Betreff
Jahresabschluss 2010 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0388
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 einschl. Anlagen wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat bestätigt wurde. Den Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 auf dem Postweg zugeleitet.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht. Zusätzlich ist dem Anhang gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zu.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW stellt der Kreistag den Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.

 

II.  Lösung

 

Die Arbeiten zur Erstellung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 werden voraussichtlich Ende März 2011 abgeschlossen sein. Der Entwurf wird dann vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt.

 

Die nächste Kreistagssitzung nach Durchführung aller erforderlichen Jahresabschlussarbeiten 2010 findet jedoch erst am 22.06.2011 statt. Um unnötige Verzögerungen bei der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 zu vermeiden, soll bereits in dieser Kreistagssitzung der Beschluss herbeigeführt werden, dass der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird.

 

Den Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 einschl. Anlagen auf dem Postweg zugeleitet.

 

Diese Vorgehensweise ist auch mit Blick auf den noch zu erstellenden Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld zum Stichtag 31.12.2010 erforderlich, um diesen fristgerecht bis zum Jahresende 2011 vom Kreistag feststellen zu können.

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2010 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.