Betreff
Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011
Vorlage
SV-8-0362
Aktenzeichen
FB 3- Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Anpassungen sowie der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wurde vom Kämmerer am 13.12.2010 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 15.12.2010 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 02.03.2011 vorgesehen.

 

Der Haushaltsentwurf 2011 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 461 – 491). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für die Beratung folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen geben die Position im Entwurf des Produkthaushaltes an):

 

Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 242 – 254)

Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 341 – 365)

Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung (S. 367 – 393)

Produktbereich 81 – Regionale Verkehrsgemeinschaft Münsterland (S. 395 – 401)

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen verwiesen. Darüber hinaus werden Änderungen vorgeschlagen. Die Erläuterungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen dargestellt. 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

10.02 - Gebäude

-3.623.040 €

-3.742.055 €

-3.698.537 €

10 – Zentrale Dienste

-4.901.871 €

-4.975.772 €

-6.084.480 €

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

62.01 – Vermessungen

-609.608 €

-661.476 €

-637.302 €

62.02 – Liegenschaftskataster

-1.229.038 €

-1.154.880 €

-1.105.281 €

62.03 – Grundstücksbewertung

-251.107 €

-260.860 €

-258.971 €

62.04 – Geoinformation

-185.194 €

-198.854 €

-185.635 €

62 –   Vermessungen und

     Liegenschaftskataster

-2.274.947 €

-2.276.071 €

-2.187.189 €

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

66.01 – Verkehrsflächen

-2.466.652 €

-2.074.997 €

-1.842.282 €

66.02 – Straßenunterhaltung

-2.405.674 €

-2.592.034 €

-2.406.932 €

66 – Straßenbau und –unterhaltung

-4.872.326 €

-4.667.031 €

-4.249.214 €

 


Produktgruppe 66.01 - Verkehrsflächen

Seite 373 – Inv.-Nr. 66 K04/ZOB – Kreisverkehr K 4/ZOB Senden –

 

Die Umgestaltung der Kreuzung im Bereich des Zentralen Omnibus Bahnhofs (ZOB) zu einem Kreisverkehrsplatz sollte ursprünglich in 2010 erfolgen. Mit Rücksicht auf ein im Bereich des geplanten Kreisverkehrs stehendes Wohngebäude war zunächst eine Lösung entwickelt worden, bei der die Radfahrer die Fahrbahn hätten mitnutzen müssen. Durch den mit Hilfe der Gemeinde ermöglichten Kauf des bebauten Grundstücks besteht jetzt die Möglichkeit, für die Radfahrer getrennte Fahrstreifen anzulegen. Die verbleibenden Restflächen des Grundstücks sollen für die Neuanlage der durch die Baumaßnahme verdrängten Parkplätze genutzt werden. Als Folge dieser Umplanung und der Tatsache, dass die durch die Baumaßnahme bedingten Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe des ZOB`s nur in den Sommerferien zu verkraften sind, war die Verschiebung unumgänglich.

 

Die Veranschlagung 2010 (620.000 €) erfolgte auf der Grundlage der überschlägigen Ermittlungen für die Programmanmeldung. Der im Juli 2010 genehmigte Kostenantrag geht von Gesamtkosten von rd. 710.000 € aus. Für den Grunderwerb wurden in 2010 bereits Zahlungen in Höhe von 230.000 € geleistet. Die noch aus 2010 verfügbaren Mittel in Höhe von rd. 390.000 € wurden im Wege der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO NRW nach 2011 vorgetragen. Für die in den Sommerferien 2011 vorgesehene Bauausführung werden noch zusätzlich 130.000 € benötigt. Darin enthalten ist ein Betrag von 40.000 € für die Vergabe der Bauabwicklung (Ausschreibung, Bauüberwachung, Abrechnung) an ein Ingenieurbüro.

 

Die Gesamtmaßnahme wird durch LZ (60 %) und die Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinde Senden in voller Höhe refinanziert.

 

Seite 375 – Inv.-Nr. 66 K09N – Südwestumgehung Olfen (K 9n) –

 

Der Bauauftrag wurde zwischenzeitlich vergeben. Die Vergabesumme beträgt rd. 1,7 Mio. € und liegt damit deutlich unter dem Kostenanschlag. Entsprechend ist der Ansatz 2011 für die Baukosten von 2,0 Mio. € auf 1,7 Mio. € reduziert worden. Der Ansatz für die Refinanzierung durch Zuwendungen (65 % LZ/35 % Stadt Olfen) wurde entsprechend angepasst.

 

 

Seite 376 – Inv.-Nr.66 K13/AN 17 – Radweg K 13/AN 17 in Billerbeck

 

Die geplante Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm 2010 konnte nicht umgesetzt werden, weil nicht alle Grundstückseigentümer bereit waren, die Flächen im Wege freier Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die Bezirksregierung hat deshalb für 2010 keine Bewilligung erteilt und die Maßnahme zunächst in den Anhang zum Förderprogramm übernommen.

 

Die für 2011 eingeplanten und durch Zuwendungen (70 % LZ/30 % Stadt) refinanzierten Mittel sollten ersatzlos gestrichen werden.

 

 

Seite 376 – Inv.-Nr. 66 K 13/K 38 – Ausbau K 13/K 38 Billerbeck/Rosendahl

 

Die Auftragsvergabe für den rd. 3,4 km langen Ausbauabschnitt ist inzwischen erfolgt. Die Vergabesumme liegt mit rd. 1,25 Mio. € deutlich unter dem ursprünglichen Kostenanschlag von 1,97 Mio. €. Die Baufirma will kurzfristig mit den Bauarbeiten beginnen und geht davon aus, dass die Verkehrsfreigabe im September/Oktober 2011 möglich ist. Damit die rd. 3,3 km lange Reststrecke möglichst noch in 2011 ausgeschrieben und vergeben werden kann, soll in Höhe des für 2012 eingeplanten Ansatzes von 1,8 Mio. € eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung veranschlagt werden. Der Ansatz für den Grunderwerb (30.000 €) bleibt unverändert.

 

Es wird davon ausgegangen, dass für die Gesamtmaßnahme LZ in Höhe von 60 % bewilligt werden. Entsprechend wurde der Ansatz für 2011 auf 768.000 € reduziert.  Beim ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzierende Anteil des Kreises ergeben sich Einsparungen von 288.000 € (512.000 € statt 800.000 €).

 

 

Seite 382 – Inv.-Nr. 66 K 44/AN 8 – Radweg K 44/AN 8 in Dülmen-Rorup –

 

Wegen des nicht eingeplanten Aufwands für die Planung anderer Projekte (u.a. Ausbau K 13/K 38 Billerbeck) konnte die Baumaßnahme nicht mehr in 2010 begonnen werden. Der wesentliche Teil des erforderlichen Grunderwerbs wurde in 2010 abgewickelt. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme im Herbst 2011 ausgeschrieben werden kann.

 

Die Bezirksregierung hat die Maßnahme ab 2010 ins Förderprogramm aufgenommen und auf der Grundlage der Ausgaben für den Grunderwerb entsprechende LZ gezahlt. Die Veranschlagung für 2010 erfolgte auf der Grundlage der Anmeldung (Kosten rd. 1,0 Mio. €) Nach dem zwischenzeitlich genehmigten Kostenantrag ist jedoch von zuwendungsfähigen Ausgaben von rd. 1,3 Mio. € (Baukosten 1,1 Mio. € / Grunderwerb 0,2 Mio. € ) auszugehen. Die Veranschlagung wurde entsprechend angepasst. Bei den Baukosten ist über den für 2011 veranschlagten Betrag hinaus für 2012 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000 € eingeplant. Für den Erwerb der restlichen Grundstücksflächen werden ca. 20.000 € benötigt. Für die Straßenschlussvermessung sind 130.000 € für 2013 vorgesehen.

 

Bei den Einnahmen wurden die Ansätze für die in voller Höhe durch Zuwendungen (70 % LZ / 30 % Stadt Dülmen) refinanzierte Maßnahme entsprechend angepasst.

 

 

Produktgruppe 66.02 – Straßenunterhaltung

 

Seite 388 und Ergänzung auf Seite 391

 

Zur Optimierung der Streueinsätze  im Winterdienst und zur Vergrößerung der Lagerkapazitäten sollen für jeweils einen noch festzulegenden Standort  im Nord- und Südkreis Hochsilo`s beschafft werden. Für die Beschaffung und Aufstellung der Anlagen wird von Kosten von jeweils 50.000 € ausgegangen.

 

Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich bei der Produktgruppe 66.01 Einsparungen in Höhe von 288.000 € (K 13/K 38 Billerbeck) und zusätzliche Ausgaben bei der Produktgruppe 66.02 in Höhe von 100.000 € (Beschaffung Hochsilo`s)


 



 


 

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

81.01 – ÖPNV

       -2.050.562 €

-1.645.139 €

-2.608.236 €

81 –   Regionale Nahverkehrsgemein-          schaft Münsterland

-2.050.562 €

-1.645.139 €

-2.608.236 €

 

Produktgruppe 81.01 - ÖPNV

Seite 395 ff – Transferaufwendungen

 

Unter den Transferaufwendungen ist auch der Aufwendungsersatz der Regionalverkehr Münsterland GmbH subsummiert. Für das Haushaltsjahr 2011 waren hierfür nach Angaben der RVM 2,1 Mio. € eingeplant. Nach Auskunft der RVM aus dem Januar 2011 wird sich das Wirtschaftsergebnis der RVM durch sogenannte aperiodische Erträge maßgeblich ändern. Für den Aufwendungsersatz ergibt sich somit eine Verbesserung von ca. 1,0 Mio. €. Dieses vorläufige Ergebnis unterliegt allerdings noch der abschließenden Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer. Diese abermaligen aperiodischen Erträge waren nach Auskunft der RVM in dieser Höhe nicht kalkulierbar und stellen auch nicht das tatsächliche operative Ergebnis der RVM dar. Für die Ansatzplanungen der Folgejahre ist dementsprechend wieder von einer höheren Belastung auszugehen.

 

III. Alternativen

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.