Betreff
Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes an der A 31 in Gescher
Vorlage
SV-8-0230
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Eine Beteiligung an den Kosten der geplanten Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes an der A 31 im Bereich der Autobahnabfahrt Gescher - Coesfeld kann seitens des Kreises Coesfeld nicht erfolgen

 

Begründung:

 

I.   Problem und  II.    Lösung

 

Der Bürgermeister der Stadt Gescher, Herr Effkemann, hat in einem Anfang April mit dem Landrat geführten Telefongespräch angefragt, ob der Kreis Coesfeld bereit sei, sich an den Kosten der Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes an der A 31 zu beteiligen. Lt. Mitteilung des Bürgermeisters ist für das mit rd. 200.000 € kalkulierte Projekt eine Landesförderung von 60 % zu erwarten. Da der Mitfahrerparkplatz in hoher Anzahl auch von Fahrzeugen mit COE-Kennzeichen genutzt wird, soll sich der Kreis Coesfeld mit 30.000 € an dem verbleibenden Eigenanteil der Stadt Gescher beteiligen.

 

Unbestritten ist nach örtlicher Kenntnis, dass der vorhandene Mitfahrerparkplatz nicht ausreicht und deshalb häufiger Fahrzeuge verbotswidrig im Bankettbereich abgestellt werden. Tatsache ist auch, dass eine Vielzahl der auf dem Mitfahrerparkplatz abgestellten Fahrzeuge ein COE-Kennzeichen tragen. Bei den Mitfahrerplätzen im Kreisgebiet Coesfeld (z.B. in Dülmen, Nottuln, Senden oder Ascheberg) haben die Recherchen keine Hinweise  ergeben, dass jemals eine Beteiligung des Kreises erfolgt ist. Allerdings wurden diese Plätze alle im Zuge von Bundesstraßen angelegt. Mit Hinweis auf die derzeitige Finanzsituation des Kreises ist mit Schreiben vom 12. Mai 2010 eine Beteiligung des Kreises für das grundsätzlich als sinnvolle Gemeinschaftsmaßnahme einzuordnende Projekt abgelehnt worden. Mündlich wurde auch darauf hingewiesen, dass im Kreis Coesfeld in der Regel die Gemeinden die Eigenbeteiligung an den örtlichen Verkehrsprojekten übernehmen. Hier wäre ggf. Coesfeld und Rosendahl gefragt. Hinzu komme, dass die Anlegung notwendiger Parkplätze vorrangig eine Angelegenheit des zuständigen Straßenbaulastträgers sei.

 

Mit Schreiben vom 8. Juni 2010 hat der Bürgermeister den Kreis gebeten, nochmals darüber nachzudenken, „ob nicht doch noch eine Lösung für eine gemeinsame Finanzierung dieses wichtigen Gemeinschaftsprojektes gefunden werden kann“. Mit Schreiben vom 22.06.2010 ist dem Bürgermeister mitgeteilt worden, dass die Angelegenheit in der Sitzungsfolge im September 2010 in den politischen Gremien beraten werden soll.

 

Nach Beurteilung der Verwaltung bleibt nach den bisherigen internen Verfahrensregeln kein Platz für eine freiwillige Beteiligung an einem Verkehrsprojekt außerhalb des Kreisgebietes.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mittel stehen für die freiwillige Ausgabe nicht zur Verfügung. Sie müssten bei einer positiven Entscheidung im Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung ist angesichts der freiwilligen Kostenbeteiligung für ein Verkehrsprojekt außerhalb des Kreisgebietes von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb sollte der Kreistag in der Angelegenheit entscheiden.