Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung der ca.
1,8 km langen Verbindungsstraße zwischen der Bundesstraße 235 und der
Kreisstraße 9 in Olfen (Südwestumgehung Olfen) durchzuführen.
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
Mit
Kreistagsbeschluss vom 18.02.2004 hat der Kreis Coesfeld die Straßenbaulast für
den Bau einer Südwestumgehung übernommen. (s. SV-6-0810). Die Stadt Olfen
sorgte anschließend für die baurechtliche Umsetzung des Bauvorhabens und führte
ein entsprechendes
Bebauungsplanverfahren durch. Gegen den Bebauungsplanbeschluss der Stadt
wurden mehrere Klagen eingelegt. In einem Normenkontrollverfahren hat das
Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 29.5.2009 die letzte anhängige
Klage abgewiesen. Seitdem besteht Baurecht für das Vorhaben. Die Ausweisung der
erforderlichen Grundstücksflächen für die Durchführung der Baumaßnahme erfolgte
durch den Umlegungsausschuss der Stadt Olfen. Die eigentumsmäßigen Regelungen
sind weitgehend erfolgt; lediglich für die Grün- und Kompensationsflächen
müssen noch entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden.
Im
Vorfeld des Ausschreibungsverfahrens waren noch Detailabsprachen mit
Versorgungsträgern und verschiedenen Fachbehörden erforderlich. Aufgrund dieser
Absprachen muss das Leistungsverzeichnis noch überarbeitet werden. Die Veröffentlichung der Ausschreibung im
elektronischen Verfahren ist in der vorletzten Novemberwoche vorgesehen. Die Submission soll in der 51. Kalenderwoche
stattfinden. Hinsichtlich des Zeitablaufs wird nach Durchführung vorbereitender
Arbeiten in 2010 von einem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten Anfang 2011 und
einer Fertigstellung Mitte 2012 ausgegangen. Der Streckenverlauf der
Verbindungsstraße ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die Details des
Bauvorhabens werden in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die
Durchführung der Baumaßnahme stehen im Haushalt 2010 Finanzmittel von 100.000 €
sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 2,2 Mio. € für die Haushaltsjahre
2011 und 2012 zur Verfügung. Das Land hat mit Zuwendungsbescheid vom 11.11.2009
Landeszuwendungen in Höhe von 65 % bewilligt. Für den Grunderwerb wurde eine
erste Rate bereits in 2009 abgerufen. Den Eigenanteil des Kreises übernimmt die
Stadt Olfen aufgrund einer entsprechenden rechtsverbindlichen Erklärung vom
20.01.2004. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Haushalt 2010 (Seiten 368
und 373) verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich
hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1)
der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn
die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit
der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden diese Voraussetzungen erfüllt.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss
(Baubeschluss) kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.