Beschlussvorschlag:
Auf Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden für die
ausgeschiedene Ktabg. Anna-Katharina Reints gewählt:
SB Rawe als Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Ktabg. Kohaus als stellv. Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Ktabg Pieper als stellv. Mitglied in die Mitgliederversammlung der EUREGIO
Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion werden für den ausgeschiedenen
sachkundigen Bürger Norbert Stork gen. Heinrichsbauer gewählt:
Ktabg. Wessels als Mitglied in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Ktabg. Schulze Esking als stellv. Mitglied für den Ktabg. Wessels in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Ktabg. _______________ als Mitglied in den Beirat NKF
Ktabg. _______________als Mitglied in die Arbeitsgruppe GPA-Prüfbericht und Aufgabenkritik und Personalausstattung
Begründung:
I. Problem
Die Kreistagsabgeordnete Anna-Katharina Reints hat mit Ablauf des 30.09.2010 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Frau Reints gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport an. Ferner war Frau Reints stellv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit. Daneben war Frau Reints noch stellv. Vertreterin des Kreises Coesfeld in der Mitgliederversammlung der „EUREGIO e.V.“
Der sachkundige Bürger Norbert Stork gen. Heinrichsbauer gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, dem Beirat NKF und der Arbeitsgruppe GPA-Prüfbericht und Aufgabenkritik und Personalausstattung an. Aus persönlichen Gründen hat Herr Stork gen. Heinrichsbauer seine Ausschusssitze niedergelegt.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Die Kreistagsabgeordnete Anna-Katharina Reints war auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den genannten Ausschüssen bzw. Gremien.
Der sachkundige Bürger Norbert Stork gen. Heinrichsbauer war auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied im genannten Ausschuss bzw. in der genannten Arbeitsgruppe bzw. in dem genannten Beirat.
Die vorgenannten Kreistagsfraktionen haben jeweils einen Vorschlag zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Vorschläge zur Besetzung der Arbeitsgruppe bzw. des Beirates wird die CDU-Kreistagsfraktion in der Kreistagssitzung am 15.12.2010 vorlegen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.