Betreff
Produkthaushalt 2011
Vorlage
SV-8-0353
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen des Budgets 1 mit den

 

 

Produktgruppen

 

32.01        Allgemeine Gefahrenabwehr                                                   Seiten 9 - 17

32.02        Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)                             Seiten 18 -25

32.03        Feuerschutz, Großschadenslagen                                         Seiten 26 – 30

 

33.01        Ausländerangelegenheiten                                                      Seiten 33 – 38

 

36.01        Verkehrssicherung                                                                  Seiten 41 – 48

36.02        Zulassungen                                                                            Seiten 49 – 53

36.03        Fahr- und Beförderungserlaubnisse                                       Seiten 54 – 59

 

39.01        Verbraucherschutz                                                                  Seiten 63 – 67

39.02        Veterinärdienst                                                                         Seiten 68 – 75

39.03        Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung)         Seiten 76 – 79

 

63.01        Bauaufsicht / Denkmalschutz                                                 Seiten 83 – 88

63.02        Wohnungsförderung                                                                Seiten  89 – 94

 

70.01        Betrieblicher Umweltschutz                                                    Seiten 97 – 101

70.02        Natur- und Bodenschutz                                                         Seiten 102 – 109

70.03        Gewässerschutz                                                                     Seiten 110 – 115

70.04        Durchführung der Abfallentsorgung ( Kostenrechnung)         Seiten 116 – 120

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2011 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit dem Produkthaushalt ist am 15.12.2010 in den Kreistag eingebracht worden.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 08.02.2011 bis zum 21.02.2011 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.

 

Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2011 und 2010 im Ergebnis folgende Abweichung:

 

 

Ansatz
2010

Ansatz    2011

Abweichung 2010 / 2011

 

Ergebnis

-2.466.499 €

-2.419.690 €

46.809 €

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst“ und „Abfallwirtschaft“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.

 

Dieses berücksichtigt ergibt sich folgendes Bild des Budgets 01, reduziert um die kostenrechnenden Einrichungen und die Fleischbeschau:

 

 

Ansatz
2010

Ansatz    2011

Abweichung 2010 / 2011

 

Ergebnis

-3.296.948 €

-3.115.885 €

181.063 €

 

Diese oben dargestellten Zahlen des Budget 01 enthalten noch die Personalkosten, die allerdings separat über den Stellenplan zu beraten und zu beschließen sind. Bleiben diese  Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:

 

 

Abweichung 2010 / 2011

 

Ergebnis ohne Personalkosten (budg. Betrag)

177.405 €

 

 

Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

PB

 

Einzelbetrag

Gesamt

 

32

Verschlechterung

 

-631 €

 

 

Saldo aus verschiedenen geringfügigen Verbesserungen und Verschlechterungen

 

 

 

33

Verschlechterung

 

-10.543 €

 

 

Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ab 01.05.2011. Den Herstellungskosten stehen bedingt durch verschiedene Gebührenbefreiungstatbestände (Sozialhilfeempfänger, Ehegatten Deutscher etc.) insgesamt keine kostendeckenden Gebühreneinnahmen gegenüber

 

 

 

36

Verschlechterung

 

-89.288 €

 

 

Mehrreinnahmen Buß- und Verwarngelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten.

100.000 €

 

 

 

Wenigereinnahmen Verwaltungsgebühren wegen erwartetem Rückgang Kfz.-Zulassungen (Wegfall der Abwrackpämie)

-100.000 €

 

 

 

Wenigereinnahmen Verwaltungsgebühren Schwertransporte (2 Transportunternehmen insolvent)

-100.000 €

 

 

39

Verbesserung

70.490 €

 

 

Weniger Aufwand Tierkörperbeseitigung (Auswirkungen Vertragsverlängerung mit SecArnim auf das gesamte Jahr)

85.000 €

 

 

 

Weniger Aufwand Untersuchung Lebensmittelproben (Auswirkung CVUA MEL für ein ganzes Jahr)

5.000 €

 

 

 

Saldo aus verschiedenen Verbesserung und Verschlechterungen rd.

-20.000 €

 

 

63

Verbesserung

108.320 €

 

 

Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren Bauaufsicht

100.000 €

 

 

 

Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren Wohnungsbauförderung

10.000 €

 

 

70

Verbesserung

99.056 €

 

 

Mehreinnahmen LZ für Koordinator Wasserrahmenrichtlinie / Gegenüberstehende Pers.-Kosten 51 T€ (wirken sich bei dieser Darstellung nicht aus!)

59.000 €

 

 

 

Saldo aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen / nicht notwendiger Einsatz von (ergänzenden) Kreismitteln wegen weniger LZ 70.02 u.a. für Altlastensanierung

rd. 40.000 €

 

Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.

 

Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.

 

III. Alternativen - IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.