Beschlussvorschlag:
1. Die
als Anlage beigefügte Resolution zur Verteilung weiterer Familienzentren wird
beschlossen.
2. Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, weiterzuleiten.
Begründung:
I. – IV. Problem
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 05.03.2012, eine Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, zu richten. Mit dieser soll die Landesregierung aufgefordert werden, zu der Festlegung aus dem Jahr 2007 zu stehen und dem Jugendamt des Kreises Coesfeld weitere neun Familienzentren zuzuweisen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit für diese Entscheidung obliegt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW dem Kreistag.
Anlagen:
Entwurf der Resolution zur Zuweisung weiterer neun Familienzentren für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.