Betreff
Abschlussbericht zur Baumaßnahme "Zentralbauhof Buldern"
Vorlage
SV-6-0922
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I. – V.

 

Nachdem im Frühjahr 2004 von dem mit der Herstellung des Gebäudekomplexes beauftragten Unternehmen die letzten Nachbesserungsarbeiten ausgeführt wurden, ist jetzt eine endgültige Abrechnung erfolgt. Die Abrechnungssumme von rd. 876.000 € überschreitet das Auftragsvolumen nur um rd. 11.000 €. Strittig ist noch die Abrechnung mit der mit der Herstellung der Außenanlagen beauftragten Firma. Aufgrund der Witterungs- und Bodenverhältnisse vor dem Einzug im November/ Dezember 2002 wurde entschieden, eine 10 cm stärkere Schottertragschicht einzubauen. Die Firma macht im Zusammenhang hiermit Forderungen geltend, die nach der inzwischen erfolgten Prüfung der Schlussrechnung nicht in vollem Umfang berechtigt sind. Seitens des Kreises sind Rückforderungsansprüche in Höhe von rd. 14.000 € geltend gemacht worden, die jedoch von der bauausführenden Firma weitgehend bestritten werden. Bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgt, soll in einem Gesprächstermin die Berechtigung der Forderung auf der Grundlage der Urkalkulation geklärt werden.

 

Insgesamt sind die veranschlagten Haushaltsmittel von 1.250.000 € um nicht mehr als 5.000 € überschritten worden. Sofern der Rückforderungsanspruch realisiert werden kann, ergibt sich sogar eine geringfügige Unterschreitung der veranschlagten Summe.

 

Die installierte Brauchwasseranlage hat sich bewährt. Durch die Nutzung des Regenwassers für Fahrzeugwäsche und Toilettenspülung ist der Frischwasserverbrauch deutlich zurückgegangen. Auch die auf dem Dach von einem privaten Investor betriebene Photovoltaikanlage bringt offensichtlich den gewünschten Erfolg. Jedenfalls wurde die Anlage zwischenzeitlich erweitert.