Beschlussvorschlag:
1.
Die
angepasste Linienbündelung mit der entsprechenden Wettbewerbstreppe wird als
Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld beschlossen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde die
notwendigen Verfahren einzuleiten.
Begründung:
I.-IV.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
15.11.2006 (SV-7-0512) das Linienbündelungskonzept für den Kreis Coesfeld
beschlossen. Durch die
Linienbündelung ergibt sich die Möglichkeit, eine Genehmigung für mehrere
Linien zusammenfassend zu erteilen. Die Linienbündelung umfasst die
Linienverkehre aller Konzessionäre im Kreis Coesfeld und ist Bestandteil des
Nahverkehrsplanes.
Wesentliches Ziel der Linienbündelung ist das Herausbrechen
wirtschaftlich ertragsstarker Linien aus dem Gesamtzusammenhang des jeweiligen
Bündels („Rosinenpickerei“) zu verhindern, um somit ein den örtlichen
Gegebenheiten angemessenes ÖPNV-Angebot, zu den geringsten Kosten für die
Allgemeinheit gewährleisten zu können.
Durch die angestrebte Direktvergabe von Verkehrsleistungen an die
Regionalverkehr Münsterland (RVM) GmbH wird es notwendig, die Linien der RVM
aus den bisherigen Linienbündeln herauszunehmen und die Bündel der übrigen
Linien anzupassen.
Im Kreis Coesfeld ergeben sich daher neben den RVM-Linien (Bündel COE 1)
daher 2 Linienbündel (COE2 und COE3), die weiter zu bearbeiten sind. Die aktualisierten Linienbündel werden mit
neuen Harmonisierungszeitpunkten versehen. Diese orientieren sich an den längst
laufenden Konzessionszeiten im Bündel. Ziel ist es, bei Erreichen des
Harmonisierungszeitpunktes aller Linien im Bündel, das Bündel als Ganzes im
wettbewerblichen Verfahren zu vergeben. Diese Vorgehensweise ist mit der
Bezirksregierung Münster abgestimmt.
Die NachtBusse N7 und N10 sind nicht Teil der Linienbündelung und werden
aufgrund ihrer Besonderheit einzeln vergeben
Als Anlage 1 ist eine Kartendarstellung der Bündel und als Anlage 2 eine
Tabelle der Wettbewerbstreppe und der Bündelungszeitpunkte beigefügt.
Bis zum Erreichen der jeweiligen Harmonisierungszeitpunkte der einzelnen
Bündel, laufen bereits einzelne Konzessionen aus, die in der tabellarisch als
Anlage 3 beigefügt sind. Für diese Linien sind einzelne Vergaben durchzuführen.
Die neue Konzessionierung erfolgt bis zum jeweiligen Harmonisierungszeitpunkt
des Bündels.
Ein Gespräch mit der Westfalen Bus GmbH als vorrangig betroffenes
Verkehrsunternehmen ist für den 18.11.2010 terminiert. Über das
Gesprächsergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Die Bezirksregierung empfiehlt zur rechtlichen Absicherung
vor Einleitung des Vergabeverfahrens eine Vorabveröffentlichung aller
auslaufenden Linienkonzessionen mit Aufruf zu einem Genehmigungswettbewerb.
Dieser kann folgendes Ergebnis bringen:
Ø
Bei kommerziellen Anträgen, ohne Zuzahlung des Kreises, wird die
Konzession bis zum jeweiligen Harmonisierungszeitpunkt neu erteilt.
Ø
Liegt kein kommerzieller Antrag vor, erfolgt die Vergabe eines
Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 EU-VO 1370/2007. Hierbei sind
ggf. die Schwellenwerte gem. Art. 5 Abs. 4 zu beachten.
Die Schwellenwerte liegen bei
einem geschätzten Jahresdurchschnittswert von weniger als 1 Mio. Euro
Produktionskosten oder einer jährlichen Personenverkehrsleistung von weniger
als 300 000 km. Für Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen liegen die
Werte doppelt so hoch.
Für die anstehenden Vergaben sind die Angaben zur Leistungsbeschreibung
der jeweiligen Linien im Nahverkehrsplan zu konkretisieren. Hierzu sind
detaillierte Liniensteckbriefe für jede Linie im Kreis Coesfeld als Teil des
Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld zu erstellen.
V.
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).
Anlagen:
1. Kartendarstellung der Bündel
2. Tabelle der Wettbewerbstreppe und der
Bündelungszeitpunkte
3. Darstellung der Einzelkonzessionen, die
kurzfristig zur Wiedererteilung anstehen