Betreff
Gesamtabschluss 2010 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0509
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Begründung:

 

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem Haushaltsjahr beginnend für das Jahr 2010 für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW bestätigt  der Kreistag den Gesamtabschluss. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

 

II.  Lösung

 

Nach Ziffer 5.3 der Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld vom 15.12.2010 ist vom Kreis Coesfeld erstmals zum Abschlussstichtag 31.12.2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wird dem Kreistag nach Fertigstellung in der Sitzung am 12.10.2011 vorgelegt oder bei einer späteren Fertigstellung mit Schreiben den Kreistagsmitgliedern zugeleitet. Damit der Gesamtabschluss bis Ende 2011 vom Kreistag bestätigt werden kann, ist bereits in dieser Sitzung des Kreistages eine Beschlussfassung über die Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss für die Durchführung der Prüfung erforderlich.

 

 

III. Alternativen

 

Keine.

 


 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.

 

Anlagen:

 

Gesamtabschluss 2010 des Kreises Coesfeld