Betreff
Zentrale Pflegeberatung beim Kreis Coesfeld/ Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP)
Vorlage
SV-8-0279
Aktenzeichen
11 23 00 - 50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Im Stellenplan 2011 werden die für die Fortführung der Pflegeberatung bzw. für die Beteiligung an einem Pflegestützpunkt (PSP) notwendigen Stellenanteile (1,5 Stellen EG S 11) eingerichtet.

2.      Die Ende 2010 auslaufenden Beschäftigungsverhältnisse mit den Beschäftigten im Bereich der Pflegeberatung sollen unbefristet fortgesetzt werden.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Bekanntlich sind seit November 2006 in der Zentralen Pflegeberatung des Kreises Coesfeld zwei Mitarbeiterinnen befristet beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse wurden zuletzt bis zum 31.12.2010 verlängert. Als Befristungsgrund wurde zunächst der projektartige Zuschnitt des damaligen Pflegebüros, später die noch unsichere Entwicklung hinsichtlich der Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP) im Kreis Coesfeld angeführt.

 

Wider Erwarten konnten die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten bislang immer noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Über den aktuellen Sachstand wurde wiederholt – zuletzt dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in seiner Sitzung am 13.09.2010 (vgl. SV-8-0244) – berichtet. Da die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten Ende 2010 auslaufen, ist über die Fortsetzung der Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden.

 

Die Sinnhaftigkeit der Zentralen Pflegeberatung ist in Politik und Verwaltung durchgängig anerkannt. Auch die Beratung in der o. g. Ausschusssitzung hat nochmals gezeigt, dass alle Fraktionen – wie in den letzten Jahren - der Ansicht sind, dass die gute Arbeit der Pflegeberatung fortgeführt werden sollte.

 

Insoweit besteht Einvernehmen, dass die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld auch dann im bisherigen Umfang auf Dauer fortgeführt werden soll, wenn es nicht zur Einrichtung von PSP in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen kommt. Daraus folgt, dass unabhängig von der künftigen Organisation – Einrichtung von PSP oder Pflegeberatung in Eigenregie des Kreises Coesfeld – der Kreis Coesfeld Arbeitgeber der beiden mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen bleibt.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die Ende des Jahres 2010 auslaufenden Arbeitsverträge der Beschäftigten entfristet werden. Daher sind auch im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 die hierfür erforderlichen Stellenanteile (1,5 Stellen EG S 11) einzurichten. Da die dauerhafte Verlängerung der Arbeitsverhältnisse bis Ende des Jahres vorzunehmen ist, der Stellenplan aber erst im nächsten Jahr beschlossen wird, ist jetzt eine Entscheidung des Kreistags zur unbefristeten Fortführung der Pflegeberatung erforderlich. Der anfallende Personalaufwand ist wie bisher im Personaletat zu berücksichtigen.

 

In Folge der Pflegeberatung stehen dem Personalaufwand Einsparungen bei den Heimpflegekosten als Kompensation gegenüber (ambulante statt stationäre Pflege / sinkende Zahl der sog. Nullerfälle). Nach Berechnungen der Abt. 50.2 ist im Schnitt mit jährlichen Einsparungen in Höhe von rd. 400.000 Euro zu rechnen.