Beschlussvorschlag:
Eine Beteiligung an den
Kosten der geplanten Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes an der A 31 im
Bereich der Autobahnabfahrt Gescher - Coesfeld kann seitens des Kreises
Coesfeld nicht erfolgen
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
Der Bürgermeister der
Stadt Gescher, Herr Effkemann, hat in einem Anfang April mit dem Landrat
geführten Telefongespräch angefragt, ob der Kreis Coesfeld bereit sei, sich an
den Kosten der Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes an der A 31 zu beteiligen.
Lt. Mitteilung des Bürgermeisters ist für das mit rd. 200.000 € kalkulierte
Projekt eine Landesförderung von 60 % zu erwarten. Da der Mitfahrerparkplatz in
hoher Anzahl auch von Fahrzeugen mit COE-Kennzeichen genutzt wird, soll sich
der Kreis Coesfeld mit 30.000 € an dem verbleibenden Eigenanteil der Stadt
Gescher beteiligen.
Unbestritten ist nach örtlicher
Kenntnis, dass der vorhandene Mitfahrerparkplatz nicht ausreicht und deshalb
häufiger Fahrzeuge verbotswidrig im Bankettbereich abgestellt werden. Tatsache
ist auch, dass eine Vielzahl der auf dem Mitfahrerparkplatz abgestellten
Fahrzeuge ein COE-Kennzeichen tragen. Bei den Mitfahrerplätzen im Kreisgebiet
Coesfeld (z.B. in Dülmen, Nottuln, Senden oder Ascheberg) haben die Recherchen
keine Hinweise ergeben, dass jemals eine
Beteiligung des Kreises erfolgt ist. Allerdings wurden diese Plätze alle im
Zuge von Bundesstraßen angelegt. Mit Hinweis auf die derzeitige Finanzsituation
des Kreises ist mit Schreiben vom 12. Mai 2010 eine Beteiligung des Kreises für
das grundsätzlich als sinnvolle Gemeinschaftsmaßnahme einzuordnende Projekt
abgelehnt worden. Mündlich wurde auch darauf hingewiesen, dass im Kreis
Coesfeld in der Regel die Gemeinden die Eigenbeteiligung an den örtlichen
Verkehrsprojekten übernehmen. Hier wäre ggf. Coesfeld und Rosendahl gefragt.
Hinzu komme, dass die Anlegung notwendiger Parkplätze vorrangig eine
Angelegenheit des zuständigen Straßenbaulastträgers sei.
Mit Schreiben vom 8. Juni
2010 hat der Bürgermeister den Kreis gebeten, nochmals darüber nachzudenken,
„ob nicht doch noch eine Lösung für eine gemeinsame Finanzierung dieses wichtigen
Gemeinschaftsprojektes gefunden werden kann“. Mit Schreiben vom 22.06.2010 ist
dem Bürgermeister mitgeteilt worden, dass die Angelegenheit in der
Sitzungsfolge im September 2010 in den politischen Gremien beraten werden soll.
Nach Beurteilung der Verwaltung
bleibt nach den bisherigen internen Verfahrensregeln kein Platz für eine
freiwillige Beteiligung an einem Verkehrsprojekt außerhalb des Kreisgebietes.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Mittel stehen für die freiwillige Ausgabe nicht zur Verfügung. Sie müssten bei einer positiven Entscheidung im Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Entscheidung ist
angesichts der freiwilligen Kostenbeteiligung für ein Verkehrsprojekt außerhalb
des Kreisgebietes von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb sollte der Kreistag in
der Angelegenheit entscheiden.