Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGST zu den erzieherischen Hilfen
Vorlage
SV-8-0475
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung zum Kennzahlenvergleich wird zur Kenntnis genommen

 

Begründung:

 

I.  Problem

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGST zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW. Insgesamt nahmen zunächst  15 Kreise teil. Nachdem in der zweiten Projektphase für die Berichtsjahre 2008/09  14 Kreisjugendämter teilgenommen hatten, reduzierte sich nun für die Berichtsjahre 2010 und 2011 die Zahl nochmals auf neun Jugendämter. Weiterhin vertreten sind alle vier Kreisjugendämter des Münsterlandes.

 

Im Jugendhilfeausschuss am 27.11.2008 wurden anlässlich der Beendigung der ersten Projektphase Auswertungsergebnisse für das Jahr 2007 vorgestellt  (SV-7-1189). Weitere Information erfolgten im  Zusammenhang mit dem Bericht zur „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt“  (SV-8-0146) im Jugendhilfeausschuss am 20.05.2010.

 

 

II. Ergebnisse

 

Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2010 vor (Anlage). Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Im interkommunalen Vergleich

 

·         sinkt die Inanspruchnahme der Hilfen zu Erziehung (Kennzahl K1.3a) im Kreisjugendamtsbezirk in 2010 gegenüber dem Vorjahr von 3,99 % auf 3,94 %, während der Median (mittlerster Wert) auf 2,91 % weiter ansteigt;

 

·         sinken die durchschnittlichen Kosten aller Hilfearten je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren (Kennzahl K4.4) im Kreisjugendamtsbezik gegenüber den Vorjahren 2008 (435,96 Euro) und 2009 (499,02 Euro) in 2010 auf 417,17 Euro, während der Median auf 357,31 Euro weiter ansteigt;

 

·         sinkt der Anteil der Hilfen nach § 41 SGB VIII an den Hilfen insgesamt (Kennzahl K9.4; Hilfe für junge Volljährige) von 2007 (10,7 %) bis 2010 (7,11 %);

 

·         stagniert der Anteil der Hilfen nach § 35a SGB VIII (Kennzahl K8.4; Eingliederungshilfe) im Kreisjugendamtsbezirk im Eckjahrevergleich 2007/2010 (2007=6,4 %; 2010=6,56 %),

 

·         steigen die Anteile ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt (Kennzahl K 12.1; Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE) und der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen (Kennzahl K 12.4; Quotient: auf eine Heimerziehung kommen ... Vollzeitpflegen) im Kreisjugendamtsberezirk weiter an. Beim Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt wird in 2010 mit 1,54 ein besserer Wert als der Median (1,47) erreicht;

 

·         sinkt die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4; Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle) in 2010 im Kreisjugendamtsbezirk auf 44,98 und liegt unter dem Median (48,9);

 

·         steigt bei den stationären Hilfen die durchschnittliche Laufzeit pro Fall (Kennzahl K1.1 Durchschnittliche Laufzeit pro Fall) auf 25,72 Monate in 2010 in Folge des steigenden Anteils von Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfen (s.o.). Vollzeitpflegefälle haben durchschnittlich höhere Laufzeiten aufgrund der Einstiegsaltersklassen der hilfebedürftigen Kinder (0 bis 12 Jahre) als Heimfälle (12 bis 16 Jahre);

 

·         wird bei den durchschnittlichen Kosten stationärer Hilfe mit 24.833 Euro (Kennzahl K5.2) in 2010 der Median erreicht, bei den ambulanten Hilfen liegen die durchschnittlichen Kosten (Kennzahl K5.2) in 2010 mit 5.134 Euro unter dem Median.

 

 

Im Ergebnis bestätigt der Kennzahlenvergleich 2010 die Ergebnisse der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt, die der Kreistag am 22.06.2011 beraten und beschlossen hat (SV-8-0396 vom 16.03.2011: „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt“). Durch eine verbesserte Personalausstattung und Kontinuität im Personalbestand konnten die Anteile ambulanter Hilfen bei gleichzeitiger Reduzierung der Falldichte gesteigert und die Kosten je Einwohner gesenkt werden.

 

 

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

 

Der interkommunale Vergleich betrachtet ein umfassendes Kennzahlensystem mit den dazugehörigen Grundzahlen.  Dieses Zahlensystem lässt sich folgendermaßen unterteilen:

 

1.Untersuchte Leistungen der erzieherischen Hilfen:

 

Stationäre Hilfen:

·         Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

·         Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)

·         Betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII)

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII

 

Teilstationäre Hilfen

§         Tagesgruppe/Tagespflege (§ 32 SGB VIII)

§         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII

 

Ambulante Hilfen:

·         Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

·         Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

·         Sozialpädagogische Familien Hilfe (§ 31 SGB VIII)

·         Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII

 

2. Kennzahlenbereiche

  • Gesamte und hilfenartspezifische Kosten der erzieherischen Jugendhilfe
  • Falldichte: Hilfeartenspezifische Fallstatisitk bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung im Zuständigkeitsbereich
  • Kostenaufkommen im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung
  • Hilfeartendspezifische Leistungsdauer bzw. -intensität
  • Personalausstattung  in ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe im Verhältnis zum Fallaufkommen  

 

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings auch für die interne Steuerung eine wesentliche Grundlage. So bildet das System und  die Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.02. „Hilfe in Erziehungsangelegenheiten“ im  Kreishaushalt 2010 und 2011.   

 

Die Ergebnisse 2010 wurden zusammen mit den Ergebnissen der Vorjahre unter den beteiligten Jugendämtern im Rahmen eines Workshops im Juli dieses Jahres erörtert. In der Anlage  ist eine Aufstellung der wichtigsten Kennzahlen aus diesen Berichtsjahren in der Form zusammengefasst, dass die jeweiligen Ergebnisse für das KJA Coesfeld und der Median, d.h. der Wert für die mittleren Ranglistenplatz unter den beteiligten Jugendämtern, dargestellt werden. Aufgrund der stark abnehmenden Bedeutung innerhalb der erzieherischen Hilfen wurde auf die Darstellung der Teilstationären Hilfen in dieser Aufstellung verzichtet.

 

IV.Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom  17.08.2010 auf insgesamt 1.600 €. Die Mittel sind im Haushalt 2011 bei der Produktgruppe 51.02 „Hilfen in Erziehungsangelegenheiten“ enthalten.  

.

 

V.  Zuständigkeit

 

Jugendhilfeausschuss