Betreff
Haushalt 2011 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 mit Anlagen
Vorlage
SV-8-0319
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

 

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

 

Begründung:

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wird in den Kreistag eingebracht.

 

Die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 gestaltet sich äußerst schwierig, da ein Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) bisher nicht vorliegt. Nach Informationen des Landkreistages NRW ist eine Beschlussfassung des Landeskabinetts zum GFG 2011 frühestens im fortgeschrittenen Dezember 2010 zu erwarten. Eine erste Modellrechnung wäre mit gewissem zeitlichen Nachlauf zu dieser Beschlussfassung möglich. Der Haushaltsentwurf 2011 basiert daher zur Zeit im Wesentlichen auf Vorjahreswerten unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten 2011 – 2014. Bei der vom Kreis Coesfeld zu zahlenden Landschaftsumlage wurde für 2011 zunächst der Zahlbetrag für 2010 (rd. 36,6 Mio. €) angesetzt, da auch hierzu noch keine verlässlichen Daten vorliegen. Der eingebrachte Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geht demgegenüber von einer Umlagehebesatzsteigerung von 1,2 %-Punkten aus. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass im Ergebnis der Haushaltsberatungen des LWL eine Angleichung an den Zahlbetrag 2010 erreicht wird.

Desweiteren wurden im Haushaltsentwurf des Kreises Coesfeld auch die Schlüsselzuweisungen des Landes entsprechend dem Ansatz aus dem Jahr 2010 veranschlagt. Die Orientierungsdaten des Landes sehen zwar im Durchschnitt eine Erhöhung um 0,1 % vor, doch kann hieraus ein präziser Zahlbetrag für den Kreis Coesfeld nicht abgeleitet werden, da hierzu mehrere kreisbezogene Faktoren eine Rolle spielen. Eine Verschiebung sowohl zum Positiven als auch zum Negativen ist möglich und geht damit zwangsläufig mit einer Veränderung des Hebesatzes der Kreisumlage allgemein einher.

 

In der Sitzung des Kreistags am 29.09.2010 (TOP 21 öffentlicher Teil) wurde mitgeteilt, dass zwischen den Vertretern des Innenministeriums und des Landkreistages NRW die Erstellung eines Entwurfs einer Vereinbarung verabredet wurde, der bei den Kreisen die Erhöhung der Veranschlagung der Aufwendungen für das Jugendamt unter Berücksichtigung kalkulierter Unwägbarkeiten beinhaltet. Gleichzeitig sollte den kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt angeboten werden, evtl. erwirtschaftete Überschüsse ggf. im Folgejahr anzurechnen (Selbstverpflichtung zur Umlagensenkung). Der Entwurf sollte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgestimmt werden. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass eine entsprechende Handhabung dann bereits für den Haushalt 2011 möglich wird. Die angekündigte Vereinbarung liegt bisher nicht vor. Vor dem Hintergrund der Feststellung der Unterdeckung aus dem Jahr 2009, der aus dem allgemeinen Haushalt zu decken war, enthält der Entwurf des Haushaltes 2011 die   Veranschlagung eines Risikozuschlages. Diese Veranschlagung entspricht dem v.g. Lösungsansatz beim Innenministerium. Im Ergebnis hat diese Verfahrensweise entsprechende Auswirkungen auf die Hebesatzgestaltung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt  2011 bei gleichzeitiger Entlastung der Kreisumlage allgemein.

 

Nach der Entnahme zur Fehlbetragsabdeckung aus dem Jahresergebnis 2009 (rd. 490.000 €) und der Entnahme zur Deckung des erwarteten Ergebnisses aus dem Jahresabschluss 2010 (rd. 608.000 €) verbleibt in der Ausgleichsrücklage ein Bestand von rd. 1.077.000 €. Im Zuge der zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 ist zur finanziellen Entlastung der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bei der Kreisumlage allgemein eine vollständige Auflösung der Ausgleichsrücklage vorgesehen.

 

Wie bereits ausgeführt, enthält der Haushaltsentwurf 2011 des Kreises noch erhebliche Risikopositionen. In Ermangelung einer Modellrechnung des Landes NRW zum vorläufigen Finanzausgleich 2011, aus der sich u.a. die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreisumlagen und die Schlüsselzuweisung ergeben, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur endgültigen Gestaltung der Hebesätze bei der Kreisumlage allgemein und Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt gemacht werden. Sobald erste verlässliche Informationen hierzu vom Land NRW vorliegen, werden die entsprechenden Haushaltspositionen für die Haushaltsjahre ab 2011 aktualisiert. Nach den Orientierungsdaten 2011 – 2014 sinken die Umlagegrundlagen für die Kreisumlagen landesweit in 2011 gegenüber 2010 um 7,46 %. Dies hat zur Folge, dass die Hebesätze der Kreisumlage auch ohne Anhebung des Zahlbetrages ansteigen werden. Darüber hinaus bedeutet jede Veränderung der risikobehafteten Veranschlagungen der Finanzierungsmittel aus dem Finanzausgleich 2011 und der Landschaftsumlage eine Veränderung des derzeit geplanten Zahlbetrages der Kreisumlage allgemein.

 

Das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist für die 49. KW 2010 durch Vorlage eines entsprechenden Eckdatenpapiers vorgesehen.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.