Beschlussvorschlag:
Gegenüber der
Bezirksregierung ist eine Erklärung abzugeben, dass das Projekt nicht mehr im
Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu berücksichtigen ist. Die
Aufhebung des Beschlusses des Kreistages vom 17.05.2006 (SV-7-0412) zur
Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis Coesfeld wird bis auf Weiteres
zurückgestellt
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Zur Problematik wird
insbesondere auf die Ausführungen im beigefügten Schreiben der Stadt Billerbeck
verwiesen (Anlage 1). Ergänzend hierzu ist Folgendes anzumerken.
Auf Wunsch der Stadt
Billerbeck hat der Kreistag am 17.05.2006 beschlossen, die Straßenbaulast für
die geplante Straße (s. Darstellung in Anlage 2) zu übernehmen. Der Beschluss
erfolgte unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Fördermitteln durch das
Land. Im Juli 2006 wurde die Maßnahme zum Förderprogramm für den kommunalen
Straßenbau angemeldet. Die Stadt hatte sich – wie bei anderen Kommunen erfolgreich
praktiziert – verpflichtet, im Wege eines Bebauungsplanverfahren die
rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Straße zu schaffen. Da jedoch nicht
alle betroffenen Grundstückseigentümer bereit waren, die Flächen im Wege freier
Vereinbarung zu veräußern, scheiterte der Versuch der Stadt. Um Baurecht zu
schaffen ist es jetzt erforderlich, ein straßenrechtliches
Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Vor dem Hintergrund des
zeitaufwändigen und kostenintensiven Verfahrens, der weiter reduzierten Fördersätze
und der aktuellen Haushaltslage hat die Stadt die Aufnahme des Projekts in das
Landesstraßenausbauprogramm beantragt. Die Bezirksregierung hat hierzu
mitgeteilt, dass identische Straßenplanungen nicht zeitgleich im Rahmen des
Landesstraßenausbauprogramms und in einem Förderprogramm in kommunaler
Trägerschaft geführt werden können. Entsprechend wird eine Erklärung vom Kreis
erwartet, dass das mittlerweile nur noch im Anhang geführte Projekt nicht mehr
im Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu berücksichtigen ist.
Diese Erklärung soll
jetzt in Absprache mit der Stadt Billerbeck abgegeben werden. Die Stadt
Billerbeck hat auf Nachfrage darum gebeten, die vom Kreis erklärte Übernahme
der Straßenbaulast zunächst noch nicht formal durch einen entsprechenden
Beschluss des Kreistages aufzuheben.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Kosten entstehen dem
Kreis Coesfeld nicht. Alle bisherigen Ausgaben (z.B. für das Erstellen der
Planungsunterlagen für die Programmanmeldung) hat die Stadt Billerbeck
getragen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Angesichts der Bedeutung
ist der Kreistag für die Angelegenheit zuständig.