Betreff
Vorstellung der Ausbauplanung K 32/K 33 als nördl. Entlastungsstraße Osterwick
Vorlage
SV-6-0920
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau einer nördlichen Entlastungsstraße Osterwick im Zuge des Streckenzuges K 32/K 33 konkrete Ausbauplanungen zu betreiben.

Begründung:

 

I. Problem - II. Lösung

 

Da der Bau einer Ortsumgehung Osterwick zur Entlastung der innerörtlichen Bereiche der Landesstraßen L 571 und L 582 in absehbarer Zeit nicht zu realisieren ist, haben die Gemeinde Rosendahl und der Kreis Vorstellungen für den Bau einer nördlichen Entlastungsstraße im Zuge der Kreisstraßen 32 und 33 entwickelt. Die Bezirksregierung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Das Vorhaben soll lt. Einplanungsmitteilung vom 25.3.2004 ab Beginnjahr 2005 ins mittelfristige Programm nach den Förderrichtlinien  Stadtverkehr/Kommunaler Straßenbau aufgenommen werden.

 

Ob und wann eine konkrete Bewilligung erfolgt, hängt nicht zuletzt davon ab, ob der nach den Ausbauplanungen notwendige Grunderwerb von rd. 18.000 qm, davon allein 8.000 m² für den neuen Radweg auf der Nordseite der K 33/Abschnitt 9, im Wege eines freihändigen Erwerbs möglich ist. Da der Streckenzug nur geringfügig verändert wird, könnte das Vorhaben als Änderung oder Erweiterung von unwesentlicher Bedeutung gemäß § 38 (3) StrWG NRW beurteilt werden. Ein kosten- und zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren wäre dann nicht erforderlich. In Zusammenarbeit mit dem Kreis will die Gemeinde die Grundstücksverhandlungen durchführen. Für den rd. 2,7 km langen Ausbauabschnitt betragen die Kosten lt. Programmanmeldung rd. 1,6 Mio. €.

 

Die vorgesehenen Veränderungen im Streckenzug K 32/K 33 sind den Anlage 1 und 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Ausbauplanung werden in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt. 

 

III. Alternativen

 

Verzicht auf den Ausbau des Streckenzuges als nordliche Entlastungsstraße.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Zwischen der Gemeinde und dem Kreis besteht Einvernehmen, dass der Eigenanteil des Straßenbaulastträger – entsprechend der seit Jahren geltenden Regelung – von der Gemeinde übernommen wird.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Angesichts der Bedeutung und der finanziellen Auswirkungen hat der Kreisausschuss über die Angelegenheit zu entscheiden.

Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtskarte o.M.

 

Anlage 2: Lageplan Linienführung o.M.