Beschlussvorschlag:
1. Im Stellenplan 2011 werden die für die Fortführung der Pflegeberatung bzw. für die Beteiligung an einem Pflegestützpunkt (PSP) notwendigen Stellenanteile (1,5 Stellen EG S 11) eingerichtet.
2. Die Ende 2010 auslaufenden Beschäftigungsverhältnisse mit den Beschäftigten im Bereich der Pflegeberatung sollen unbefristet fortgesetzt werden.
Begründung:
I. – V.
Bekanntlich sind seit November 2006 in der Zentralen Pflegeberatung des
Kreises Coesfeld zwei Mitarbeiterinnen befristet beschäftigt. Die
Arbeitsverhältnisse wurden zuletzt bis zum 31.12.2010 verlängert. Als
Befristungsgrund wurde zunächst der projektartige Zuschnitt des damaligen
Pflegebüros, später die noch unsichere Entwicklung hinsichtlich der Einrichtung
von Pflegestützpunkten (PSP) im Kreis Coesfeld angeführt.
Wider Erwarten konnten die Verhandlungen mit
den Krankenkassen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten bislang immer
noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Über den aktuellen Sachstand wurde
wiederholt – zuletzt dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit in seiner Sitzung am 13.09.2010 (vgl. SV-8-0244) – berichtet. Da die
Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten Ende 2010 auslaufen, ist über die
Fortsetzung der Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden.
Die Sinnhaftigkeit der Zentralen Pflegeberatung ist in Politik und
Verwaltung durchgängig anerkannt. Auch die Beratung in der o. g.
Ausschusssitzung hat nochmals gezeigt, dass alle Fraktionen – wie in den
letzten Jahren - der Ansicht sind, dass die gute Arbeit der Pflegeberatung
fortgeführt werden sollte.
Insoweit besteht Einvernehmen, dass die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld
auch dann im bisherigen Umfang auf Dauer fortgeführt werden soll, wenn es nicht
zur Einrichtung von PSP in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen kommt. Daraus
folgt, dass unabhängig von der künftigen Organisation – Einrichtung von PSP
oder Pflegeberatung in Eigenregie des Kreises Coesfeld – der Kreis Coesfeld
Arbeitgeber der beiden mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen bleibt.
Vor diesem Hintergrund sollen die Ende des Jahres 2010 auslaufenden
Arbeitsverträge der Beschäftigten entfristet werden. Daher sind auch im
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 die hierfür erforderlichen
Stellenanteile (1,5 Stellen EG S 11) einzurichten. Da die dauerhafte
Verlängerung der Arbeitsverhältnisse bis Ende des Jahres vorzunehmen ist, der
Stellenplan aber erst im nächsten Jahr beschlossen wird, ist jetzt eine
Entscheidung des Kreistags zur unbefristeten Fortführung der Pflegeberatung
erforderlich. Der anfallende Personalaufwand ist wie bisher im Personaletat zu
berücksichtigen.
In Folge der Pflegeberatung stehen dem Personalaufwand Einsparungen bei
den Heimpflegekosten als Kompensation gegenüber (ambulante statt stationäre
Pflege / sinkende Zahl der sog. Nullerfälle). Nach Berechnungen der Abt. 50.2
ist im Schnitt mit jährlichen Einsparungen in Höhe von rd. 400.000 Euro zu
rechnen.