Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. – V.
Für 28 Bewohner des Wochenendhausgebietes Emkum in Lüdinghausen wurde im März 2004 eine Nutzungsuntersagung zu dauernden Wohnzwecken ausgesprochen. Von diesen 28 betroffenen Bewohnern des Wochenendhausgebietes legten 25 Bewohner Widerspruch ein. In 17 Fällen wurde der Widerspruch mit der gleichlautenden Auffassung begründet, dass es sich bei dem Wochendhausgebiet um ein Wohngebiet gem. §34 Baugesetzbuch handele, und nicht um Wochenendhäuser im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch). Von diesen 17 Widersprüchen gingen jedoch zwei verspätet ein. Die übrigen acht Widersprüche wurden individuell eingelegt und teilweise mit der persönlichen Situation der Bewohner begründet; in zwei Fällen wurden, trotz Fristsetzung, die Widersprüche bisher nicht begründet.
Soweit nicht persönliche
Härten, z.B. aufgrund der zuvor nicht dargelegten Gesundheitssituation, gegen
eine Durchsetzung der Ordnungsverfügung sprechen, beabsichtigt die Bauaufsicht
des Kreises aufgrund der nicht genehmigten Nutzung,die Widersprüche der
Bezirksregierung Münster zur Entscheidung vorzulegen.
Vorab findet am 23.06.2004 beim Bürgermeister Lüdinghausen eine Besprechung mit der Bezirksregierung Münster – Regionalplanung – statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.