Beschlussvorschlag:
ohne
Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
II. Lösung
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wird in den Kreistag eingebracht.
Die
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 gestaltet sich äußerst
schwierig, da ein Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011)
bisher nicht vorliegt. Nach Informationen des Landkreistages NRW ist eine
Beschlussfassung des Landeskabinetts zum GFG 2011 frühestens im fortgeschrittenen
Dezember 2010 zu erwarten. Eine erste Modellrechnung wäre mit gewissem
zeitlichen Nachlauf zu dieser Beschlussfassung möglich. Der Haushaltsentwurf
2011 basiert daher zur Zeit im Wesentlichen auf Vorjahreswerten unter
Berücksichtigung der Orientierungsdaten 2011 – 2014. Bei der vom Kreis Coesfeld
zu zahlenden Landschaftsumlage wurde für 2011 zunächst der Zahlbetrag für 2010
(rd. 36,6 Mio. €) angesetzt, da auch hierzu noch keine verlässlichen Daten
vorliegen. Der eingebrachte Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) geht demgegenüber von einer Umlagehebesatzsteigerung von
1,2 %-Punkten aus. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass im Ergebnis der
Haushaltsberatungen des LWL eine Angleichung an den Zahlbetrag 2010 erreicht
wird.
Desweiteren
wurden im Haushaltsentwurf des Kreises Coesfeld auch die Schlüsselzuweisungen
des Landes entsprechend dem Ansatz aus dem Jahr 2010 veranschlagt. Die
Orientierungsdaten des Landes sehen zwar im Durchschnitt eine Erhöhung um 0,1 %
vor, doch kann hieraus ein präziser Zahlbetrag für den Kreis Coesfeld nicht
abgeleitet werden, da hierzu mehrere kreisbezogene Faktoren eine Rolle spielen.
Eine Verschiebung sowohl zum Positiven als auch zum Negativen ist möglich und
geht damit zwangsläufig mit einer Veränderung des Hebesatzes der Kreisumlage
allgemein einher.
In
der Sitzung des Kreistags am 29.09.2010 (TOP 21 öffentlicher Teil) wurde
mitgeteilt, dass zwischen den Vertretern des Innenministeriums und des
Landkreistages NRW die Erstellung eines Entwurfs einer Vereinbarung verabredet
wurde, der bei den Kreisen die Erhöhung der Veranschlagung der Aufwendungen für
das Jugendamt unter Berücksichtigung kalkulierter Unwägbarkeiten beinhaltet.
Gleichzeitig sollte den kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt angeboten
werden, evtl. erwirtschaftete Überschüsse ggf. im Folgejahr anzurechnen
(Selbstverpflichtung zur Umlagensenkung). Der Entwurf sollte mit dem Städte-
und Gemeindebund NRW abgestimmt werden. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass
eine entsprechende Handhabung dann bereits für den Haushalt 2011 möglich wird.
Die angekündigte Vereinbarung liegt bisher nicht vor. Vor dem Hintergrund der
Feststellung der Unterdeckung aus dem Jahr 2009, der aus dem allgemeinen
Haushalt zu decken war, enthält der Entwurf des Haushaltes 2011 die Veranschlagung eines Risikozuschlages. Diese
Veranschlagung entspricht dem v.g. Lösungsansatz beim Innenministerium. Im
Ergebnis hat diese Verfahrensweise entsprechende Auswirkungen auf die Hebesatzgestaltung
der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt
2011 bei gleichzeitiger Entlastung der Kreisumlage allgemein.
Nach
der Entnahme zur Fehlbetragsabdeckung aus dem Jahresergebnis 2009 (rd. 490.000
€) und der Entnahme zur Deckung des erwarteten Ergebnisses aus dem
Jahresabschluss 2010 (rd. 608.000 €) verbleibt in der Ausgleichsrücklage ein
Bestand von rd. 1.077.000 €. Im Zuge der zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 ist zur finanziellen
Entlastung der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bei der Kreisumlage allgemein
eine vollständige Auflösung der Ausgleichsrücklage vorgesehen.
Wie
bereits ausgeführt, enthält der Haushaltsentwurf 2011 des Kreises noch
erhebliche Risikopositionen. In Ermangelung einer Modellrechnung des Landes NRW
zum vorläufigen Finanzausgleich 2011, aus der sich u.a. die Umlagegrundlagen
für die Berechnung der Kreisumlagen und die Schlüsselzuweisung ergeben, können
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur endgültigen Gestaltung der
Hebesätze bei der Kreisumlage allgemein und Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt
gemacht werden. Sobald erste verlässliche Informationen hierzu vom Land NRW
vorliegen, werden die entsprechenden Haushaltspositionen für die Haushaltsjahre
ab 2011 aktualisiert. Nach den Orientierungsdaten 2011 – 2014 sinken die
Umlagegrundlagen für die Kreisumlagen landesweit in 2011 gegenüber 2010 um 7,46
%. Dies hat zur Folge, dass die Hebesätze der Kreisumlage auch ohne Anhebung
des Zahlbetrages ansteigen werden. Darüber hinaus bedeutet jede Veränderung der
risikobehafteten Veranschlagungen der Finanzierungsmittel aus dem
Finanzausgleich 2011 und der Landschaftsumlage eine Veränderung des derzeit
geplanten Zahlbetrages der Kreisumlage allgemein.
Das
Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist für die 49.
KW 2010 durch Vorlage eines entsprechenden Eckdatenpapiers vorgesehen.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des
Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.