Betreff
Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0538
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeinde-prüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschafts-führung des Kreises Coesfeld 2010/2011 zur Kenntnis.

 

Begründung:

I. – V.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat auf der Basis der Bestimmungen des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) am 19.07.2010 die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld aufgenommen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde am 14.11.2011 im Rahmen einer Schlusspräsentation und durch Überreichung des Schlussberichtes bekanntgegeben. Nach § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Das Ziel der GPA NRW ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Ausgehend von der äußerst schwierigen Finanzlage der Kommunen und dem gesetzlichen Anspruch, den kommunalen Haushalt stets ausgeglichen zu gestalten, hat die GPA NRW bei ihrer Prüfung das finanzwirtschaftliche Interesse in den Vordergrund gestellt. Der Schlussbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen des Kreises und will diese mit konkreten Beiträgen und Handlungsempfehlungen in Haushaltskonsolidierungsprozessen unterstützen. Bei der Ausrichtung auf das finanzwirtschaftliche Interesse sind nach Ansicht der GPA NRW Konflikte mit rein fachlichen Interessen oft vorprogrammiert. Die vorgenommenen Vergleiche spiegeln daher nach Ansicht der GPA NRW  auch die unterschiedlichen Wertvorstellungen der Kreise von einzelnen Aufgabenfeldern wider.

Der Prüfungsbericht besteht aus einem Vorbericht und einzelnen Teilberichten.

 

è    Der Vorbericht enthält zunächst allgemein Informationen über das Prüfungsverfahren sowie über die Prüfungsmethodik der GPA NRW und stellt im Rahmen des Kommunalprofils die wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen sowie wesentliche Handlungsfelder des Kreises dar.

è    In einer Managementübersicht werden die bedeutenden haushaltswirtschaftlichen, strukturellen und fachlichen Ergebnisse der Prüfung zusammengefasst.

è    Anschließend werden die wesentlichen Handlungsempfehlungen aufgelistet und die ermittelten Potenziale zur Haushaltskonsolidierung in einzelnen Berichten dargestellt.

è    Die Teilberichte sind entsprechend aufgebaut, so dass am Anfang zusammenfassend die wesentlichen Ergebnisse in der Managementübersicht ablesbar sind.

 

 

Die Ergebnisse der Analyse werden als Feststellung bezeichnet. Erkannte Verbesserungspotenziale werden als Empfehlung ausgewiesen.

 

Der Prüfung der GPA NRW lag keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und Beteiligungen zugrunde. Daher sind  die beschriebenen Handlungsempfehlungen und die ggfls. dargestellten Potenziale nach Auskunft der GPA NRW nur als „Teilmenge“ der Konsolidierungsmöglichkeiten zu verstehen. In dieser Prüfung erfolgte der interkommunale Vergleich grundsätzlich für das Jahr 2009. Um zukunftsgerichtete Aussagen zu treffen hat die GPA NRW, soweit dies in den einzelnen Prüfgebieten möglich war, neben den Daten früherer Jahre ebenfalls Aktuelles berücksichtigt.

Das im Ergebnis erstellte GPA-Kommunalprofil des Kreises Coesfeld enthält neben den Strukturdaten auch das Ergebnis des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit – auch KIWI genannt. Dort sind die KIWI-Bewertungen der einzelnen Prüfungsfelder dargestellt. Dabei steht nicht eine zentrale Kennzahl im Vordergrund, sondern das durch Analyse gestützte Ergebnis der Aufgabenwahrnehmung insgesamt. In den Teilberichten werden für jedes Prüfungsfeld verschidene Kennzahlen dargestellt und analysiert. Das Prüfungsfeld wird im Zusammenspiel der Kennzahlenwerte unter Einbeziehung von strukturellen Rahmenbedingungen sowie von Steuerungsaspekten bewertet.

Die Bewertung erfolgt unter den Aspekten der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5. Der GPA NRW kommt es dabei daruf an, dass hier keine Schulnoten erteilt, sondern dem Kreis über den KIWI grundsätzlich ein Bild über empfehlenswerte Schwerpunkte künftiger Aktivitäten gegeben werden. Ebenso soll mit dem KIWI kein Ranking betrieben werden. Der niedrigste KIWI-Wert ist mit 1 gekennzeichnet,  der höchste KIWI-Wert stellt mit 5  den sogenannten „Best Practice“ dar.

 

Aus dem auf Seite 18 des Vorberichtes dargestellten Kommunalprofil ist erkennbar, dass 7 der insgesamt 10 Prüffelder die KIWI-Bewertung 4 erhalten haben. Mit Blick auf die Erläuterung auf Seite 17 des Vorberichtes bedeutet dies, dass die Handlungsmöglichkeiten in diesen Prüffeldern auf der Basis einer ergebnisorientierten Steuerung nahezu vollständig genutzt werden. In den Abschlussgesprächen zu diesen Prüffeldern wurde diese guten Ergebnisse seitens der jeweiligen Prüfer und Prüferinnen als sehr gutes Ergebnis dargestellt. Auf eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Ergebnissen wird daher hier verzichtet.

 

In den Prüffeldern Jugend (Hilfe zur Erziehung), öffentlicher Gesundheitsdienst und Bewirtschaftung (Verwaltungsgebäude und Schulen) wurde im Ergebnis der KIWI-Wert 3 erzielt. Dies bedeutet, dass nach Auffassung der GPA NRW Handlungsmöglichkeiten vorhanden sind und Handlungsbedarf erkennbar, aber noch nicht zwingend ist. Zu den Ergebnissen wird aus der Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Teilbericht Jugend : 

 

Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis in diesem Teilbericht wie folgt dar:

·        Die Leistungserbringung zeigt einen überdurchschnittlichen Fehlbetrag bei den Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie. Im Jahr 2010 konnten bereits Ergebnisverbesserungen erzielt werden.

·        Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist gut ausgeprägt, das Hilfeplanverfahren ist standardisiert und zeitnah.

·        Das Ergebnis wird durch die überdurchschnittliche Falldichte, sowie die hohen Aufwendungen je Hilfefall maßgeblich beeinflusst.

·        Im Jahr 2010 konnte die Gesamtfallzahl auf das Niveau von 2007 zurückgeführt werden, auch wenn dadurch der Anteil der ambulanten Hilfen von 57,4 auf 44,0 Prozent gesunken ist. Hierzu haben die Angebote im Rahmen der frühen Hilfen beigetragen.

·        Auf Basis des Jahres 2010 besteht noch ein mittel- bis langfristiges Potenzial bei der Hilfe zur Erziehung von rund 1,2 Mio. Euro.

In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten wird der Prüfungsschwerpunkt Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie mit dem KIWI-Wert 3 bewertet. Dazu werden von der GPA NRW folgende Handlungsempfehlungen gegeben:

·        Die positive Entwicklung der ergebnisorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung sollte fortgeführt werden.

·        Weiterer Ausbau des Pflegekinderdienstes.

·        Einsatz freier Träger zur Betreuung von Fremdfällen im Rahmen der Vollzeit-/Familienpflege.

·        Gezielte Reintegration oder Verselbständigung stationärer Hilfefälle fortführen.“

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dem Ansatz 2011 bei der Produktgruppe 51.02 Hilfe in Erziehungsangelegenheiten in Höhe von 12.220.687 Euro ein  prognostiziertes Ergebnis von 9.696.687 Euro gegenübersteht (siehe Finanzbericht Stand 31.08.2011). Das von der GPA NRW  ermittelte Potenzial von 1,2 Mio. Euro wird in 2011 voraussichtlich erreicht.

Zu den Handlungsempfehlungen der GPA NRW ist Folgendes mitzuteilen:

1.      Die Ziele der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt sind

- Kontinuität im Stellenbestand in einer aufgabenbezogen notwendigen Ausstattung zu schaffen;

- durch Prozessoptimierung kontinuierliche Anpassungen an sich verändernde Qualitätsanforderungen  zu ermöglichen und

- durch Steigerung der Effektivität und Effizienz die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu steigern

 

Diese Ziele wurden in 2011 erreicht.  Am 22.06.2011 hat der Kreistag die Vorlage Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt SV-8466-0  beraten und beschlossen.

 

 

2.      Im Zuge der Umsetzung der Qualitätsanforderungen im Jugendamt wurden die Leistungen der Vollzeitpflege mit den Zielen der

 

·        Werbung, Qualifizierung und nach Qualitätsanforderungen standardisierten Betreuung der Pflegefamilien (Potenzial im Kreis steigern) und

·        der Vermeidung steigender Importfälle von Fremdjugendämtern (Kostenerstattungsfälle) bei gleichzeitiger Kostensenkung kreiseigener Leistungen der Betreuung von Pflegefamilien (nicht erstattungsfähige Aufwendungen)

neu strukturiert.

 

Die Leistungssteuerung wurde wie folgt neu reguliert:

 

·        Das Jugendamt steuert Hilfeplanung und Kinderschutz in Pflegefamilien nach standardisierten Verfahren des Jugendamtes (vgl. Prozess- und Ergebnisqualität)

 

  • Rechts- und Leistungsbeziehungen zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Dritten (Pflegeverträge, Beihilferichtlinien, Leistungsbeziehungen zu Jugendhilfeanbietern) wurden normiert und

 

·        in Kostenerstattungsfällen werden Betreuungsleistungen für Pflegefamilien (bislang Eigenleistungen und nicht erstattungsfähige Aufwendungen) durch Betreuungsleistungen freier Träger der Jugendhilfe abgelöst (erstattungsfähige Aufwendungen nach § 37.2 i.V.m. § 86.6 SGB VIII).

Am 30.06.2010 hat der Kreistag das Pflegestellenkonzept als Bestandteil der Berichtes zum Stand der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt zur Kenntnis genommen (SV  8-0146 vom 6.5.2010).

3.      Als weiterer Bestandteil der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt wurde die Aufgabe der Reintegration und Verselbständigung Jugendlicher als Schwerpunktaufgabe spezialisiert und durch Prozess- und Ergebnisstandards neu ausgericht. Die Fallsteuerung wurde gebündelt und Fallzahlen und Finanzvolumen der Hilfen für junge Volljährige sinken analog der Gesamtentwicklung in der Produktgruppe 51.02 Hilfe in Erziehungsangelegenheiten.

In den Abschlussgesprächen zum Teilbericht Jugend wurde mit Blick auf die aktuelle Situation die erkennbare positive Entwicklung im Bereich Jugend  hervorgehoben.

 

Teilbericht öffentlicher Gesundheitsdienst: 

In dem Teilbericht  wird konstatiert, dass die Anforderungen an die Steuerung des Öffentlichen Dienstes zu einem hohen Teil bereits vollständig erfüllt sind, was für eine positive Entwicklung der Steuerung im Vergleich zur letzten Prüfung durch die GPA NRW spricht. Auf der anderen Seite stellt die GPA NRW fest, dass die guten Steuerungsleistungen noch nicht zu einer guten Positionierung im interkommunalen Vergleich des finanziellen Ressourceneinsatzes geführt haben. Hinsichtlich dieser Kernaussagen erscheint es wichtig, auf folgende Aspekte besonders hinzuweisen.

Die nach der  Systematik der GPA NRW wohl entscheidende Kennzahl ist die der sogenannte  „Fehlbetrag pro Einwohner“. Der Fehlbetrag setzt sich zusammen aus der Summe sämtlicher Erträge und Landeszuschüsse abzüglich der Aufwendungen. Dieses Ergebnis (ausgenommen sind lediglich die Werte der Versorgungsverwaltung im Bereich des Schwerbehindertenrechtes, vgl. Produkt 53.04.01 - Schwerbehindertenausweis) wird durch die  amtlich festgestellte Bevölkerungszahl des Jahres geteilt. Eine aussagekräftige Vergleichbarkeit ist bei dieser Vorgehensweise nicht hergestellt, wie die GPA NRW im Grunde genommen in ihrem Teilbericht bereits selbst feststellt.

 

Zu den Aufwendungen weist die GPA NRW  z. B. richtigerweise darauf hin, dass sich die Personalausstattung der Sozialpsychiatrischen Dienste wegen der völlig unterschiedlichen psychiatrischen Versorgungslandschaften in den Kreisen dem Grunde nach nicht vergleichen lässt. Die GPA verzichtet deshalb an dieser Stelle nachvollziehbar auf die Darstellung von Kennzahlen.

 

Gleiches gilt im Grunde genommen für die Vergleichbarkeit der Kreiszuschüsse an kirchliche und freie Träger im Rahmen der freiwilligen Leistungen. Im GPA Bericht werden an keiner Stelle die Zuweisungen oder Kennzahlen aus diesem Bereich genannt, obwohl sie sich erheblich auf das Gesamtergebnis auswirken (für das Vergleichsjahr 2009 umgerechnet 3,37 € pro Einwohner, entspricht ca. 27 % des Fehlbetrags)). Lediglich in der Beschreibung der Prüfergebnisse zum Sozialpsychiatrischen Dienst wird berichtet, dass die Steuerung der Kreiszuschüsse durch die Gesundheitsbehörde vorbildhaft erfolge. Beispielhaft sollen hier nur  sollen hier nur die Zuweisungen an die Suchtberatungsstellen genannt werden. Die GPA NRW  erläutert, dass zum Teil auch kreisangehörige Städte und Gemeinden für diesen Zweck Zuwendungen wie die Kreise gewähren, diese aber im Bericht unberücksichtigt bleiben mussten. Die Aufwendungen dieser Kreisgesundheitsämter reduzieren sich entsprechend. 

 

Allein für diese beiden Bereiche räumt die GPA NRW  dem Grunde nach entweder die  Unvergleichbarkeit von Kennzahlen oder die fehlende Berücksichtigung weiterer -  u. U. entscheidender -  Kriterien ein. Trotzdem werden beide Aufgabenbereiche komplett in die Berechnung des „Fehlbetrags pro Einwohner“ einbezogen und bestimmen maßgeblich den sog. „KIWI-Wert“.

 

Bei der Betrachtung der Ertragssituation sind durch die GPA NRW  erhebliche Unterschiede im Rahmen der Umrechnung pro Einwohner festgestellt worden. Im Bericht fehlen allerdings Hinweise darauf, welche „Ertragsarten“ in den Kreisen überhaupt und in welcher Höhe sie wo erzielt werden, so dass Schlussfolgerungen für den Kreis Coesfeld schwer zu ziehen sind.

Bei der Betrachtung der Ertragssituation ist zu berücksichtigen, dass die Kreisgesundheitsämter einen Vorteil genießen, die etwa die Leistungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (im Besonderen die schulärztlichen Gutachten aus Anlass der Einschulung oder aber die schulärztlichen Gutachten zur Prüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes) gesondert mit den gemeindlichen Schulträgern abrechnen (z.B. über Verwaltungsgebühren oder gesonderte Kostenerstattungen). Diese isolierte Betrachtungsweise erscheint jedoch nicht zwingend als sachgerecht. Schließlich werden die Erträge bei den anders verfahrenden Kreisen über die Kreisumlage erzielt, hier allerdings mit der Folge, dass diese Erträge nicht im Budget des jeweiligen Kreisgesundheitsamtes nachgewiesen werden.

 

Zu den Handlungsempfehlungen der GPA NRW gehören Maßnahmen, wie etwa weitere Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, eine stringente Aufgabenkritik, die Ausweitung einer regelmäßigen Erhebung von Wirtschaftlichkeits- und Leistungskennzahlen, sowie die Schaffung von effektiven Arbeitsabläufen. Im Bericht selbst finden sich im Wesentlichen keine konkreten Bezüge für diese Empfehlungen, eine Prüfung von Arbeitsabläufen hat ebenfalls nicht stattgefunden. Vor diesem Hintergrund kann den getroffenen Empfehlungen  eher nur allgemeiner Charakter beigemessen werden. Zu konkreteren Aussagen sah sich die GPA NRW trotz ausdrücklicher Bitte nicht in der Lage.

Aktuell wird unter der Federführung der Abteilung 10 – Zentrale Dienste eine Organisationsuntersuchung in der Unteren Gesundheitsbehörde durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird das vorgeschriebene Aufgabenspektrum vollständig erfaßt. Zugleich werden die derzeitigen Aufgabenerfüllungsgrade ermittelt und eine vollständige Kostenanalyse durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass der Abschlussbericht der Verwaltung zu dieser Untersuchung im Laufe des dritten Quartals 2012 vorgelegt werden kann. Dieser Abschlussbericht wird auch eine Bewertung von Produktstandards und ggf. alternativen Aufgabenerledigungen beinhalten.

 

 

Teilbericht Gebäudewirtschaft

 

Wie sich auch aus dem Vorbericht ergibt, hat die GPA NRW in einigen Prüfgebeiten ein Benchmarking vorgenommen und Potenziale ausgewiesen. Als Benchmark hat die GPA NRW nach eigenen Angaben einen Wert definiert, der von einer bestimmten Anzahl von Kreisen mindestens erreicht worden sein soll, bei denen die Aufgabenerfüllung vollständig und rechtmäßig erfolgt und grundsätzlich das Ergebnis gezielter Steuerung ist (siehe hierzu auch Ausführungen im Vorbericht S. 9 ff.).

 

Die Entwicklung der Benchmarks durch die GPA  lässt sich nur schwer bzw. nicht nachvollziehen. Es fehlen offensichtlich Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit herstellen lassen.

 

 

Zu den ermittelten Gesamt-Potentialen wird wie folgt Stellung bezogen :

 

1.      Reinigung – Einsparpotential von 140.000 €

Um weitere Einsparpotentiale zu erzielen, wurde in 2011 eine europaweite Ausschreibung für alle Liegenschaften des Kreises, die sich in Coesfeld und Lüdinghausen befinden, durchgeführt. Aufgrund des vorliegenden Ergebnisses wird mit einem Einsparpotential für 2012 von ca. 50.000 € gerechnet.

 

Da der Ablauf der Reinigung komplett geändert wurde, kann heute das exakte Einsparpotential noch nicht ermittelt werden. Es kann aber gesagt werden, dass weitere, größere Einsparungen nur durch eine weitere Reduzierung der Reinigungsintervalle erzielt werden können. Eine solche, weitere Reduzierung ist nicht geplant, um den Zustand der Gebäude zu erhalten und auch um hygienisch einwandfreie Räume (insbesondere Sanitärbereiche, Gesundheitsamt, etc.) zur Verfügung stellen zu können.

 

2.      Hausmeisterdienste – Einsparpotential von 120.000 €

Lt. Aussage in dem Teilbericht sollte hier der Fokus auf bestimmte Objekte, wie z. B. die Berufskollegs gelegt werden. Allerdings  wird von der GPA NRW  nicht berücksichtigt, dass der Kreis Coesfeld ein Flächenkreis ist und die Gebäude häufig auf sehr großen Flächen stehen. Das heißt, dass die Außenflächen der Gebäude in der Regel auch durch die Hausmeister gepflegt werden. Auch wird die Verkehrssicherungspflicht –nicht nur im Gebäude- sondern auch auf den Außenflächen durch die Hausmeister sicher gestellt.

 

Durch die Pflege der Außenanlagen wird bereits jährlich ein Betrag von mehr als 60.000 € eingespart. Berücksichtigt ist hier noch nicht einmal der Rasenschnitt. Auch die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht im Winter bedeutet für die Hausmeister einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Dieser ist ebenfalls noch nicht enthalten.

Weiterhin sind viele Hausmeister auch für andere Gebäude, wie z. B. Verwaltungsgebäude, zuständig. So werden z. B. in Lüdinghausen die Liegenschaften des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes und der Polizei durch Schulhausmeister betreut. Auch diese Arbeitsstunden sind nicht berücksichtigt.

 

3. Wärme, Strom, Wasser/Abwasser – Einsparpotential von 72.000 €

Für die Belieferung mit den o. a. Energien wurden Ausschreibungen etc. durchgeführt. Daher lassen sich für die reine „Belieferung“ keine Einsparpotentiale erzielen. Aufgrund von Energiesparmaßnahmen (bauliche Maßnahmen, Reduzierung von Heizleistungen etc.) wurden bereits 35.000 € in 2011 in Abzug gebracht. Es wird erwartet, dass die in 2011 im Rahmen des Konjunkturpaketes durchgeführten Maßnahmen noch weitere Einsparungen ermöglichen.

 

4. Flächenmanagement – Einsparpotential von 140.000 €

Bei den Berufskollegs wird der Benchmark unterschritten. Eine Anrechnung in der Bewertung erfolgt nicht. Der Benchmark für den Flächenverbrauch bei den Verwaltungsgebäuden wird nur geringfügig überschritten. Dennoch wird hierfür ein Einsparpotential von 70.000 € angesetzt. Das Einsparpotential kann daher nicht realisiert werden und stellt eine rein rechnerische Größe dar.

Gleiches gilt für die Förderschulen, da hierfür die Gebäude vorhanden sind. Hier würde eine Schließung von z. B. einzelnen Gebäudeteilen keine Wirkung entfalten und wäre aufgrund der bestehenden Situation eher kontraproduktiv.

Als Fazit wäre hier zu bemerken, dass das von der GPA NRW errechnete Einsparpotential eher als rein rechnerische Größe bezeichnet werden muss.

 

 

Abschließend wird  an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen:

Obwohl der Teilbericht Innere Verwaltung – hier Personalmanagement – eine KIWI-Bewertung mit 4 erhalten hat, wird zu den ausgesprochenen Empfehlungen eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. 

 

Im Teilprodukt Personalbetreuung wird beim Erfüllungsgrad empfohlen, die Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht bei den Beschäftigten, die mit der Führung der Personalakten beauftragt sind, zu dokumentieren. Diese Empfehlung wurde bereits umgesetzt und ein entsprechender Vordruck entwickelt.

 

Der bei dem Teilprodukt Personalentwicklung empfohlene Aufbau eines Wissens-managements befindet sich (wie auch im Bericht bereits vermerkt) im Aufbau. Im Wesentlichen vollzieht sich dies auf Basis des Dokumentenmanagementsystems d.3, das nunmehr schon seit Ende des letzten Jahres in der Personalabteilung getestet wird.

 

Generell gilt, dass die in allen Teilprodukten empfohlene Definition von Qualitätsstandards und Leistungskennzahlen (Controlling) noch in den Anfängen steckt. Diese Empfehlung ist im Zusammenhang zu sehen mit der für die gesamte Kreisverwaltung angeordneten Überarbeitung der Produktbeschreibungen des Produkthaushalts sowie der Definition von steuerungsrelevanten Grund- und Kennzahlen. 

 

Mit Beginn der Teilnahme am KGSt-Vergleichsring Personalmanagement Kreise NRW im Jahr 2007 wurden die hiesigen Produktbeschreibungen den Standard-Definitionen der KGSt angepasst und einige der im Vergleichsring erarbeiteten Kennzahlen in den Haushalt aufgenommen. Dieser erste Schritt bedarf jedoch noch einer kritischen Prüfung, ob die an Kennzahlen zu stellenden Anforderungen in jedem Fall erfüllt werden (Steuerungsrelevanz). Dieser Prozess wird allerdings mit dem Haushalt 2012 noch nicht abzuschließen sein.

 

Zum weiteren Vorgehen:

Nach seiner Beratung unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung. Soweit gewünscht ist eine weitere Behandlung der Teilberichte in den zuständigen Fachausschüssen vorzusehen.