Betreff
Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.08.2004 bis 31.07.2006
Vorlage
SV-6-0906
Aktenzeichen
251.2.3 - GTK
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.08.2004 bis 31.07.2006 wird unter Berücksichtigung der Änderungen zur Planung in den Gemeinden Ascheberg, Nottuln und Senden beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung am 22.04.2004 wurde der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes für den Zeitraum 01.08.2004 bis 31.07.2006 vorgestellt.

Der Entwurf wurde den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder sowie den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich zur Kenntnis und mit der Bitte um Stellungnahme  zugesandt. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sowie der Schriftwechsel hierzu sind als Anlage 1 beigefügt.

Insbesondere zur Kindergartensituation im Bereich der Gemeinde Ascheberg sind hiernach Änderungen der bisherigen Erläuterungen erforderlich. Die Änderungen sind auch notwendig, da inzwischen das Ergebnis der Anmeldewoche für eine Übergangsgruppe im Rheinsberg-Kindergarten in Ascheberg vorliegt.

 

 

II.  Lösung

Generelle Aussagen zu den Stellungnahmen sind als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Für die Gemeinden Ascheberg, Nottuln und Senden werden die Erläuterungen wie folgt geändert (Änderungen sind fett gedruckt):

 

Die erforderlichen Ergänzungen/Änderungen zur Kindergartenbedarfsplanung in Ascheberg sind als „Ergänzungslieferung“ der Seiten 24 ff in den Kindergartenbedarfsplan aufgenommen worden. -> Anlage 3

Auf Anregung der Gemeinde Nottuln wurden zudem die Erläuterungen zum Ortsteil Appelhülsen (Seite 41) geändert. -> Anlage 4

Auf Anregung der Gemeinde Senden wurde bei den Erläuterungen zum Ortsteil Senden die Formulierung „stark rückläufig“ in „rückläufig“ geändert. -> Anlage 5.

 

Es ist beabsichtigt nach Beschluss über den Kindergartenbedarfsplan die ggü. dem Entwurf geänderten Seiten zu den Gemeinden Ascheberg und Nottuln und Senden allen Beziehern des Entwurfs als „Ergänzungslieferung“ zuzuleiten, damit ein Austausch dieser Seiten möglich ist.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Nach der Planung ergibt sich hierzu derzeit kein Handlungsbedarf. Eine zusätzliche Gruppe in Ascheberg ist bislang aufgrund mangelnder Anmeldungen nicht zustande gekommen.

Die Schließung von Gruppen zum Kindergartenjahr 2004/2005 in Ascheberg-Herbern, Biller-beck, Lüdinghausen-Seppenrade und Olfen führt vielmehr zu Einsparungen. Gleiches gilt für die in Nordkirchen voraussichtlich nicht mehr im bisherigen Umfang erforderlichen Spielgruppen.

Ein zusätzlicher Finanzbedarf dürfte sich daher aus den Planungen – selbst wenn die Einführung einer Übergangsgruppe in Ascheberg noch erforderlich werden sollte - nicht ergeben, da dieser durch die anstehenden Gruppenschließungen problemlos aufgefangen werden kann.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes gehört nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 70 Abs. 2 SGB VIII und ist daher der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vorbehalten. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 25 GTK.