Beschlussvorschlag:
- ohne -
Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.
Im Jahr 2010 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand 01.01.2010 |
327.507,56 € |
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Erträge |
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Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen |
100.379,98 € |
Zinseinnahmen |
2.676,20 € |
Gesamterträge 2010 |
103.056,18 € |
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Aufwendungen |
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Ökologische Verbesserung Nonnenbach |
9.165,00 € |
Projekt Feldlerche, Kiebitz & Co. |
270,96 € |
Projekt artenreiche Feldflur |
5.058,45 € |
Unterstützung einer Bachelorarbeit zum Thema Fledermäuse |
548,61 € |
Gutachten Grundstücksbewertung |
952,60 € |
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten |
7.902,74 € |
Gesamtaufwendungen 2010 |
23.898,36 € |
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Bestand 31.12.2010 |
406.665,38 € |
Es ist beabsichtigt, die nun beginnende Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten. Vom Grundsatz soll in den nächsten Jahren für diesen Zweck etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe verwendet werden. In einigen Bereichen konnten die Planungen konkretisiert werden:
geplante Ersatzgeldverwendung 2011
1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1 Durchgängigkeit der Stever am Recheder Kulturstau, Olfen |
10.000 |
1.2 Renaturierung der Münsterschen Aa, Havixbeck |
10.000 |
1.3 Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände |
20.000 |
2. sonstige Maßnahmen |
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2.1 Förderung eines Flächenerwerbs durch das Naturschutzzentrum im Feuchtwiesenschutzgebiet Kottenbrook, Dülmen |
15.000 |
2.2 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten |
10.000 |
2.3 Beteiligung am Programm „Artenreiche Feldflur“ |
5.000 |
2.4 Beteiligung an Artenschutzprojekten (Fledermaus- und Biotopbaumprogramm, „Feldlerche, Kiebitz & Co.“) |
10.000 |
Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV 6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM (10.225,84 €) dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM (25.564,59 €) ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.