Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Bauarbeiten für den Neubau der Kreisstraße 9 n in Olfen
Vorlage
SV-8-0296
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung der ca. 1,8 km langen Verbindungsstraße zwischen der Bundesstraße 235 und der Kreisstraße 9 in Olfen (Südwestumgehung Olfen) durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 18.02.2004 hat der Kreis Coesfeld die Straßenbaulast für den Bau einer Südwestumgehung übernommen. (s. SV-6-0810). Die Stadt Olfen sorgte anschließend für die baurechtliche Umsetzung des Bauvorhabens und führte ein entsprechendes  Bebauungsplanverfahren durch. Gegen den Bebauungsplanbeschluss der Stadt wurden mehrere Klagen eingelegt. In einem Normenkontrollverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 29.5.2009 die letzte anhängige Klage abgewiesen. Seitdem besteht Baurecht für das Vorhaben. Die Ausweisung der erforderlichen Grundstücksflächen für die Durchführung der Baumaßnahme erfolgte durch den Umlegungsausschuss der Stadt Olfen. Die eigentumsmäßigen Regelungen sind weitgehend erfolgt; lediglich für die Grün- und Kompensationsflächen müssen noch entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden.

 

Im Vorfeld des Ausschreibungsverfahrens waren noch Detailabsprachen mit Versorgungsträgern und verschiedenen Fachbehörden erforderlich. Aufgrund dieser Absprachen muss das Leistungsverzeichnis noch überarbeitet werden. Die   Veröffentlichung der Ausschreibung im elektronischen Verfahren ist in der vorletzten Novemberwoche vorgesehen.  Die Submission soll in der 51. Kalenderwoche stattfinden. Hinsichtlich des Zeitablaufs wird nach Durchführung vorbereitender Arbeiten in 2010 von einem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten Anfang 2011 und einer Fertigstellung Mitte 2012 ausgegangen. Der Streckenverlauf der Verbindungsstraße ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die Details des Bauvorhabens werden in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen im Haushalt 2010 Finanzmittel von 100.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 2,2 Mio. € für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 zur Verfügung. Das Land hat mit Zuwendungsbescheid vom 11.11.2009 Landeszuwendungen in Höhe von 65 % bewilligt. Für den Grunderwerb wurde eine erste Rate bereits in 2009 abgerufen. Den Eigenanteil des Kreises übernimmt die Stadt Olfen aufgrund einer entsprechenden rechtsverbindlichen Erklärung vom 20.01.2004. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Haushalt 2010 (Seiten 368 und 373) verwiesen.  

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden diese Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss (Baubeschluss) kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.