Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht 2012 über die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 15.02.2011 wurde
über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die
Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das
Schuljahr 2010/11 berichtet (SV-8-0349).
Nunmehr liegen die
Schülerzahlen 2011/12 vor. Unter Fortschreibung der für die
Schulentwicklungsplanung im Vorjahr angewandten und im Produkthaushalt 2012
(vgl. Kennzahlen der Produktbeschreibung
40.01.01) festgelegten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis
zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet:
-
Nach dem
sog. Strukturquotenverfahren wird ausgehend vom Status quo die Anzahl der
Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl
der gleichaltrigen Bevölkerung im
Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
-
Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen
Jahrgänge erfolgt auf der Grundlage der
„Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs / Prognosestichtag 01.01.2011“ (Stand
2009).
-
Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln
berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl
der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose
berücksichtigt.
-
Für die
Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl als Basis die Parameter
„Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende Stellgrößen.
Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard,
den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der
Schüler/innen zur Verfügung stellt.
Derzeit wird ein Klassenfrequenzwert von 22
zugrunde gelegt (in den Jahren 2004-2010: 23). Dieser Wert entspricht der
Festlegung der Klassengrößen für die Berufskollegs durch das Land
Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Anzumerken
ist, dass in der Verordnung für die Bildungsgänge, die zur allgemeinen
Hochschulreife führen, der Klassenfrequenzrichtwert auf 19,5 festgesetzt ist.
Mit den Schulleitungen besteht Einvernehmen,
dass die Festlegung des Klassenfrequenzwertes auf 22 nur als Zwischenschritt
anzusehen ist. In Abhängigkeit von der Entwicklung der tatsächlichen
Klassenstärken und weiterer Rahmenbedingungen wie Zuweisung von Lehrerstellen,
Genehmigungen von Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes etc. wird zu
entscheiden sein, wie der Schulträger durch ein weitere Senkung des Parameters
seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Räume nachkommt.
Vorgesehen ist, diesen Bericht im nächsten
turnusmäßigen Gespräch, das im Februar/März 2012 stattfinden soll, mit den
Schulleitungen und dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten der Bezirksregierung
zu erörtern. Dabei wird u. a. auch abzustimmen sein, wie der Bedarf an
außerunterrichtlichen Räumen (Besprechungsräume, Selbstlernzentren, Schüler-
und Lehrerarbeitsräume) in die Berechnung einfließen kann.
Die Raumbilanz weist aus, dass der in den
kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den
derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der
Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen.
Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur
Sitzungsvorlage beigefügt. Für das Owald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in
Coesfeld hat die Raumbilanz wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des
Raumbestandes für die Zeit der Umbaumaßnahme nur begrenzten Aussagewert.
Schülerzahlprognosen im Bereich der
Berufskollegs sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung
beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine
verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche
Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und
auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken
werden. Schwer einschätzbar sind auch die Auswirkungen durch die geplante
Änderung der Ausbildungsordnung der Berufskollegs und des „Neuen
Übergangssystems Schule – Beruf NRW“.
Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose
als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den
Schulträger nicht verzichtet werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in ihrem Bericht über die überörtliche Prüfung
des Kreises Coesfeld von August 2010 bis Juli 2011 im Bereich Gebäudewirtschaft
positiv vermerkt, dass der Kreis Coesfeld eine detaillierte und mit den
Schulleitungen abgestimmte Schulentwicklungsplanung vornimmt. Als weitere
„Stärke“ wird darauf hingewiesen, dass der Kreis wegen der angemieteten
Schulräume Flächenflexibilität besitzt. Als Handlungsempfehlung wird genannt,
die Entwicklung der Flächenkenzahlen aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen
laufend weiter zu verfolgen.
Diese Empfehlung unterstützt die Fortsetzung
der bisherigen Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung
auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die
Bereitstellung erforderlichen Schulraums – vgl. Zielsetzung in der
Produktbeschreibung 40.01.01 / Produkthaushalt 2012 – zu nutzen.
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt:
-
Graphische Darstellung über die Entwicklung und
Prognose der Schülerzahl
(Anlage
1)
-
Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2001 –
01.01.2025 (Anlage 2)
-
Schülerzahlentwicklung 2001/02 bis 2011/12 /
Prognose des Schüleraufkommens 2012/13 –2024/25 (Anlage 3)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis 2024/25
- Planungsbereich I - (Anlage 4 a)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis
2024/25
- Planungsbereich II - (Anlage 4 b)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2011/12 bis
2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)
-
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw.
Schulorten (Anlage 6)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2011/12 bis 2024/25 -
Planungsbereich I - (Anlage 7)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2011/12 bis 2024/25 -
Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)
-
Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage
9)
Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß
§ 85 Schulgesetz gegeben.