Beschlussvorschlag:
- Die
Aufstellung der Landschaftspläne „Buldern“, „Lüdinghausen“ und
„Davensberg-Senden“ wird beschlossen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für die unter 1
genannten Landschaftspläne und den Landschaftsplan „Baumberg Nord“ unter
folgenden Voraussetzungen aktiv zu betreiben:
a. Für die parallele Aufstellung von vier Landschaftsplänen wird die
Einstellung zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen mit 80 % der
Personalkosten (E 11 TVL Stufe 3) durch das Land gefördert und
b.
Die
pauschale Förderung von Sachkosten gemäß Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa
2001) durch das Land erfolgt.
3. In den Jahren 2012 bis 2015 werden für die befristete Einstellung
zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen Kreismittel in ausreichender
Höhe bereitgestellt, die zu ca. 80 % refinanziert werden (siehe 2a).
Begründung:
I.-II.
In
Nordrhein-Westfalen sind Landschaftspläne von den unteren Landschaftsbehörden
der Kreise und kreisfreien Städte im baurechtlichen Außenbereich flächendeckend
aufzustellen. Im Landschaftsplan sollen alle Fragen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege und –entwicklung geregelt werden. Dazu zählt (anders als in
anderen Bundesländern) auch die verpflichtende Festsetzung von Schutzgebieten,
sofern dies erforderlich ist.
Landschaftspläne
sind in Deutschland nach § 11 Abs. 2 BNatSchG aufzustellen, wenn dies in
Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen der konkretisierten Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist (z.B. Aufbau und
Schutz eines Biotopverbundsystems). Ziel der Landesregierung ist der Aufbau
eines landesweiten Biotopverbundsystems auf mindestens 15 % der Landesfläche.
Im
Kreis Coesfeld sind bisher ca. 60% der Kreisfläche durch Landschaftsplanungen
abgedeckt. Der Kreistag hat am 25.10.2000 beschlossen, die flächendeckende
Landschaftsplanung voranzutreiben und in diesem Rahmen die aus den europäischen
Richtlinien resultierenden Aufgaben eigenverantwortlich umzusetzen. Alternativ
hätte die Bezirksregierung die vom Land ausgewählten Natura 2000-Gebiete (FFH-
und Vogelschutzgebiete) per ordnungsbehördlicher Verordnung zu
Naturschutzgebieten ausweisen können.
Nachdem
der Landschaftsplan Baumberge Süd am 14.07.2004 beschlossen wurde, konnten
die Arbeiten am Landschaftsplan Baumberge Nord (SV-6-0923/
Aufstellungsbeschluss vom 14.07.2004) in den letzten Jahren wegen der
Auslastung der Mitarbeiter durch die zunehmende Anzahl von
Genehmigungsverfahren und anderer prioritärer Pflichtaufgaben nicht weiter
vorangetrieben werden.
Mit
Schreiben vom 17.08.2011 hat die Bezirksregierung Münster dem Kreis das Angebot
unterbreitet, die Landschaftsplanung mit einer Personalkostenförderung wieder
aufzunehmen, um insbesondere die landesweite Zielvorgabe für den Biotopverbund
flächendeckend zu erreichen.
Die
Förderung wird an folgende Bedingungen geknüpft:
-
Abschluss der
flächendeckenden Landschaftsplanung (Einleitung der Offenlage) in den nächsten
3 Jahren
-
Förderung einer halben
Stelle pro Landschaftsplan
-
nur zusätzliches
Personal ist förderfähig
-
maximaler
Förderzeitraum 3 Jahre
-
Förderquote 80%
-
Einleitung der
Offenlage spätestens nach drei Jahren
-
bei erforderlicher
Weiterführung der Planungen sind die Personalkosten durch den Kreis zu finanzieren
-
bei Nichterreichung
der Ziele sind die Fördermittel zurückzuzahlen.
-
Abschluss einer
Zielvereinbarung über die vorgenanten Bedingungen
Um die
Zielvorgaben in der Fläche umzusetzen, sind für die bisher nicht beplanten
Landschaftsräume zwischen Dülmen, Lüdinghausen, Senden und Ascheberg
entsprechende Aufstellungsbeschlüsse nach § 16 Landschaftsgesetz in Verbindung
mit § 11 BNatSchG zu fassen.
Hierzu
sind folgende Landschaftspläne vorgesehen:
-
Landschaftsplan Buldern
(ca. 9030 ha)
-
Landschaftsplan Davensberg-Senden
(ca. 9340 ha)
-
Landschaftsplan Lüdinghausen
(ca. 8380 ha)
Die
Abgrenzungen der Plangebiete sind der Anlage zu entnehmen.
Während
in den Plangebieten Buldern und Lüdinghausen bisher keine
Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden, beinhaltet das Plangebiet Davensberg-Senden
das in 2010 durch die Bezirksregierung Münster festgesetzte Naturschutzgebiet
(FFH-Gebiet) Davert. Im Bereich des Landschaftsplanes Baumberge Nord
besteht das Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Bombecker Aa.
Die Landschaftsplanung erfolgt im Kreis Coesfeld auf der Basis der Kooperationsvereinbarung von 1999 im engen Dialog mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern. Als Diskussionsgrundlage dienen dabei interne und externe naturschutzfachliche Daten sowie auch Abgrenzungen potentieller Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage der derzeitigen rechtlichen Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes. Um gleichermaßen hohe Akzeptanz der Flächeninhaber und Entwicklungsqualitäten für die nun zu beplanenden Gebiete zu erreichen, sollen sich Verfahren und Inhalte für die aufzustellenden Landschaftspläne an den im Kreis bereits umgesetzten Landschaftsplanungen orientieren.
Die Bezirksregierung hat auf Nachfrage bestätigt, dass eine nach Ziffer 1, Buchstaben a. und b. des Beschlussvorschlags geförderte Landschaftsplanung nach vergleichbaren Kriterien und Standards erfolgen kann wie die für das Gebiet des Kreises bereits aufgestellten Landschaftspläne. Dies gilt insbesondere für die an die Festsetzung von Schutzgebieten (NSG, LSG) zu stellenden Anforderungen wie auch für die Regelung von Ge- und Verbotstatbeständen, sog. nicht betroffene Tätigkeiten, Ausnahmen und Befreiungen.
Auch
unter weitestgehender Verwendung GIS-gestützter Datenquellen und Arbeitsinstrumente
erfordert die Erarbeitung, Abstimmung und Offenlegung eines Landschaftsplanes
einen erheblichen Einsatz von Personal und Arbeitszeit. Dies könnte ohne
zusätzliche Kapazitäten nur zu Lasten pflichtiger Arbeitsprozesse
(Eingriffsregelung, Genehmigungsverfahren) umgesetzt werden.
Auch
unter Einbeziehung der angebotenen Personalförderung ist es ein ambitioniertes
Ziel, mit (nur) zwei Vollzeitkräften vier Landschaftspläne in drei Jahre zu
erarbeiten. Auch aus diesem Grund soll die Planung von neuen Landschaftselementen
wie zum Beispiel Hecken und Baumreihen (sogenannte 26er-Anlagen nach § 26 LG:
„Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen“) erstmals im Kreis Coesfeld
als Korridorplanung mit Angebotscharakter ohne flächenscharfe Festlegung
durchgeführt werden. Hierbei wird innerhalb einer Zielkulisse eine
Maßnahmensumme als Paket und ohne Vorauswahl der konkreten
Realisierungsstandorte beschlossen.
Durch
Schließung der Landschaftsplanlücken wird als wichtiger zusätzlicher Effekt
erreicht, dass kreisweit einheitliche Beurteilungskriterien für Bauvorhaben im
Außenbereich, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten vorliegen. Neben der
Realisierung der Landesziele zur flächendeckenden Landschaftsplanung und zur
Entwicklung des Biotopverbunds ist dies ein zentrales Anliegen, das trotz der
aufgezeigten Risiken die Annahme des Förderangebotes angeraten erscheinen
lassen.
III.
Der
Kreis setzt die flächendeckende Landschaftsplanung entsprechend dem
Kreistagsbeschluss vom 25.10.2000 mit dem vorhandenen Personal unter Beachtung
der bestehenden Prioritäten um. Dies würde zu einer deutlichen Verzögerung der
Planungsprozesse führen.
IV.
Bei
einer Umsetzung der Beschlussvorschläge sind in den drei nachfolgenden Jahren insgesamt
Kosten auf der Basis TVL E 11, Stufe 3 zu erwarten:
Einstellung
von zwei Landschaftsplanern : 319.750 €
Landesförderung : 255.800 €
Die
Förderung umfasst ausschließlich die reinen Personalkosten ohne
Verwaltungsgemein- und Sachkosten.
Neben
der zugesagten Personalförderung können Sachaufwendungen über eine
Pauschalförderung nach FöNa gefördert werden. Diese Pauschalförderung dient zur
Abgeltung evtl. Drittbeauftragungen sowie sonstiger Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Planerstellung.
V.
Für die Entscheidung ist nach § 26 KrO der Kreistag zuständig.