Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Anpassungen sowie der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wurde vom Kämmerer am 13.12.2010 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 15.12.2010 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 02.03.2011 vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf 2011 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2
GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der
Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem
Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 461 – 491). Hierbei kann es
durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines
Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung
und öffentlichen Personennahverkehr ist auf Grund der vom Kreistag in der
Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für
die Beratung folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen
geben die Position im Entwurf des Produkthaushaltes an):
Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 242 – 254)
Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 341 – 365)
Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung (S. 367 – 393)
Produktbereich 81 – Regionale Verkehrsgemeinschaft Münsterland (S. 395 – 401)
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf
ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt.
Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Darüber hinaus werden Änderungen vorgeschlagen. Die Erläuterungen sind bei den
jeweiligen Produktgruppen dargestellt.
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vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe
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Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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10.02 - Gebäude |
-3.623.040 € |
-3.742.055 € |
-3.698.537 € |
10 – Zentrale Dienste |
-4.901.871 € |
-4.975.772 € |
-6.084.480 € |
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vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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62.01 – Vermessungen |
-609.608 € |
-661.476 € |
-637.302 € |
62.02 – Liegenschaftskataster |
-1.229.038 € |
-1.154.880 € |
-1.105.281 € |
62.03 – Grundstücksbewertung |
-251.107 € |
-260.860 € |
-258.971 € |
62.04 – Geoinformation |
-185.194 € |
-198.854 € |
-185.635 € |
62 – Vermessungen
und Liegenschaftskataster |
-2.274.947 € |
-2.276.071 € |
-2.187.189 € |
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vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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66.01 – Verkehrsflächen |
-2.466.652 € |
-2.074.997 € |
-1.842.282 € |
66.02 – Straßenunterhaltung |
-2.405.674 € |
-2.592.034 € |
-2.406.932 € |
66 – Straßenbau und –unterhaltung |
-4.872.326 € |
-4.667.031 € |
-4.249.214 € |
Produktgruppe 66.01 - Verkehrsflächen
Seite 373 – Inv.-Nr. 66 K04/ZOB –
Kreisverkehr K 4/ZOB Senden –
Die Umgestaltung der
Kreuzung im Bereich des Zentralen Omnibus Bahnhofs (ZOB) zu einem
Kreisverkehrsplatz sollte ursprünglich in 2010 erfolgen. Mit Rücksicht auf ein
im Bereich des geplanten Kreisverkehrs stehendes Wohngebäude war zunächst eine
Lösung entwickelt worden, bei der die Radfahrer die Fahrbahn hätten mitnutzen
müssen. Durch den mit Hilfe der Gemeinde ermöglichten Kauf des bebauten
Grundstücks besteht jetzt die Möglichkeit, für die Radfahrer getrennte
Fahrstreifen anzulegen. Die verbleibenden Restflächen des Grundstücks sollen
für die Neuanlage der durch die Baumaßnahme verdrängten Parkplätze genutzt
werden. Als Folge dieser Umplanung und der Tatsache, dass die durch die
Baumaßnahme bedingten Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe des ZOB`s nur in
den Sommerferien zu verkraften sind, war die Verschiebung unumgänglich.
Die Veranschlagung 2010
(620.000 €) erfolgte auf der Grundlage der überschlägigen Ermittlungen für die
Programmanmeldung. Der im Juli 2010 genehmigte Kostenantrag geht von
Gesamtkosten von rd. 710.000 € aus. Für den Grunderwerb wurden in 2010 bereits
Zahlungen in Höhe von 230.000 € geleistet. Die noch aus 2010 verfügbaren Mittel
in Höhe von rd. 390.000 € wurden im Wege der Ermächtigungsübertragung gem. § 22
GemHVO NRW nach 2011 vorgetragen. Für die in den Sommerferien 2011 vorgesehene
Bauausführung werden noch zusätzlich 130.000 € benötigt. Darin enthalten ist
ein Betrag von 40.000 € für die Vergabe der Bauabwicklung (Ausschreibung,
Bauüberwachung, Abrechnung) an ein Ingenieurbüro.
Die Gesamtmaßnahme wird durch LZ (60 %) und die Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinde Senden in voller Höhe refinanziert.
Seite 375 – Inv.-Nr. 66 K09N – Südwestumgehung Olfen (K 9n) –
Der Bauauftrag wurde
zwischenzeitlich vergeben. Die Vergabesumme beträgt rd. 1,7 Mio. € und liegt
damit deutlich unter dem Kostenanschlag. Entsprechend ist der Ansatz 2011 für
die Baukosten von 2,0 Mio. € auf 1,7 Mio. € reduziert worden. Der Ansatz für
die Refinanzierung durch Zuwendungen (65 % LZ/35 % Stadt Olfen) wurde
entsprechend angepasst.
Seite 376 – Inv.-Nr.66
K13/AN 17 – Radweg K 13/AN 17 in Billerbeck –
Die geplante Aufnahme der
Maßnahme ins Förderprogramm 2010 konnte nicht umgesetzt werden, weil nicht alle
Grundstückseigentümer bereit waren, die Flächen im Wege freier Vereinbarung zur
Verfügung zu stellen. Die Bezirksregierung hat deshalb für 2010 keine
Bewilligung erteilt und die Maßnahme zunächst in den Anhang zum Förderprogramm
übernommen.
Die für 2011 eingeplanten
und durch Zuwendungen (70 % LZ/30 % Stadt) refinanzierten Mittel sollten
ersatzlos gestrichen werden.
Seite 376 – Inv.-Nr. 66
K 13/K 38 – Ausbau K 13/K 38 Billerbeck/Rosendahl
Die Auftragsvergabe für den
rd. 3,4 km langen Ausbauabschnitt ist inzwischen erfolgt. Die Vergabesumme
liegt mit rd. 1,25 Mio. € deutlich unter dem ursprünglichen Kostenanschlag von
1,97 Mio. €. Die Baufirma will kurzfristig mit den Bauarbeiten beginnen und
geht davon aus, dass die Verkehrsfreigabe im September/Oktober 2011 möglich
ist. Damit die rd. 3,3 km lange Reststrecke möglichst noch in 2011
ausgeschrieben und vergeben werden kann, soll in Höhe des für 2012 eingeplanten
Ansatzes von 1,8 Mio. € eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung
veranschlagt werden. Der Ansatz für den Grunderwerb (30.000 €) bleibt
unverändert.
Es wird davon ausgegangen,
dass für die Gesamtmaßnahme LZ in Höhe von 60 % bewilligt werden. Entsprechend
wurde der Ansatz für 2011 auf 768.000 € reduziert. Beim ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzierende Anteil des Kreises ergeben sich Einsparungen von 288.000 €
(512.000 € statt 800.000 €).
Seite 382 – Inv.-Nr. 66
K 44/AN 8 – Radweg K 44/AN 8 in Dülmen-Rorup –
Wegen des nicht
eingeplanten Aufwands für die Planung anderer Projekte (u.a. Ausbau K 13/K 38
Billerbeck) konnte die Baumaßnahme nicht mehr in 2010 begonnen werden. Der
wesentliche Teil des erforderlichen Grunderwerbs wurde in 2010 abgewickelt. Aus
heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme im Herbst 2011
ausgeschrieben werden kann.
Die Bezirksregierung hat
die Maßnahme ab 2010 ins Förderprogramm aufgenommen und auf der Grundlage der
Ausgaben für den Grunderwerb entsprechende LZ gezahlt. Die Veranschlagung für
2010 erfolgte auf der Grundlage der Anmeldung (Kosten rd. 1,0 Mio. €) Nach dem
zwischenzeitlich genehmigten Kostenantrag ist jedoch von zuwendungsfähigen
Ausgaben von rd. 1,3 Mio. € (Baukosten 1,1 Mio. € / Grunderwerb 0,2 Mio. € )
auszugehen. Die Veranschlagung wurde entsprechend angepasst. Bei den Baukosten
ist über den für 2011 veranschlagten Betrag hinaus für 2012 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000 € eingeplant. Für den Erwerb der
restlichen Grundstücksflächen werden ca. 20.000 € benötigt. Für die
Straßenschlussvermessung sind 130.000 € für 2013 vorgesehen.
Bei den Einnahmen wurden
die Ansätze für die in voller Höhe durch Zuwendungen (70 % LZ / 30 % Stadt
Dülmen) refinanzierte Maßnahme entsprechend angepasst.
Produktgruppe 66.02 –
Straßenunterhaltung
Seite 388 und Ergänzung
auf Seite 391
Zur Optimierung der
Streueinsätze im Winterdienst und zur
Vergrößerung der Lagerkapazitäten sollen für jeweils einen noch festzulegenden
Standort im Nord- und Südkreis
Hochsilo`s beschafft werden. Für die Beschaffung und Aufstellung der Anlagen
wird von Kosten von jeweils 50.000 € ausgegangen.
Durch die vorgeschlagenen
Änderungen ergeben sich bei der Produktgruppe 66.01 Einsparungen in Höhe von
288.000 € (K 13/K 38 Billerbeck) und zusätzliche Ausgaben bei der Produktgruppe
66.02 in Höhe von 100.000 € (Beschaffung Hochsilo`s)
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vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe
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Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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81.01 – ÖPNV |
-2.050.562 € |
-1.645.139 € |
-2.608.236 € |
81 – Regionale
Nahverkehrsgemein- schaft
Münsterland |
-2.050.562 € |
-1.645.139 € |
-2.608.236 € |
Produktgruppe 81.01 - ÖPNV
Seite 395 ff –
Transferaufwendungen
Unter den Transferaufwendungen ist auch der Aufwendungsersatz der Regionalverkehr Münsterland GmbH subsummiert. Für das Haushaltsjahr 2011 waren hierfür nach Angaben der RVM 2,1 Mio. € eingeplant. Nach Auskunft der RVM aus dem Januar 2011 wird sich das Wirtschaftsergebnis der RVM durch sogenannte aperiodische Erträge maßgeblich ändern. Für den Aufwendungsersatz ergibt sich somit eine Verbesserung von ca. 1,0 Mio. €. Dieses vorläufige Ergebnis unterliegt allerdings noch der abschließenden Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer. Diese abermaligen aperiodischen Erträge waren nach Auskunft der RVM in dieser Höhe nicht kalkulierbar und stellen auch nicht das tatsächliche operative Ergebnis der RVM dar. Für die Ansatzplanungen der Folgejahre ist dementsprechend wieder von einer höheren Belastung auszugehen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die
Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.