Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen des Budgets 1 mit den
Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 -25
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
26 – 30
33.01 Ausländerangelegenheiten Seiten
33 – 38
36.01 Verkehrssicherung Seiten
41 – 48
36.02 Zulassungen Seiten
49 – 53
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
54 – 59
39.01 Verbraucherschutz Seiten
63 – 67
39.02 Veterinärdienst Seiten
68 – 75
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
76 – 79
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
83 – 88
63.02 Wohnungsförderung Seiten 89 – 94
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
97 – 101
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
102 – 109
70.03 Gewässerschutz Seiten
110 – 115
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung ( Kostenrechnung) Seiten
116 – 120
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Produkthaushalt 2011 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2011 mit dem Produkthaushalt ist am 15.12.2010 in den Kreistag
eingebracht worden.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 08.02.2011 bis zum 21.02.2011 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2011 und 2010 im Ergebnis folgende Abweichung:
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Ansatz |
Ansatz 2011 |
Abweichung 2010
/ 2011 |
Ergebnis
|
-2.466.499 € |
-2.419.690 € |
46.809 € |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst“ und „Abfallwirtschaft“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.
Dieses berücksichtigt ergibt sich folgendes Bild des Budgets 01, reduziert um die kostenrechnenden Einrichungen und die Fleischbeschau:
|
Ansatz |
Ansatz 2011 |
Abweichung 2010
/ 2011 |
Ergebnis
|
-3.296.948 € |
-3.115.885 € |
181.063 € |
Diese oben dargestellten Zahlen des Budget 01 enthalten noch die Personalkosten, die allerdings separat über den Stellenplan zu beraten und zu beschließen sind. Bleiben diese Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:
|
Abweichung 2010
/ 2011 |
Ergebnis ohne Personalkosten (budg. Betrag) |
177.405 € |
Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:
PB |
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Einzelbetrag |
Gesamt |
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32 |
Verschlechterung |
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-631 € |
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Saldo
aus verschiedenen geringfügigen Verbesserungen und Verschlechterungen |
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33 |
Verschlechterung |
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-10.543 € |
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Einführung
des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ab 01.05.2011. Den
Herstellungskosten stehen bedingt durch verschiedene
Gebührenbefreiungstatbestände (Sozialhilfeempfänger, Ehegatten Deutscher
etc.) insgesamt keine kostendeckenden Gebühreneinnahmen gegenüber |
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||||
36 |
Verschlechterung |
|
-89.288 € |
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Mehrreinnahmen
Buß- und Verwarngelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. |
100.000 € |
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Wenigereinnahmen
Verwaltungsgebühren wegen erwartetem Rückgang Kfz.-Zulassungen (Wegfall der
Abwrackpämie) |
-100.000 € |
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Wenigereinnahmen
Verwaltungsgebühren Schwertransporte (2 Transportunternehmen insolvent) |
-100.000 € |
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39 |
Verbesserung |
70.490 € |
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Weniger
Aufwand Tierkörperbeseitigung (Auswirkungen Vertragsverlängerung mit SecArnim
auf das gesamte Jahr) |
85.000 € |
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Weniger
Aufwand Untersuchung Lebensmittelproben (Auswirkung CVUA MEL für ein ganzes
Jahr) |
5.000 € |
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Saldo
aus verschiedenen Verbesserung und Verschlechterungen rd. |
-20.000 € |
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63 |
Verbesserung |
108.320 € |
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Mehreinnahmen
Verwaltungsgebühren Bauaufsicht |
100.000 € |
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Mehreinnahmen
Verwaltungsgebühren Wohnungsbauförderung |
10.000 € |
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||||
70 |
Verbesserung |
99.056 € |
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Mehreinnahmen
LZ für Koordinator Wasserrahmenrichtlinie / Gegenüberstehende Pers.-Kosten
51 T€ (wirken sich bei dieser Darstellung nicht aus!) |
59.000 € |
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Saldo
aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen / nicht notwendiger
Einsatz von (ergänzenden) Kreismitteln wegen weniger LZ 70.02 u.a. für
Altlastensanierung |
rd. 40.000 € |
|
Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen - IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.