bei PrGr 50.02 Hilfe in besonderen
Lebenslagen |
-143.500 € |
-144.453 € |
03 Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen |
4.471 € |
4.555 € |
04 Verwaltungsleitung, Besondere Dienste |
1.000 € |
1.000 € |
05 Zentrale Finanzwirtschaft (Korrektur der Abschreibungen auf das
Umlaufvermögen/Forderungen) |
-150.000 € |
-150.000 |
Gesamt |
-421.935 € |
-477.013 € |
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen/Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem
Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und
des Produkthaushaltes prognostiziert werden.
Die
Gesamtsituation des Kreises Coesfeld verschärft sich durch die hier
prognostizierten Fehlbeträge für 2010 aufs Neue.
Aufgrund der allgemeinen Finanzlage
und des zu erwartenden Fehlbetrages in der Jahresergebnisrechnung 2009 hat der
Kämmerer daher mit der Hausverfügung vom 17.05.2010 zunächst nur 80 v. H. der
konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2010 zur
Bewirtschaftung freigegeben.
Zur Situation der Ausgleichsrücklage
wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-0192 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die
Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1
Buchstabe g) KrO NRW.