Betreff
3. Fortschreibung Frauenförderplan und Bericht über die Personalentwicklung
Vorlage
SV-8-0225
Aktenzeichen
11 11 86
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Gemäß § 5 a des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitrahmen von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen.

 

Der letzte, für die Jahre 2007 bis 2009 erstellte Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld ist nunmehr für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2010 bis 2012 fortzuschreiben. Gleichzeitig hat die Dienststelle einen Bericht über die Personalentwicklung zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.

 

II.  Lösung

 

In gemeinsamer Arbeit der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Frauenförderplan fortgeschrieben. Gleichzeitig wurde ein Bericht über die Personalentwicklung der vergangenen 3 Jahre erarbeitet. Die erforderlichen Daten wurden zum Stichtag 01.09.2009 erhoben und analysiert.

 

Der Entwurf zur Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2010 – 2012 ist als Anlage beigefügt. Er ist im Wesentlichen unverändert geblieben.

 

Der Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplans für den zurückliegenden Zeitraum 2007 – 2009 ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Bericht enthält Angaben über die Personalentwicklung sowie die im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zur Frauenförderung bei der Kreisverwaltung Coesfeld.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit § 5 a Landesgleichstellungsgesetz der Kreistag.