Betreff
Benennung eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - Erzieherische Hilfen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0420
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt als beratendes Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Erzieherische Hilfen im Kreis Coesfeld Herrn/Frau ___________. Als Vertreter/in wird Herr/Frau __________ benannt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.02.2011 beschlossen, eine Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 SGB VIII zu bilden. Die Zusammensetzung und die Auswahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in der Geschäftsordnung, die Gegenstand des Beschlusses ist, geregelt.

 

Nach § 3 Satz 5 der Geschäftsordnung kann ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft mit beratender Stimme teilnehmen.

II.  Lösung

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, ein Mitglied sowie einen Vertreter/eine Vertreterin namentlich zu benennen. Nach § 8 der Geschäftsordnung soll durch die Teilnahme eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft die Zusammenarbeit der Gremien gefördert werden.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 3 Satz 5 der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft ist der Jugendhilfeausschuss für die Benennung eines Mitgliedes zuständig.