Betreff
Bericht 2012 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-8-0596
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht 2012 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 15.02.2011 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2010/11 berichtet (SV-8-0349).

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2011/12 vor. Unter Fortschreibung der für die Schulentwicklungsplanung im Vorjahr angewandten und im Produkthaushalt 2012 (vgl. Kennzahlen  der Produktbeschreibung 40.01.01) festgelegten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet:

 

-           Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wird ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der  gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

-          Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgt auf der  Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen  NRWs / Prognosestichtag 01.01.2011“ (Stand 2009).

-          Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle  Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.

-           Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl als Basis die Parameter „Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Derzeit wird ein Klassenfrequenzwert von 22 zugrunde gelegt (in den Jahren 2004-2010: 23). Dieser Wert entspricht der Festlegung der Klassengrößen für die Berufskollegs durch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Anzumerken ist, dass in der Verordnung für die Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, der Klassenfrequenzrichtwert auf 19,5 festgesetzt ist.

Mit den Schulleitungen besteht Einvernehmen, dass die Festlegung des Klassenfrequenzwertes auf 22 nur als Zwischenschritt anzusehen ist. In Abhängigkeit von der Entwicklung der tatsächlichen Klassenstärken und weiterer Rahmenbedingungen wie Zuweisung von Lehrerstellen, Genehmigungen von Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes etc. wird zu entscheiden sein, wie der Schulträger durch ein weitere Senkung des Parameters seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Räume nachkommt.

 

Vorgesehen ist, diesen Bericht im nächsten turnusmäßigen Gespräch, das im Februar/März 2012 stattfinden soll, mit den Schulleitungen und dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten der Bezirksregierung zu erörtern. Dabei wird u. a. auch abzustimmen sein, wie der Bedarf an außerunterrichtlichen Räumen (Besprechungsräume, Selbstlernzentren, Schüler- und Lehrerarbeitsräume) in die Berechnung einfließen kann. 

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt. Für das Owald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld hat die Raumbilanz wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Raumbestandes für die Zeit der Umbaumaßnahme nur begrenzten Aussagewert. 

 

Schülerzahlprognosen im Bereich der Berufskollegs sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden. Schwer einschätzbar sind auch die Auswirkungen durch die geplante Änderung der Ausbildungsordnung der Berufskollegs und des „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf NRW“.  

Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in  ihrem Bericht über die überörtliche Prüfung des Kreises Coesfeld von August 2010 bis Juli 2011 im Bereich Gebäudewirtschaft positiv vermerkt, dass der Kreis Coesfeld eine detaillierte und mit den Schulleitungen abgestimmte Schulentwicklungsplanung vornimmt. Als weitere „Stärke“ wird darauf hingewiesen, dass der Kreis wegen der angemieteten Schulräume Flächenflexibilität besitzt. Als Handlungsempfehlung wird genannt, die Entwicklung der Flächenkenzahlen aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen laufend weiter zu verfolgen.

Diese Empfehlung unterstützt die Fortsetzung der bisherigen Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und  als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums – vgl. Zielsetzung in der Produktbeschreibung 40.01.01 / Produkthaushalt 2012 – zu nutzen.

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2001 – 01.01.2025 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 2001/02 bis 2011/12 / Prognose des Schüleraufkommens 2012/13 –2024/25 (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis 2024/25

 - Planungsbereich I - (Anlage 4 a)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis 2024/25

 - Planungsbereich II  - (Anlage 4 b)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis 2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2011/12 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2011/12 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)

 

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.