Betreff
Qualitätsanalyse an der Astrid-Lindgren-Schule
Vorlage
SV-8-0250
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht der Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

An der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld hat ein Qualitätsteam der Bezirksregierung Münster – Dezernat 4 Q – eine Qualitätsanalyse durchgeführt.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung soll der abschließende Bericht in den nächsten Tagen der Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde und dem Kreis Coesfeld als Schulträger zugeleitet werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 8 der Qualitätsanalyse-Verordnung (QA-VO) stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter den vollständigen Qualitätsbericht spätestens innerhalb einer Woche der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft zur Verfügung.

 

Die Schule hat - nach Zustimmung  durch die Schulkonferenz – das Recht zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Unabhängig davon kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht geben (§ 3 Abs. 9 QA-VO).

 

Frau Sonderschulrektorin Bolte, Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule, ist gebeten worden, in der Sitzung über die Durchführung und die Ergebnisse der Qualitätsanalyse zu berichten.