1. Der Kreistag nimmt den „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009“ vom 12.11.2010 zur Kenntnis.
2. Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009 in der Fassung vom 12.11.2010 mit einer Bilanzsumme von 310.467.799,62 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 490.445,28 Euro fest.
3. Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Jahresabschluss 2009 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.
4. Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 490.445,28 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung des Kreistages am 29.09.2010 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 eingebracht. Der Kreistag hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.
Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.
II. Lösung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 28-29 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2010 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage SV‑8‑0293 verwiesen.
Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-0293 übersandt worden.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Jahresabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts werden nunmehr zur Feststellung vorgelegt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.