Betreff
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2008 und 2009
Vorlage
SV-8-0237
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2008 und 2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

Nach § 16 Abs. 3 des Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz) besteht für den Kreis Coesfeld die Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht zu erstellen und diesen zu veröffentlichen. Der vierte Tätigkeitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum 2008 bis 2009.

 

Der Tätigkeitsbericht liefert Informationen über die Situation der Einrichtungen und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner im Kreis Coesfeld sowie über aktuelle gesetzliche Entwicklungen.

 

Hiermit möchte die Heimaufsicht einen Beitrag zu mehr Transparenz und Objektivität in einem Bereich leisten, der von einer deutlichen demographischen Entwicklung geprägt ist.

 

Jeweils ein Exemplar erhalten die Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich des WTG fallen, die Beiräte der Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitglieder der Pflegekonferenz im Kreis Coesfeld, die Verbände der Wohlfahrtspflege sowie die Städte und Gemeinden. Zudem wird der Bericht dem für Soziales zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt.

 

Die Öffentlichkeit soll durch die örtliche Presse über die Herausgabe des Tätigkeitsberichtes informiert werden. Auch besteht für Interessenten die Möglichkeit, den Bericht auf der Homepage des Kreises „www.kreis-coesfeld.de“ einzusehen und herunterzuladen.

 

Fragen und Anregungen zum Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht werden in der Sitzung beantwortet bzw. entgegengenommen.

 

Anlage:

 

Tätigkeitsbericht