Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 31.08.2011 wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
I.
Problem
Den
Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand
31.08.2011 zu berichten.
II.
Lösung
Die Berichtserstattung für die
Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf
Produktgruppenebene.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich
aufgrund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung ein voraussichtliches
Jahresergebnis 2011 i.H.v. 5.812.829 € abzeichnet. In der Finanzrechnung ergibt
sich zum jetzigen Stand ein Ergebnis von - 1.676.072 € für das Haushaltsjahr
2011.
Dies
bedeutet eine Verbesserung in der Ergebnisrechnung um 7.855.950 € und in der
Finanzrechnung um 4.671.541 € im Vergleich zur Ansatzplanung für das
Haushaltsjahr 2011.
Die
Verbesserung ist im Wesentlichen in zwei Ursachen begründet.
Im
Produktbereich 51 - Jugendamt wird zum jetzigen Zeitpunkt mit
Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen in Höhe von rund 3,4 Mio. € gerechnet, die
sich hauptsächlich durch eine Reduzierung der Fallzahlen ergeben.
Die
Verbesserung im Produktbereich 51 - Jugendamt führt bei der Kreisumlage
Mehrbelastung Jugendamt zu einem Überhang. Die sich voraussichtlich ergebende
Verbesserung wirkt sich abschlussverbessernd auf das Jahresergebnis 2011 aus.
Des
Weiteren ergibt sich für die Pensionsrückstellungen nicht wie im Finanzbericht
zum 30.04.2011 dargestellt eine erhebliche Erhöhung des Zuführungsbetrages, sondern
im Gegenteil eine Reduzierung. Der zunächst für das Haushaltsjahr 2010
vorgesehene Methodenwechsel bei der
Berechnung der zukünftigen Belastungen aus Beihilfen und
Pensionsverpflichtungen wurde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und der
Rechnungsprüfung in das Haushaltsjahr 2011 verschoben.
Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind
dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen.
III.
Alternativen
keine
IV.Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie
Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des
Produkthaushaltes prognostiziert werden.
Aufgrund der allgemeinen Finanzlage und des nach
der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 erwarteten Fehlbetrages hat der
Kämmerer mit einer Hausverfügung vom 17.05.2011 zunächst nur 80 v. H. der
konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2011 zur
Bewirtschaftung freigegeben. Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen,
die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen
uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine
haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.
V.
Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der
Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss
vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses / Kreistages
ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.