Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, folgende Straßenbaumaßnahmen durchzuführen:
a)
Maßnahmen
des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung auf Teilabschnitten der
·
K
6/Abschnitt 6 in Südkirchen
·
K
2/Abschnitt 13 von der B 58 in Richtung Nordkirchen
·
K
18 / Abschnitt 18 (Dülmener Straße) in der OD Nottuln
·
K
44 / Abschnitt 44 von OD Merfeld in Richtung Lavesum
b)
Bau
eines Kreisverkehrsplatzes im Zuge der K 4 in Senden im Bereich des
Omnibusbahnhofs
Auftragsvergaben
dürfen erst erfolgen, wenn die Genehmigung für den Produkthaushalt 2011
vorliegt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
zu a)
In der
Vergangenheit ist die Festlegung der Maßnahmen im Rahmenbauprogramm zur
investiven Deckenerneuerung nach einer vorherigen Straßenbereisung durch die
Ausschussmitglieder erfolgt. Mit Blick auf die im vergangenen Jahr
durchgeführte Bereisung wurde vom Vors. Suntrup in der Sitzung am 13.04.2011
vorgeschlagen, die Festlegung für 2011 aufgrund einer Bereisung mit ihm und
Vertretern der Verwaltung vorzunehmen. Der Vorschlag wurde zustimmend zur
Kenntnis genommen; Einwände gab es nicht.
Als
Ergebnis der am 19.04.2011 durchgeführten Bereisung werden folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
K 6 /
Abschnitt 6 in Südkirchen
Die
Schadstellen in dem Abschnitt vom Kreisverkehr L 810/K 6 bis zur Kreisgrenze
(Funnebrücke) sollen innerörtlich punktuell im Tiefeinbau und außerorts
vollflächig im Hocheinbau beseitigt werden. Nach überschlägigen Ermittlungen
betragen die Kosten etwa 130.000 € - 150.000 €. Der Streckenabschnitt ist in
Anlage 1 dargestellt.
K 2 /
Abschnitt 13 von der Kreuzung B 58/K 2 (Hohe Lucht) in Richtung Nordkirchen
In der
Vergangenheit sind auf dem Abschnitt der K 2 zwischen Nordkirchen und der
Kreuzung B 58 punktuell immer wieder Schadstellen entstanden, die es notwendig
machten, Deckenschäden punktuell zu erneuern. Für den in der Anlage 2
dargestellten Abschnitt liegen jetzt Erkenntnisse vor, dass die ungebundene
Frostschutzschicht (Sand) nicht ausreichend tragfähig ist. Deshalb ist
vorgesehen, den gesamten bituminösen Oberbau abzufräsen und die ungebundene
Frostschutzschicht zu verfestigen. Lt. Schätzung ist von Kosten zwischen
600.000 – 650.000 € auszugehen. Bei der Bezirksregierung Münster wird zurzeit
abgeklärt, ob eine Förderung möglich ist.
K 18
/ Abschnitt 18 (Dülmener Straße) in der Ortsdurchfahrt Nottuln
Nicht
nur im Bereich der drei Ampelanlagen weist die Fahrbahn punktuell größere
Schadstellen auf. Diese sollen jetzt durch entsprechende punktuelle Maßnahmen
im Tiefeinbau beseitigt werden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden in
dem in Anlage 3 dargestellten Bereich dürften etwa 80.000 – 100.000 € betragen.
K 44
/ Abschnitt 5 in Merfeld
In dem
in Anlage 4 dargestellten Bereich weist die Fahrbahn an zahlreichen Stellen
erhebliche Schäden auf. Aufgrund der Vielzahl der Schadstellen soll der
Abschnitt vollflächig im Hocheinbau eine neue Decke erhalten. Die
Auftragsvergabe für die Deckenbaumaßnahme soll im Spätherbst 2011 erfolgen. Der
Großteil der Arbeiten wird dementsprechend im Frühjahr 2012 ausgeführt. Es ist
von Kosten von etwa 450.000 – 500.000 € auszugehen.
zu b)
Der
Großteil der Arbeiten für den geplanten Kreisverkehr am Omnibusbahnhof in
Senden muss während der Sommerferien durchgeführt, da nur während der
schulfreien Zeit Einschränkungen im Omnibusverkehr möglich sind. Die
Ausschreibung wird inzwischen von einem Ingenieurbüro vorbereitet. Ein genauer
Termin für die Angebotseröffnung ist noch nicht festgelegt; es kann aber davon
ausgegangen werden, dass pünktlich zum Ferienbeginn mit den Bauarbeiten
begonnen wird. Näheres ergibt sich aus dem beigefügten Plan (Anlage 5) und den
Ausführungen zum Produkthaushalt 2011 auf den Seiten 375 und 376.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die
vorgesehenen Maßnahmen des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung,
die ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren sind, stehen in 2011
Haushaltsmittel von 1.000.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 400.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 zur Verfügung.
Für den
Bau des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße 4 erfolgt eine Förderung
in Höhe von 65 % durch Landeszuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau. Den Eigenanteil des Kreises hat die Gemeinde Senden aufgrund einer
entsprechenden Erklärung vom 23.12.2009 übernommen. Neben übertragenen Mittel
aus 2010 in Höhe von rd. 390.000 € sind im Haushalt 2011 Mittel in Höhe von
130.000 € veranschlagt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb
von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung
der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe
a).
Bei zwei
Maßnahmen des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung liegen die
Vergabesummen vermutlich unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze. Mit Blick auf
den Einfluss auf den Gesamtbetrag der verfügbaren Haushaltsmitteln sollten auch
diese Vergaben auf der Grundlage eines Baubeschlusses erfolgen.