Beschlussvorschlag:
- ohne –
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Mit Erlass vom 09.07.2010
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Kreis Coesfeld mit der
Umsetzung des Modellprojektes Bürgerarbeit beauftragt. Die Laufzeit des
Projektes ist auf den Zeitraum vom 15.09.2010 bis zum 31.12.2014 festgelegt
worden. Das Modellprojekt wird im Verbund mit den Kreisen Borken und Warendorf
umgesetzt. Die münsterlandweite Koordinierung erfolgt durch die Regionalagentur
Münsterland.
Zielsetzung:
Ziel des Modellprojektes
„Bürgerarbeit“ im Kreis Coesfeld ist es, bis zu 500 arbeitslose SGB II –
Leistungsberechtigte durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren (Aktivierungsphase).
Aktivierungsphase:
Die mindestens
sechsmonatige Aktivierungsphase läuft seit dem 15.09.2010 und wird in drei
Phasen durchgeführt. Die erste Phase besteht aus Beratung und Standortbestimmung.
Die zweite und dritte Phase umfasst Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung und
Förderung und beinhaltet Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sowie
Eingliederungsleistungen. Diese beiden Phasen sind auf den Übergang in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
gerichtet.
Beschäftigungsphase:
Wer diese Aktivierungsphase
durchlaufen hat und nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden
konnte, steht grundsätzlich für die spätere Beschäftigung im Rahmen der
Bürgerarbeit zur Verfügung (Beschäftigungsphase). Das Förderkontingent des
Bundesministeriums für den Kreis Coesfeld umfasst 50 Bürgerarbeitsstellen. Die
Dauer der Beschäftigung in der sozialversicherungspflichtigen „Bürgerarbeit“
beträgt maximal 36 Monate und soll ab dem 01.06.2011 beginnen. Die
Umsetzungsform ist mit 20 bzw. 30 Wochenstunden festgelegt, da parallel zur
Beschäftigung eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterverfolgt
wird. Bürgerarbeitsstellen werden nur bewilligt, soweit die Beschäftigung
zusätzlich und im öffentlichen Interesse ist.
Während der Arbeitsschwerpunkt des Kreises Coesfeld bei der Durchführung der Aktivierungsphase, der Vorprüfung der Bürgerbeschäftigungsstellen und der Herstellung des regionalen Konsenses liegt, ist anschließend das Bundesverwaltungsamt bundesweit für die abschließende Prüfung, Bewilligung und Finanzierung von Bürgerarbeitsstellen zuständig.
Umsetzungsstand:
Mit Stand 07.04.2011 wurden bereits 384 Personen in die Aktivierungsphase aufgenommen. In 30 Fällen konnte bereits durch die Aktivierung eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. In den übrigen Fällen führte die Aktivierung noch nicht zu einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Aus den ersten Rückmeldungen im Rahmen zweier am 28.02. und 07.04.2011 durchgeführten Informationsveranstaltungen für interessierte Beschäftigungsgeber ist erkennbar, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle 50 Bürgerarbeitsstellen eingerichtet werden können.
Aktuell liegen dem Kreis Coesfeld von sechs Arbeitgebern Anträge für bis zu 20 Stellen vor, die nun vorgeprüft und für die regionale Konsensberatung durch den örtlichen Beirat vorbereitet werden.
Terminplanung:
1. Schritt: Poolbildung für Teilnehmervorschläge
2. Schritt: Aquise und Vorprüfung von Bürgerarbeitsplätzen; Anerkennung von Arbeitgeber und Stelle
3. Schritt: Herstellung des regionalen Konsens am 11.05.2011
4. Schritt: Beantragung von Bürgerarbeitsstellen beim Bundesverwaltungsamt ab 11.05.2011
5. Schritt: Bewilligung von Bürgerarbeitsstellen durch das Bundesverwaltungsamt
6. Schritt: Stellenmatching und –besetzung nach Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt
7. Schritt: Abschluss der Stellensetzung am 31.12.2011
III. Alternativen
-
keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gewährung der Zuschüsse zu den geschaffenen
Bürgerarbeitsstellen erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt an die zukünftigen
Arbeitgeber aus einem Sonderbudget des Bundes sowie der Europäischen
Gemeinschaft. Das SGB II –
Eingliederungsbudget des Kreises Coesfeld ist hiervon nicht betroffen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach
dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der
Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit gegeben.