Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht der Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises
Coesfeld zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
An der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises
Coesfeld hat ein Qualitätsteam der Bezirksregierung Münster – Dezernat 4 Q –
eine Qualitätsanalyse durchgeführt.
Nach Auskunft der Bezirksregierung soll der
abschließende Bericht in den nächsten Tagen der Schulleitung, der
Schulaufsichtsbehörde und dem Kreis Coesfeld als Schulträger zugeleitet werden.
Gemäß § 3 Abs. 8 der
Qualitätsanalyse-Verordnung (QA-VO) stellt die Schulleiterin oder der
Schulleiter den vollständigen Qualitätsbericht spätestens innerhalb einer Woche
der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft zur Verfügung.
Die Schule hat - nach Zustimmung durch die Schulkonferenz – das Recht zur
Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Unabhängig davon kann die Schulleiterin
oder der Schulleiter Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht
geben (§ 3 Abs. 9 QA-VO).
Frau Sonderschulrektorin Bolte,
Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule, ist gebeten worden, in der Sitzung
über die Durchführung und die Ergebnisse der Qualitätsanalyse zu berichten.