Betreff
Bedarfsplan für den Rettungsdienst: Verabschiedung der Fünften Fortschreibung 2010
Vorlage
SV-8-0287
Aktenzeichen
32 38.90.00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Fünfte Fortschreibung – wird, wie dem Kreistag im Entwurf am 30.06.2010 vorgelegt (vgl. SV 8-0184), unverändert beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit der Umsetzung des Bedarfsplans zu beginnen.

 

Begründung:

I.   Problem

Der durch den Kreistag am 30.06.2010 beschlossene Entwurf des Bedarfsplans (BP) ist den zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Gegenüber dem derzeit gültigen BP sieht der Entwurf folgende wesentlichen Änderungen vor:

a)      Berechnung der Hilfsfrist ab dem Anfang der Disposition des Leitstellendisponenten bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Notfallort.

b)      Zusätzliche Stationierung eines zweiten RTW 13 Stunden täglich im Rettungswachenbezirk Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen.

c)      Ausweitung der Besetzungszeiten des RTW Coesfeld 2 von acht auf 15 Stunden täglich.

d)      Ausweitung der Besetzungszeiten des RTW Dülmen 2 von acht auf 16 Stunden täglich.

e)      Besetzung des Reserve-KTW mit Personal montags bis freitags vier Stunden vormittäglich in Dülmen unter Einsparung von KTW-Vorhaltezeiten in den Abendstunden.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind die eingegangenen Stellungnahmen beigefügt. Soweit die Stellungnahmen inhaltlich weitere Änderungen des BP vorschlagen oder vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen, ist dies mit der jeweiligen Begründung in Kurzform nachfolgend zusammengefasst:

 

lfd. Nr.

Beteiligte

Stellungnahme

1

Verbände der Krankenkassen

und Landesverband Rheinland-Westfalen der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Zustimmung

2

Firma ARBO, Olfen

2.1 Einrichtung einer 24-Stunden besetzten Rettungswache Olfen.

Begründung: Bauernschaften Eversum, Kökelsum und Sülsen müssen auch zu Abend- und Nachtzeiten planerisch in Hilfsfrist zu erreichen sein.

 

2.2   Stationierung der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) an den Krankenhäusern.

Begründung: Versicherungsprobleme und Verkürzung der Eintreffzeit

3

Stadt Dülmen

3.1  Die Personalausstattung ist um drei Stellen gegenüber dem Entwurf des Bedarfsplans zu erhöhen.

Begründung: Stellenbedarfsberechnung der Stadt Dülmen

3.2 zusätzlicher Personalbedarf für 2. KTW und Carport

Begründung: Stellenbedarf höher, da personelle Besetzung nicht im Rahmen des allgemeinen  Einsatzplanes darstellbar

3.3 Dienstplan-Software

Begründung: Schichtzeiten für Personal nur mit großem Zeitaufwand planbar

3.4 Gebäude-Ergänzung

Begründung: Zur Trennung von Desinfektion, Lager und Schutzkleidung erforderlich

 

Die weiteren Stellungnahmen enthalten keine hier relevanten Äußerungen.

 

Der Träger des Rettungsdienstes ist in der Wertung und Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen der Bedarfsplanung grundsätzlich frei. Soll den Vorschlägen der Verbände der Krankenkassen  und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften nicht gefolgt werden, ist mit diesen eine Erörterung vorzunehmen.

 

II.  Lösung

 

Die Stellungnahmen werden wie folgt gewertet:

 

Zu lfd. Nr. 1:

 

Die Kostenträger hielten eine Erörterung für nicht notwendig. Den Festsetzungen im Entwurf des Bedarfsplans wurde zugestimmt.

 

Zu lfd. Nr. 2:

 

Ein selbständiger Rettungswachenbezirk wäre einzurichten, falls Ortsteile, Siedlungen oder zusammenhängende Bebauungen von gewisser Bedeutung von keiner vorhandenen Rettungswache in Hilfsfrist zu erreichen sind.

 

Die Begründung der Firma ARBO, auf Grund der Nichterreichbarkeit in Hilfsfrist des Campingplatzes in Kökelsum und von Gut Eversum sei eine Rettungswache Olfen zu fordern, trägt nicht. Der Campingplatz Burbank an der Kökelsumer Straße und die Wochenendhäuser in Eversum sind von vorhandenen Rettungswachen in Hilfsfrist erreichbar.

 

In Eversum wird monatlich durchschnittlich zweimal ein RTW angefordert. Im untersuchten Zeitraum des zweiten Halbjahres 2009 ereigneten sich nur zwei dieser Notfälle außerhalb der geplanten Einsatzzeit des RTW Lüdinghausen 2 in Olfen von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Für diese Einsätze kann der RTW Datteln im Wege der Nachbarschaftshilfe gerufen werden, der Eversum in Hilfsfrist erreicht.

 

Die generelle Stationierung aller Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) an den Krankenhäusern ist nicht sinnvoll. Vorteilhaft kann die Stationierung eines NEF am Krankenhaus dort sein, wo die Rüstzeit des Notarztes gelegentlich kürzer ist als die Anfahrtszeit des NEF zum Krankenhaus, wie etwa in Nottuln. Daher ist in Nottuln das NEF am Krankenhaus stationiert.

 

Zu lfd. Nr. 3:

 

Die kreisweit einheitliche Personalbedarfsberechnung wurde überprüft und für korrekt befunden. Der von der Stadt Dülmen ermittelte Personalmehrbedarf entsteht weitestgehend durch Abweichungen von den hier zugrunde gelegten Ansätzen zur Ermittlung des Personalbedarfs.

Der im Bedarfsplan angesetzte Schlüssel von 4,5 Stellen zur Besetzung einer Funktionsstelle rund um die Uhr (NEF mit 4,5 Stellen und RTW mit 9,0 Stellen) ist landesweite Praxis und wird von den Kostenträgern akzeptiert. Hiervon kann vorliegend nicht abgewichen werden.  

 

Generell kann der Einsatz eines KTW 4 Stunden werktäglich im Rahmen eines allgemeinen Einsatzplanes dargestellt werden. Mit der Größe des Betriebs steigt die Flexibilität zur Personalgestellung. Möglicherweise hat die Rettungswache Dülmen noch nicht die Größe, ab der ein Vier-Stunden-KTW in den allgemeinen Einsatzplan eingebunden werden kann. Für diesen Fall müsste der KTW durch das DRK betrieben werden. Die Gespräche mit der Stadt Dülmen werden fortgesetzt. Eine Änderung des Bedarfsplans ist nicht gerechtfertigt.

 

Der Bedarf zur Verbesserung der räumlichen Situation zur Desinfektion in der Wache Dülmen ist, wie auch in anderen Wachen, bekannt. Die notwendigen Planungen und Umbaumaßnahmen hat die Abteilung 10 im Hause in Angriff genommen. Bedingt durch vorrangige Maßnahmen (Konjunkturpakete) konnte die Umsetzung bisher nicht begonnen werden. Eine Beschlussfassung im Rahmen der Bedarfsplanung hierzu wie auch zur Beschaffung einer Software für die Dienstplangestaltung (normaler Geschäftsbedarf) bedarf es nicht.  

 

Zusammenfassung:

Es wird vorgeschlagen, den Entwurf des Rettungsbedarfsplanes unverändert zu beschließen.

 

III. Alternativen

 

Aus sachlicher Sicht sind keine Alternativen zu dem mit den Kostenträgern abgestimmten Entwurf ersichtlich.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung finanziert sich vollständig aus Rettungsdienstgebühren. Die im Bedarfsplan vorgeschlagenen Erweiterungen des Rettungsdienstes führen zu insgesamt 10,5 zusätzlichen Stellen, 4,5 davon für die Stationierung des RTW Lüdinghausen 2 in Olfen, zwei zur Stundenausweitung des RTW Coesfeld 2 bei gleichzeitiger Reduzierung der Vorhaltezeit des KTW, drei zur Stundenausweitung des RTW Dülmen 2 und eine für die Besetzung des Reserve-KTW vier Stunden werktäglich. Dies ergibt einen Mehraufwand von ca. 350.000 € jährlich. Drei Rettungsassistentenstellen für die Projektphasen im Rettungswachenbezirk Lüdinghausen waren bereits zum 01.07.2008 eingerichtet worden.

 

Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten, die als RTW-Standort in Olfen dienen könnten, werden voraussichtlich eher gering sein. Langfristig wird der derzeitige Standort in einem Wohngebiet nicht akzeptabel sein, die Möglichkeit zur Nutzung von Räumen der Stadt Olfen zeichnet sich bereits ab.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 der Kreisordnung ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

Anlagen: Stellungnahmen zum Entwurf des Bedarfsplans

 

  1. Kostenträger
    1. Verband der Ersatzkassen (vdek)
    2. Vereinigte IKK
    3. AOK Westfalen-Lippe
  2. sonstige zu Beteiligende
    1. Firma ARBO, Olfen
  3. Städte und Gemeinden
    1. Dülmen
    2. Havixbeck
    3. Lüdinghausen
    4. Olfen
    5. Rosendahl