Betreff
Auswahlverfahren neuer Familienzentren für das Kindergartenjahr 2011/12 - Beauftragung Unterausschuss
Vorlage
SV-8-0351
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zur Auswahl neuer Familienzentren zum Kindergartenjahr 2011/12 beauftragt.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Erlass vom 05.02.2007 hatte das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen einen schrittweise flächendeckenden Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren festgelegt und sich dabei zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Laut Anlage zu diesem Erlass waren für das Kreisjugendamt Coesfeld bis zum Jahr 2012 insgesamt 29 Familienzentren vorgesehen.

Ob das von der Landesregierung angekündigte 5-Punkte-Programm zur KiBiz-Revision Auswirkungen auf die Anzahl der für den Kreis Coesfeld vorgesehenen Familienzentren hat, ist nicht bekannt. Zunächst geht die Verwaltung davon aus, dass das Kreisjugendamt zumindest die ursprünglich vorgesehenen 29 Familienzentren bis 2012 erhält. 

 

Informationen zum Ausbauverfahren für das Kindergartenjahr 2011/12 liegen dem Kreisjugendamt Coesfeld noch nicht vor. In der Vergangenheit erfolgten diese stets zu Beginn des Kalenderjahres mit der Aufforderung, die für die jeweiligen Jugendämter vorgesehenen neuen Familienzentren bis spätestens 01.06. dem Landesjugendamt und Ministerium zu melden. Im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld sind aktuell bereits 20 Familienzentren vorhanden bzw. befinden sich in der Qualifizierungsmaßnahme, so dass nach bisherigem Stand noch weitere 9 Familienzentren bis 2012 zu erwarten sind.

 

II.  Lösung

Da bislang für die Auswahl neuer Familienzentren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich war und voraussichtlich in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung im Mai eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, wird vorgeschlagen, den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zum Auswahlverfahren 2011 zu beauftragen. In den vergangenen drei Jahren wurden mit der Beratung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung gute Erfahrungen gemacht.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 12.000 EUR/Jahr verbunden. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Beauftragung der Unterausschüsse hat themenbezogen durch den jeweiligen Fachausschuss zu erfolgen.