Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. V
In der Kreistagssitzung vom 20.07.2011 hat die UWG-Kreistagsfraktion eine Anfrage zu den möglichen Auswirkungen der Energiepolitik auf den Kreis Coesfeld – insbesondere hinsichtlich der Windkraftanlagen – gestellt (Anlage 1). In der Kreistagsdiskussion wurde festgehalten, dass eine weitergehende Beratung des Themas in den Ausschüssen sinnvoll sei.
Die
Förderung der Gewinnung von Windenergie stellt
einen wesentlichen Baustein der neuen Klimaschutzstrategie dar, die unter
anderem vorsieht, die Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum
Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80
Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Der
Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung soll bis zum Jahre 2020 von
derzeit gut 3 auf 15 Prozent gesteigert werden. Der Anlagenbestand in NRW
beträgt rund 2800 Anlagen (Stand 2010).
Am 11. Juli 2011 ist der neue Windenergieerlass veröffentlicht worden, der es den Kommunen ermöglicht, den Ausbau der Windenergie je nach den vorhandenen Möglichkeiten zu gestalten und vor Ort durch eigene Energie Wertschöpfung für die Kommune zu erzeugen.
Durch den neuen Windenergieerlass
und das Beratungsangebot sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, bei
Ausbauplänen beratende Unterstützung zu finden, den Ausbau je nach der
Situation vor Ort zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse
einzubinden.
Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses sind:
-
Einbettung
des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
-
Erarbeitung
eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur
-
weitgehende
Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung
für Bürgerwindparks
-
Schaffung
einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur
Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)
-
Angaben
zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und
Flächennutzungsplanung
-
Verbesserung
von Rahmenbedingungen des Repowering
-
Empfehlung
zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
-
Orientierung
von Schutzabständen der Windenergieanlagen an der Wohnbebauung
-
Beibehaltung
der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
-
Ausschluss
von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit
Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
-
erstmalige
zusammenfassende Darstellung von Voraussetzungen für die Genehmigung von
Kleinwindanlagen.
Wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regularien
sind die Streichung der pauschalen Schutzabstände sowie der Höhenbegrenzungen.
Bei der Festlegung von Mindestabständen sind aus Sicht des Kreises
Coesfeld wissenschaftliche Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen umfassend zu beachten. Dies gilt ausdrücklich auch für
neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen von „Infraschall“ und „tieffrequentem
Schall“. Des Weiteren werden nun Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung,
zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und zur Nutzung von schon vorhandenen
Infrastrukturtrassen zum Ausbau der Windenergie aufgenommen.
Windkraft hat beim Umstieg
auf erneuerbare Energien eine hohe Bedeutung. Sie wird auf absehbare Zeit den
größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten.
Der Kreistag hat sich im
Zusammenhang mit der Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des
Regionplans mit dem Themenfeld Windkraftanlagen inhaltlich auseinandergesetzt
und nachfolgende Stellungnahme hierzu beschlossen:
„Vor dem Hintergrund einer von der Bundesregierung beschriebenen neuen Energiestrategie, dem geplanten Klimaschutzgesetz und dem novellierten Windkrafterlass der NRW-Landesregierung hat gerade die Nutzung der Windkraft eine wichtige Bedeutung.
Der Kreis Coesfeld leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag auf diesem Sektor, hat aber noch Potentiale, die dem Ziel einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Energieversorgung dienen werden.
Daher unterstützt der Kreis die Bemühungen der Kommunen - sofern gewünscht - festgesetzte Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen zu korrigieren. Gleichzeitig bietet er seine Erfahrungen im Bereich des Planungsrechts an, um ggfls. neue Gebiete zur Windkraftnutzung mit breiter Bürgerbeteiligung zu entwickeln.
Die vor Jahren festgelegten Windvorrangzonen begrenzen die Nutzung von Windkraftanlagen deutlich; daher sollten alle planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um im Dialog vor Ort weitere Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen.“ (Auszug SV-8-0488)
Zwischenzeitlich hat der
Regionalrat beschlossen, das Thema Windenergie/ Energie auf Grund der neuen
Rahmenbedingungen in Verbindung mit dem Atomausstieg zu überarbeiten und erneut
zur Stellungnahme vorzulegen.
Die Ausweisung von
Vorranggebieten ist eine der zentralen Aufgaben der Regionalplanung. Die
Ausweisung von Konzentrationszonen innerhalb dieser Vorranggebiete und ggfs.
ihre Ausgestaltung ist Teil der kommunalen Planungshoheit.
Im bisherigen Gebietsentwicklungsplan
Münsterland sind für den Kreis Coesfeld 23 Windeignungsgebiete ausgewiesen
worden, die im Wesentlichen durch die kommunale Flächennutzungsplanung
konkretisiert worden sind und nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend belegt
sind. Insgesamt gibt es im Kreis Coesfeld 74 Anlagen (Stand 2011/ Zählung Abt.
70). Nach Informationen des Netzbetreibers speisten Anfang 2011 73 Anlagen in
das Netz ein (Anlage 2).
Die aufgeworfene Frage einer
auf Kreisebene abgestimmten Planung kann erst nach Vorlage des neuen Entwurfes
und Auswertung des Handlungsbedarfs mit den Städten und Gemeinden abgestimmt
werden.
Eine Karte mit den Windeignungsbereichen und WKA-Standorten ist als Anlage 3 und 4 beigefügt. Die Auswertungsergebnisse von Anlagendaten des Übertragungsnetzbetreibers mit Vergleichsangaben der Nachbarkreise sind ebenfalls im Anhang aufgeführt.
Anlagen:
Anfrage der UWG-Kreistagsfraktion vom 20.07.2011
Windkraftanlagen nach Kreisen
Standorte von Windkraftanlagen
Windeignungsbereiche gemäß GEP