Betreff
Ersatzwahl eines beratenden Ausschussmitgliedes
Vorlage
SV-8-0212
Aktenzeichen
10 24 51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für das bisherige beratende Mitglied, Ktabg. Doris Petras, wird das Kreistagsmitglied Gabriele Schatzmann-Holz zum beratenden Mitglied in den Ausschuss ___________________________

gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Das Kreistagsmitglied Doris Petras gehörte als beratendes Mitglied dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit an. Mit Wirkung vom 31.05.2010 hat Frau Petras ihr Kreistagsmandat niedergelegt. Nach der Reserveliste der Partei DIE LINKE hat inzwischen Frau Gabriele Schatzmann-Holz als Nachfolgerin mit Wirkung vom 01.06.2010 ihr Kreistagsmandat angenommen.

Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 11 und 12 KrO NRW hat jedes Kreistagsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Damit hat auch die Vertreterin der Partei DIE LINKE die Möglichkeit als beratendes Mitglied einem  Fachausschuss ihrer Wahl anzugehören.

 

II.  Lösung

Das Kreistagsmitglied Gabriele Schatzmann-Holz benennt in der Kreistagssitzung den Fachausschuss ihrer Wahl.  Der Kreistag wählt die Ktabg. Gabriele Schatzmann-Holz zum beratenden Mitglied in diesen Ausschuss.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.