Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0536
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der im Haushalt 2011 verfügbaren  Mittel unter Einbeziehung bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 beauftragt,  folgende Straßenbaumaßnahmen abzuwickeln. 

 

a)     Deckenerneuerung auf der K 41/AN 1 (3,8 km) in Rosendahl-Osterwick

b)     Ausbau des rd. 1,7 km langen Restabschnitts der K 38/AN 4 in Billerbeck

c)      Bau eines rd. 3,9 km langen Radweges an der K 44/AN 8 in Dülmen

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem und II.     Lösung

zu a)

 

Ursprünglich sollte als Maßnahme des Rahmenprogramms zur investiven Deckenerneuerung ein rd. 2,2 km langer Teilabschnitt der K 2 /AN 13 zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt erneuert werden. Näheres ist den Ausführungen in der SV-8-0435 zu entnehmen. Aufgrund der seinerzeitigen Erkenntnisse hinsichtlich der mangelnden Tragfähigkeit der Frostschutzschicht wurde zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung geklärt, dass die Grunderneuerung mit Landeszuwendungen nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (Fördersatz 50 %) bezuschusst werden kann. Aufgrund der Einplanungsgespräche wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme bereits für 2012 ins Förderprogramm aufgenommen wird.

 

Als Ersatz für die Maßnahme K 2 soll jetzt die Decke auf einem rd. 3,8 km langen Abschnitt 1 der K 41 (Anlage 1) zwischen der B 474 und der L 571 in Rosendahl-Osterwick erneuert werden. Absackungen und Verformungen, Kantenbrüche sowie zahlreiche  Längs-, Quer- und Netzrisse sind fast im gesamten Streckenabschnitt festzustellen. Lediglich die letzten 400 m vor der Einmündung in die L 571 sind in einem relativ guten Zustand. Allerdings sind in diesem Bereich auch punktuelle Schadstellen auszubessern. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau überwiegend ausreichend tragfähig. An einigen Stellen müssen jedoch punktuell Nachbesserungen vorgenommen werden. Im Rahmen der Arbeiten für die Deckenerneuerung soll die Deckschicht abgefräst, punktuell der Aufbau nachgebessert und abschließend vollflächig eine neue Decke aus  5 cm Binder und 3,5 cm Verschleißschicht aufgebracht werden. Für die gesamte Maßnahme wird von einem Auftragsvolumen von etwa 600.000 – 650.000 € ausgegangen.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zur Zeit vorbereitet. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und möglichst noch in 2011 vergeben werden. Bei entsprechender Witterung könnte im Frühjahr 2012 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es wird von einer Bauzeit von zwei Monaten ausgegangen.

 

zu b)

 

Bekanntlich sind dem Kreis für den als Folge der durch den Winter 2009/2010 verursachten Schäden notwendigen Ausbau der K 13/K 38 im Raum Billerbeck/Höpingen Landeszuwendungen bewilligt worden. Als erste Maßnahme wurde im Oktober 2011 ein rd. 3,4 km lange Streckenabschnitt im Zuge der K 13 und K 38 fertiggestellt. Um möglichst bald wieder eine durchgehende Befahrbarkeit der K 38 zwischen der L 555 (Höpingen) und der L 550 (Holthausen) sicherzustellen, sollen jetzt kurzfristig die Bauarbeiten für den verbleibenden rd. 1,7 km langen Ausbauabschnitt der K 38 bis zur Einmündung in die L 550 öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Die für den Ausbau erforderlichen Flächen stehen zur Verfügung. Auf den vorhandenen Baumbestand wird beim Ausbau Rücksicht genommen, in einigen Bereichen wird deshalb die für den Ausbau von Kreisstraßen notwendige Breite von 5,50 m geringfügig unterschritten. Die Ausschreibungsunterlagen sind erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist noch im Dezember 2011 vorgesehen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen könnte dann Anfang 2012 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es wird von einem Auftragsvolumen von 700.000 – 750.000 € ausgegangen. Als Bauzeit sind 6 Monate einkalkuliert.

 

Nach Fertigstellung dieses Abschnittes sollen die Arbeiten für den Ausbau der K 13 im Bereich Aulendorf ausgeschrieben werden. Näheres hierzu ist den Ausführungen zum Entwurf des Produkthaushalts 2012 zu entnehmen.

 

zu c)

 

Für den Bau der geplanten Radwegverbindung (Anlage 3) zwischen der K 12 und der B 474, die eine Lücke im Radwegenetz im Bereich Dülmen/Rorup/Merfeld schließen wird, liegen inzwischen detaillierte Planungsunterlagen vor. Der Großteil der benötigten Flächen wurde bereits vor mehr als zehn Jahren im Flurbereinigungsverfahren Rorup für die Stadt Dülmen ausgewiesen. Bereits Ende 2010 sind diese Flächen von der Stadt gekauft worden.  Aufgrund der bisherigen Gespräche mit den anderen betroffenen Grundstückseigentümern ist davon auszugehen, dass eine Einigung erzielt werden kann. Die notariellen Verträge werden aller Voraussicht nach noch im Laufe des Monats Dezember 2011 beurkundet.

 

Parallel dazu erfolgen die notwendigen Bestandsaufnahmen für die geplante öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten. Wegen des Umfangs der Ermittlungen zeichnet sich ab, dass eine Veröffentlichung der Ausschreibung erst Anfang Januar 2012 möglich sein wird. Somit könnte eine Auftragsvergabe Ende Januar/Anfang Februar 2012 erfolgen und bei entsprechenden Witterungsverhältnissen schon Ende Februar/Anfang März mit den Bauarbeiten begonnen werden. Nach dem Kostenanschlag zum geprüften Förderantrag ist von Baukosten von rd. 1,1 Mio. € und einer Bauzeit von etwa einem Jahr auszugehen.

III.         Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die unter a) aufgeführten Deckenbaumaßnahme, die ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren ist, stehen unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge noch etwa 300.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 400.000 €. Soweit für die Auftragsvergabe erforderlich, sollen die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel 2011 im Wege der Ermächtigungsübertragung nach 2012 übertragen werden.

 

Für die unter b) aufgeführte Maßnahme steht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 1,8 Mio. € zur Verfügung, die jedoch nicht in vollem Umfang für die Auftragsvergabe benötigt wird. Näheres zur weiteren Abwicklung ist den Ausführungen zum Entwurf des Produkthaushalts 2012 zu entnehmen. Die Maßnahme wird mit  Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Die restlichen Kosten trägt der Kreis.

 

Für die Abwicklung des Bauauftrags für die unter c) aufgeführten Maßnahme stehen die im Produkthaushalt 2011 veranschlagten Mittel in Höhe von 650.000 €, die im Wege der Ermächtigungsübertragung nach 2012 vorzutragen sind, sowie eine  Verpflichtungsermächtigung für 2012  in Höhe von 450.000 € zur Verfügung. Für die Maßnahme liegt seit Ende 2010 ein Bewilligungsbescheid nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau vor. Der Fördersatz beträgt 70 %. Den verbleibenden Eigenanteil übernimmt die Stadt Dülmen aufgrund einer rechtsverbindlichen Erklärung. 

 

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung

Anlagen: