Beschlussvorschlag:
- ohne –
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der Kreis Coesfeld ist nun
bereits seit sechs Jahren mit seinem Zentrum für Arbeit dafür zuständig,
Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln und Leistungen nach dem SGB II zu
gewähren. In enger Zusammenarbeit mit seinen elf kreisangehörigen Städten und
Gemeinden sowie in Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet
der Arbeitsmarktpolitik wird diese Aufgabe eigenverantwortlich wahrgenommen.
Das sechste Jahr war nicht nur geprägt durch die Nachwirkungen der
Wirtschafts- und Finanzkrise, sondern war u.a. auch deshalb bedeutend, weil der
Gesetzgeber nunmehr das Optionsmodell im Grundgesetz verankert und den bereits
bestehenden zugelassenen kommunalen Trägern die zeitlich unbefristete
Fortführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft
ermöglicht hat.
Die Verwaltung hat für das Jahr 2010 wiederum einen Jahresbericht erstellt, der im Rahmen der Sitzung vorgestellt wird. Er gibt einen detaillierten Einblick in die Umsetzung des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
III. Alternativen
- keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten für den Druck des Jahresberichtes
werden aus Bundesmitteln finanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom
11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit
des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.