Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. – V.
Mit der ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2011 wurde in § 9 Abs. 6 KiBiz die Grundlage zur Bildung des Jugendamtselternbeirates (JAEB) als neuem Gremium zur Vernetzung der bereits bestehenden Elternbeiräte im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld geschaffen:
§ 9
Abs. 6 KiBIZ
Die Elternbeiräte
der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der
Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber
den Trägern der Jugendhilfe vertreten. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.
Sie werden dabei
von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem
11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat.
Die Gültigkeit der
Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v. H. aller
Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem
Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die
Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu
geben.
Im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld fand am 08.11.2011 die Wahl des JAEB statt. An der Wahl haben 24 Vertreter aus insgesamt 76 wahlberechtigten Elternbeiräten im KJA-Bezirk teilgenommen, alle 9 politischen Gemeinden des Bezirks waren dabei vertreten. Der dabei gewählte KJAEB besteht aus 13 Mitgliedern, wobei alle politischen Gemeinden mindestens mit einem Mitglied vertreten sind, Lüdinghausen und Senden aufgrund ihrer Größe mit zwei Vertretern.
Zum Vorsitzenden des KJAEB wurde Herr Dirk Nagerski, Olfen, und zu seiner Stellvertreterin Frau Judith Henrichmann, Havixbeck, gewählt.
Der KJAEB trifft sich zurzeit monatlich jeweils in einer anderen Gemeinde des Kreises zu seinen Sitzungen und entfaltet bereits umfangreiche Aktivitäten.
Herr Nagerski als Vorsitzender wird den JAEB, seine Arbeit und seine Ziele, in der Sitzung mündlich vorstellen.