Betreff
Förderung von Spielgruppen
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Haushaltsjahr 2010
Vorlage
SV-8-0239
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung von Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden 2010 über den Ansatz von 12.000 EUR hinaus zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 26.10.2005 hat der Kreistag die „Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ beschlossen. Nach diesen Richtlinien können Spielgruppen für unterdreijährige Kinder, in denen eine Betreuung von mindestens 10 Kindern für mindestens 10 Wochenstunden angeboten wird, bei Vorliegen weiterer, in den Richtlinien dargestellter Voraussetzungen (u.a. Betriebserlaubnis, qualifiziertes Personal) eine finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt erhalten. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an den Tagespflegerichtlinien und ist nach dem Betreuungsumfang gestaffelt. So beträgt der Förderbetrag z.B. für eine Spielgruppe mit 10 Stunden wöchentlichem Betreuungsangebot monatlich 250,00 EUR und bei 15 Stunden 416,00 EUR.

In den Förderrichtlinien ist festgelegt, dass ein Rechtsanspruch auf die Förderung nicht besteht und die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.

Für 2010 ist im Haushalt ein Ansatz von 12.000 EUR für die Förderung von Spielgruppen berücksichtigt. Der Ansatz wurde auf Grundlage der Ergebnisse der vergangenen Jahre gebildet. Inzwischen erfüllen jedoch weitere Spielgruppen die Förderkriterien, so dass 2010 zwei Träger, die 2009 keine Förderung erhalten haben, eine Förderung ihrer Spielgruppen beantragt haben. Für den Zeitraum Januar bis Juli 2010 wurden insgesamt 11.320 EUR bewilligt. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind damit weitestgehend verausgabt.

 

II.  Lösung

Damit eine finanzielle Förderung der Spielgruppen, die die Förderkriterien der Spielgruppenrichtlinien erfüllen, auch für den Zeitraum August bis Dezember 2010 möglich ist, müssten zusätzliche Mittel bereit gestellt werden. Bei gleicher Anzahl geförderter Spielgruppen und monatlicher Förderhöhe wären über den Ansatz von 12.000 EUR hinaus rd. 8.100 EUR erforderlich. Da es sich bei der Spielgruppenförderung nicht um eine Pflichtaufgabe handelt, ist ein politischer Beschluss zur Umschichtung der Mittel erforderlich.

Die Mittel können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden (Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern).

 

III. Alternativen

Es werden für die Förderung von Spielgruppen für Kinder unter drei Jahren keine zusätzlichen Mittel bereit gestellt. Eine Förderung von Spielgruppen für die Monate August bis Dezember 2010 erfolgt nicht.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich rd. 8.100 EUR können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden. Nach ersten Ermittlungen ist dieses sogar innerhalb des Budgets 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern - möglich, da bislang von den Tageseinrichtungen für Kinder weniger Anträge zur Förderung von behinderungsbedingten Mehraufwand eingereicht wurden als im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung angekündigt.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Budget im Produktbereich 51 im laufenden Haushaltsjahr durch diese zusätzlichen Aufwendungen nicht überschritten wird.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Da die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für eine freiwillige finanzielle Förderung erfolgen soll, ist eine Entscheidung des Kreistags erforderlich (§ 26 KrO).