Betreff
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene im Haushaltsjahr 2010
Vorlage
SV-8-0245
Aktenzeichen
391.20.04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Seit dem 01.01.2007 gilt die „Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit  und Tierschutz“. Diese EG-Verordnung gilt unmittelbar, enthält aber Regelungen, die durch den Landesgesetzgeber umzusetzen und zu konkretisieren sind.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die EG-Verordnung in der Weise umgesetzt, dass es die gebührenpflichtigen Tatbestände und festgelegten Mindestgebühren der EG-Verordnung als Tarifstellen in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW aufgenommen hat.

 

Sofern die in der EG-Verordnung bzw. in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung festgesetzten Mindestgebührensätze die tatsächlichen Kosten für  einzelne Amtshandlungen nicht decken, können die kommunalen Aufgabenträger hierfür durch eigene Gebührensatzung kostendeckende Gebührensätze festsetzen. Grundlage hierfür ist das Gebührengesetz NRW. Von dieser Möglichkeit hat der Kreis Coesfeld Gebrauch gemacht.

 

Die Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 20.12.2006 ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.

 

Durch Änderungssatzung vom 16.12.2009 ist lediglich der Gebührensatz für die Untersuchung von geschlachteten Schweinen in gewerblichen Großbetrieben (Westfleisch) mit Wirkung vom 01.10.2009 von 1,13 € auf 1,36 € angehoben worden (vgl. SV-8-0057).

 

Die Gebührensätze sind hinsichtlich ihrer Kostendeckung einer permanenten Kontrolle unterzogen. Mit der Geschäftsführung des Großbetriebes Westfleisch wurde vereinbart, dass eine aufgrund der Kostenentwicklung notwendige Gebührensatzerhöhung nicht unter dem Aspekt des bestehenden Vertrauensschutzes beklagt wird, soweit die Rückwirkung der Änderungssatzung einen Zeitraum von 9 Monaten nicht überschreitet (vgl. Mitteilung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 04.02.2010).

 

Eine Gebührensatzanpassung soll erst erfolgen, wenn sich dies nach Vorliegen des Betriebsergebnisses 2009 und den Erkenntnissen der Entwicklung  in den ersten Monaten des Jahres 2010 als notwendig erweist. Über eine notwendige rückwirkende Gebührensatzerhöhung ab 01.01.2010 ist somit bis Ende September 2010 zu entscheiden.

 

Die Gebührensätze für die Klein- und sonstigen Betriebe können nur zukunftsgerichtet ab Wirksamkeit einer Änderungssatzung angehoben werden.

 

 

II.  Lösung

Das Betriebsergebnis 2009 schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 21.060,63 € ab, wobei auf den Großbetrieb -15.563,73 € und auf die Klein- und sonstigen Betriebe -5.496,90€ entfallen (vgl. SV 8-0187).

 

Der Aufwand für die Fleischuntersuchung ist bis zum 30.06.2010 abgerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse ergibt sich für das Jahr 2010 folgende Gebührensatzkalkulation:

 

a) Großbetrieb

 

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Prognose 2010 (Basis Ergebnis Monate 01 - 06)

Abweichung

Kennzahlen

 

 

 

Schlachtungen

1.847.271

1.846.376

-895

Zerlegung (to)

135.713

134.762

-951

 

 

 

 

Aufwand

 

 

 

Personalkosten 1)

2.375.964,65 €

2.405.121 €

29.156 €

Sachkosten 2)

109.758,14 €

111.607 €

1.849 €

Rückstandsuntersuchungen 3)

295.564,00 €

300.084 €

4.520 €

Bakteriologische Untersuchungen

0,00 €

66 €

66 €

Summe Aufwand

2.781.286,79 €

2.816.878 €

35.591 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse

 

 

 

Gebühren Zerlegung

271.426,00 €

269.524 €

-1.902 €

Gebühren Verarbeitung

595,70 €

580 €

-16 €

Inanspruchnahme Überdeckung aus Vorjahren

295.910,89 €

0 €

-295.911 €

Durch Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu decken

2.213.354,20 €

2.546.774 €

333.420 €

 

 

 

 

Ergebnis 2009 Gebühren Schlachttier- und Fleischuntersuchung 4)

2.197.790,47 €

 

-15.563,73 €

 

 

 

 

Voraussichtliche Erlöse bei einem Gebührensatz von

 

 

 

1,38 €

 

2.547.999 €

1.225 €

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

 

 

1) Der Aufwand für das eingesetzte Personal im 1. Halbjahr 2010 ist abgerechnet. Für die Prognose der Jahrespersonalkosten ist von einer Verdoppelung des entstandenen Aufwandes unter Berücksichtigung der tariflichen Erhöhungen seit dem 01.05.2010 (1,2 %) und einmalig im 2. Halbjahr entstehender Ansprüche ausgegangen worden. Gleichermaßen  wurde von einer Verdoppelung der Schlachtungen und der Zerlegemenge ausgegangen.

 

2) Die bislang entstandenen Sachkosten sind auf den voraussichtlichen Jahresaufwand hochgerechnet.

3) Für die Rückstandsuntersuchungen ist ab  01.10.2010 von einer Erhöhung des Gebührentarifes von 0,01 € je geschlachtetem Schwein auszugehen.

4) Gebührensatz vom 01.01. bis 30.09.2009 = 1,13 €, vom 01.10. - 31.12.2009 = 1,36 €

 

Es wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für die Fleischuntersuchung rückwirkend ab dem 01.01.2010 auf 1,38 € festzusetzen.

 

b) Klein- und sonstige Betriebe

 

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Prognose 2010 (Basis Ergebnis Monate 01 - 06)

Abweichung

Kennzahlen

 

 

 

Schlachtungen (Stückzahl)

 

 

 

Rinder

2.084

1.890

-194

Kälber

90

108

18

Schweine

5.572

5.586

14

Schafe/Ziegen

5.105

5.212

107

Einhufer (Pferde)

129

118

- 11

Kaninchen

                29.548

26.228

- 3.320

BSE-Tests

149

198

49

 

 

 

 

Aufwand

 

 

 

Personalkosten 1)

155.886,87 €

143.067 €

- 12.820 €

Sachkosten 2)

7.004,70 €

6.542 €

- 463 €

Rückstandsuntersuchungen 3)

3.333,08 €

3.320 €

- 13 €

Bakteriologische Untersuchungen

0,00 €

66 €

66 €

BSE-Tests

836,20 €

1.069,20 €

233 €

Summe Aufwand

167.093,85 €

154.064 €

- 13.030 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse

 

 

 

Gebühren Zerlegung

3.682,00 €

3.704 €

22 €

Gebühren Verarbeitung

772,80 €

773 €

0 €

Inanspruchnahme Überdeckung aus Vorjahren

6.024,25 €

0 €

- 6.024 €

Durch Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu decken

162.639,05 €

149.587 €

- 13.052 €

 

 

 

 

Ergebnis 2009 Gebühren Fleischuntersuchung 4)

151.117,90 €

 

- 5.497 €

 

 

 

 

Voraussichtliche Erlöse durch Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei derzeitigen Gebührensätzen

 

148.928 € 

- 659 € 

 

 

Anmerkungen:

 

 

 

1) Der Aufwand für das eingesetzte Personal im 1. Halbjahr 2010 ist abgerechnet. Für die Prognose der Jahrespersonalkosten ist von einer Verdoppelung des entstandenen Aufwandes unter Berücksichtigung der tariflichen Erhöhungen seit dem 01.05.2010 (1,2 %) und einmalig im 2. Halbjahr entstehender Ansprüche ausgegangen worden. Gleichermaßen  wurde von einer Verdoppelung der Schlachtungen, der Zerlegemenge und der BSE-Tests ausgegangen.

 

2) Die bislang entstandenen Sachkosten sind auf den voraussichtlichen Jahresaufwand hochgerechnet.

 

3) Für die Rückstandsuntersuchungen ist ab  01.10.2010 von einer Erhöhung des Gebührentarifes

von 0,14 € je geschlachtetem Rind

von 0,07 € je geschlachtetem Kalb

von 0,01 € je geschlachtetem Schwein

von 0,06 € je geschlachtetem Schaf / geschlachteter Ziege und

von 0,90 € je geschlachtetem Einhufer auszugehen.

 

4) Die Gebührensätze gelten unverändert seit 2007.

 

 

Im Rahmen der Prognose der voraussichtlichen Schlachtentwicklung wurden die Ergebnisse des ersten Halbjahres verdoppelt. Erfahrungsgemäß werden aber im letzten Quartal eines jeden Jahres mehr Schlachtungen durchgeführt als im Durchschnitt des vorherigen Zeitraumes. Dies dürfte neben dem dann zu verzeichnenden Mehraufwand zu vergleichsweise höheren Erlösen führen und die  o.a. ausgewiesene geringfügige Unterdeckung reduzieren.

 

Eine Änderung der Gebührensätze wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen.

 

Stand noch auszugleichender Überdeckungen

 

Gebührenüberhänge bestehen derzeit nicht.

 

III. Alternativen

 

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Allgemeine Deckungsmittel müssen nur für evtl. im Betriebsergebnis auszuweisende Unterdeckungen eingesetzt werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlage

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom _________________