Betreff
Sachstandsbericht Ersatzgeld
Vorlage
SV-8-0350
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2010 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2010

327.507,56 €

 

 

Erträge

 

Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen

100.379,98 €

Zinseinnahmen

2.676,20 €

Gesamterträge 2010

103.056,18 €

 

 

Aufwendungen

 

Ökologische Verbesserung Nonnenbach

9.165,00 €

Projekt Feldlerche, Kiebitz & Co.

270,96 €

Projekt artenreiche Feldflur

5.058,45 €

Unterstützung einer Bachelorarbeit zum Thema Fledermäuse

548,61 €

Gutachten Grundstücksbewertung

952,60 €

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

7.902,74 €

Gesamtaufwendungen 2010

23.898,36 €

 

 

Bestand 31.12.2010

406.665,38 €

 

 

Es ist beabsichtigt, die nun beginnende Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten. Vom Grundsatz soll in den nächsten Jahren für diesen Zweck etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe verwendet werden. In einigen Bereichen konnten die Planungen konkretisiert werden:

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2011

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Durchgängigkeit der Stever am Recheder Kulturstau, Olfen

10.000

1.2 Renaturierung der Münsterschen Aa, Havixbeck

10.000

1.3 Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände

20.000

2. sonstige Maßnahmen

 

2.1 Förderung eines Flächenerwerbs durch das Naturschutzzentrum im Feuchtwiesenschutzgebiet Kottenbrook, Dülmen

15.000

2.2 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

10.000

2.3 Beteiligung am Programm „Artenreiche Feldflur“

5.000

2.4 Beteiligung an Artenschutzprojekten (Fledermaus- und Biotopbaumprogramm, „Feldlerche, Kiebitz & Co.“)

10.000

 

Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV 6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM (10.225,84 €) dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM (25.564,59 €) ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.